Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens leidet erheblich
Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 einen Vorschlag eines novellierten StandAG (Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze) verabschiedet. Betont wird unter B. Lösung:
Das Gesetz dient der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sowohl im Hinblick auf die rechtliche Evaluierung als auch die Festlegung der empfohlenen Entscheidungsgrundlagen.
Es stellt sich die Frage, ob die Formulierungshilfe eine 1:1-Umsetzung der Kommissionsempfehlungen oder eine fachliche oder sogar politische Überarbeitung darstellt. Die Formulierungshilfe enthält dazu wenig Hinweise, denn Bezüge zum Abschlussbericht werden in der Begründung nicht systematisch angegeben. Damit leidet die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens erheblich.
Gutachten zum Lückenschluss
Um die Lücke zu schließen, wurden im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums zwei Gutachten erstellt, eines von Herrn Wollenteit und eines von Herrn Smeddinck. Weiterhin hat auch Herr Marunde dazu ein Papier erstellt.
Praktische Probleme
Sicherlich ist nicht zu erwarten, dass ein Abschlussbericht mit gut sechshundert Seiten 1:1 in einen Gesetzestext umgesetzt werden kann. Weiterhin treten praktische Probleme auf: Bei Bezügen auf den Abschlussbericht ist zu beachten, dass dieser in zahlreichen Versionen zur Verfügung stand und steht. Zu unterscheiden ist die in unterschiedlichen Varianten vorliegende Kommissionsdrucksache 268 (in verschiedensten PDF-, gedruckten und sogar gebundenen Versionen) und die Bundestagsdrucksache 18/9100. Eine Verwendung von Seitenzahlen ist deshalb nicht zielführend. Weiterhin gibt es zwei Varianten der Formulierungshilfe, die des BMUB vom 25.11.2016 und die vom Kabinett verabschiedete Version.
Und die Kriterien?
Herr Wollenteit geht nur marginal auf die Kriterien ein, Herr Smeddinck verweist auf die einschränkende Leistungsbeschreibung (S. 147):
„Allerdings kann es nicht vordringliche Aufgabe eines juristischen Kurzgutachtens sein, die Übernahme von naturwissenschaftlichen Kriterien zu prüfen.“ Zitat aus der Mail der Geschäftsstelle vom 19.12.2016
endlagerdialog.de hat auf der Grundlage der intensiven Beschäftigung mit den Kriterien und auf Anregung des BUND e.V. ein Papier zusammengestellt, das sich mit der Umsetzung der geo- und planungswissenschaftlichen Kriterien sowie der Sicherungsvorschriften (§ 21, Art. 4 Abs. 1) und Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ( §§ 26 und 37) befasst.
Mangelhafte Arbeit der AG3 und die erheblichen Defizite bei den Kriterien
Gegenstand des Papiers sind nicht die aus wissenschaftlicher Sicht mangelhafte Arbeit der AG3 und die erheblichen Defizite dieser Punkte schon im Abschlussbericht der Endlagerkommission. Diese finden sich im Beitrag Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung.