Text mit vielen neuen Ansätzen
Im Nomos-Verlag ist ein Buch mit dem Titel Politik und Recht der Endlagerung – Mit einer rechtssoziologischen Fallstudie über Schacht Konrad erschienen. Erst schreckt der Preis von 79 EUR für die 350 Seiten ab. Aber wenn man diese Schwelle überwunden hat, findet man einen Text, in dem viele neue Ansätze zu finden sind. Jens Pape ist Rechtsanwalt in Hannover, und die vorliegende Arbeit wurde als Dissertation an der Universität Bremen eingereicht.
Kein trockener juristischer Text, sondern breiter Querschnitt
Es wird kein trockener juristischer Text geliefert, sondern ein Querschnitt aus Einführung in die Radioaktivität, Praxis und rechtliche Regelungen der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die historische Entwicklung der Entsorgungskonzepte insbesondere in Deutschland vom Nationalen Entsorgungszentrum, über Asse, Erkundung in Gorleben, Morsleben bis hin zum Hauptpunkt Schacht Konrad.
Politik, Recht und Verwaltungshandeln inklusive Bundesweisungen
Dabei werden sowohl juristische als auch politische Aspekte beleuchtet und das Handeln der Verwaltungen hinterfragt. Eine wesentliche Rolle spielen die Möglichkeiten der Weisungen des Bundesumweltministeriums an die Landesbehörden als Planfeststellungsbehörden, die im Fall Konrad eine wesentliche Rolle gespielt haben. Angesprochen wird die Änderung durch das StandAG, wo die Länder keine Genehmigungsaufgabe mehr haben. Dann sind nicht einmal mehr Weisungen notwendig, da auf Seiten des Antragstellers und der Genehmigungsbehörde eine Rechtsträgeridentität vorliegt. Andererseits kommen Blockaden durch landespolitische Erwägungen nicht mehr zum Tragen.
Landespolitische Erwägungen von Niedersachsen und Bundesweisungen
Einerseits hat das Land Niedersachsen in bestimmten Konstellationen versucht, die Planfeststellung zu verzögern, andererseits wurden Weisungen von den damaligen Bundesumweltministern Töpfer und Merkel erteilt, über deren Inhalt man ins Grübeln kommt. Diese Weisungen sind aber nach Ansicht des Autors nicht justiziabel und haben im konkreten Fall Konrad auch keine entsprechende Nachprüfung in den diversen Gerichtsverfahren zu Konrad herbeigeführt.
Gutachten – Privatgutachten oder Sachverständigengutachten im gerichtlichen Verfahren
Problematisiert wird auch die Rolle der Gutachten insbesondere zur Langzeitsicherheit, die eher als Privatgutachten denn als Sachverständigengutachten im gerichtlichen Verfahren aufzufassen sind. Die Planfeststellung im Jahr 2002 ist dann wohl auch nicht aufgrund fachlicher Einschätzungen vom Land Niedersachsen abgeschlossen worden, sondern als Bestandteil des sogenannten Atomkonsenses im Jahr 2000, der eher als Atomkompromiss zu bezeichnen ist.
Konrad als Teil des Atomdeals im Jahr 2000
Bei diesem politischen Deal war die Konrad-Planfeststellung offensichtlich ein Zugeständnis des Staates an die Energieversorger. Dies konnte gegenüber dem Land offensichtlich auch ohne weitere Weisung durchgesetzt werden, da die parteipolitische Konstellation zu diesem Zeitpunkt das hergab. Die vorhergehenden Weisungen wurden aber nicht zurückgenommen.
Konrad und Röntgenbilder in der Haushaltsdebatte
Dies gibt auf gerade groteske Weise die Ausführungen von Frau Merkel mit Zwischenruf von Herrn Gabriel in der Haushaltdebatte am 15.09.2010 wieder (Plenarprotokoll 17/58, Seite 6044):
Für die schwach radioaktiven Abfälle haben Sie am Schacht Konrad weitergearbeitet.
(Sigmar Gabriel [SPD]: Übrigens im eigenen Wahlkreis genehmigt! Nicht wie Ihre Leute alles verhindert!)
– Im eigenen Wahlkreis, ganz toll. – Damit haben wir inzwischen wenigstens für Röntgenbilder und Ähnliches ein Lager in Deutschland. Für schwach radioaktive Abfälle haben wir das.
Nicht nur, dass sich Herr Gabriel – im Jahr 2002 Ministerpräsident in Niedersachsen – mit der Konrad-Genehmigung rühmt, sondern dass Frau Merkel Konrad als Lager für Röntgenbilder und Ähnliches bezeichnet. Röntgenbilder sind nicht radioaktiv, und auch durch die Bestrahlung mit Röntgenstrahlen werden sie es nicht. Eine solche Aktivierung findet nur durch Neutronenstrahlung erheblicher Intensität statt. Insofern ist die oft in den Medien benutzte Begrifflichkeit verstrahlt irreführend. Auch Röntgenverstärkerfolien auf Basis von Calciumwolframat oder Lanthanidenverbindungen sind inaktiv.
Radioaktiver Abfall und Giftmüll: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Herrn Pape geht in der Regel komparativ vor. So vergleicht er die unterschiedlichen Endlagerverfahren, er vergleicht die Verwaltungsverfahrensordnung mit der Atomrechtlichen Verfahrensordnung, das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit den Regelungen zu Abfällen im Atomgesetz. Er fragt sich zu Recht, weshalb sich solch unterschiedlichen Regelungen und auch gesellschaftliche Wahrnehmungen bei gefährlichen chemischen und radioaktiven Abfällen entwickelt haben? Ein grundlegender Abschnitt ist damit Radioaktiver Abfall und Giftmüll: Unterschiede und Gemeinsamkeiten (S. 109-125).
Vergleich Sicherheitsanforderungen und Deponieverordnung?
Dieser Ansatz ist relativ neu und konnte deshalb von Herrn Pape nicht vollständig abgearbeitet werden, insbesondere weil bei ihm Schacht Konrad im Mittelpunkt der Arbeit stand. So findet sich kein Vergleich zwischen
- einerseits Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk / Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle und
- andererseits Deponieverordnung (Teil Deponien der Klasse IV -Untertagedeponien),
wie sie schon beim Endlagersymposium 2008 diskutiert wurde (siehe Dokumentation Punkt 2).
Herr Buser und endlagerdialog.de
Herr Buser hat im letzten Jahr in seinem Papier Endlagerung radio- und chemotoxischer Abfälle im Tiefuntergrund solch einen Ansatz verfolgt. Daneben hat endlagerdialog.de immer wieder solch eine Vorgehensweise angeregt, siehe zum Beispiel
- Schutzziele bei der Endlagerung und Risikokonzept,
- Sozio-technische Betrachtungsweise des Atommüllproblems,
- Anmerkungen zu „Salzstock Gorleben bleibt erste Wahl“ (Merkel 1995),
- ENTRIA: „Nuclear Waste Governance“ – Wo ist die vergleichende Analyse? und
- Problemfalle Endlager – Eine Textsammlung für StudentInnen der Gesellschaftswissenschaften.
Naturwissenschaftliche Aspekte etwas wackelig
Etwas wackelig werden die Ausführungen bei Pape, wenn es um naturwissenschaftliche Aspekte geht. So ist seine Unterscheidung zwischen künstlicher und natürlicher Radioaktivität anhand der Positronenstrahlung eher verwirrend, bei der Spaltung von Uran-235 fehlt die freigesetzte Gammastrahlung, und die Feststellung
welche Elemente im zu entsorgenden radioaktiven Abfall aufzufinden sind, ist nicht verfügbar
ist fragwürdig.
Direktstrahlung, innere Strahlenbelastung und Effektive Dosis
Um die Verwirrung nicht zu groß werden zu lassen, hätten Direktstrahlung und innere Strahlenbelastung durch Aufnahme von radioaktiven Stoffen unterschieden werden müssen. Weiterhin muss gerade für die Grenzwerte neben der Energiedosis (Einheit Gray) zumindest die Effektive Dosis (Einheit Sievert) erläutert werden. Damit würde klar werden, dass die Grenzwerte gesellschaftliche Setzungen sind, die ein bestimmtes Krebsrisiko in Kauf nehmen. Eine Effektive Dosis von 1 Sievert über die Lebenszeit führt bei 100 Personen zu 5 Personen mit tödlichem Krebs, bei 1 Person zu einem heilbaren Krebs und bei 1,3 Personen zu wesentlichen Erbschäden.
Entsorgungsdruck auch beim Staat
An mehreren Stellen wird vom Entsorgungsdruck seitens der Energieversorger gesprochen. Der Druck kommt jedoch zu einem nicht unerheblichen Teil vom Staat selbst, da er etwa ein Drittel der Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmentwicklung besitzt – siehe Abb. 6 auf Seite 55. Diese kommen im Wesentlichen aus der vom Staat von 1971 bis 1990 betriebenen Versuchs-Wideraufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK). Bis 1978 wurden die nichthochradioaktiven Abfälle aus dieser Anlage in die Asse eingelagert. In Morsleben durften sie nicht endgelagert werden, da die Alphastrahlung gegenüber den Bestimmungen in der Betriebserlaubnis zu hoch war. Diese warten also auf das Endlager Konrad.
Reduktion der Abfallmenge für Konrad
Bei der Planfeststellung zu Konrad wird erwähnt, dass die ursprünglich beantragten 650.000 m3 im Planfeststellungsbeschluss auf 303.000 m3 reduziert wurden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die eigentlich relevante Größe, die Menge an Radioaktivität (zugelassene Gesamtaktivität der einzelnen Radionuklide), nicht reduziert wurde – ein Taschenspielertrick aus rot-grünen Zeiten.
Gesetzliche Neuerung – Langzeitrisiko jetzt gerichtlich nachprüfbar
Weiterhin sollte erwähnt werden, dass die Klageverfahren zum Schacht Konrad aufgrund gesetzlicher Änderungen heute aussichtsreicher wären – siehe Auch das Langzeitrisiko ist nun gerichtlich überprüfbar, auch ein Grund, weshalb der Planfeststellungsbeschluss möglichst nicht angetastet werden soll.
Die Broschüre des Landes Niedersachsen
Eine kleine Korrektur sollte nicht unerwähnt bleiben. Auf Seite 237 wird im Zusammenhang mit Experten- und Betroffenenkommunikation festgestellt:
Die Information erfolgte zum einen im Rahmen der Planauslegung und des Erörterungstermins bzw. durch Pressemitteilungen. Auf eigene Publikationen verzichtete das Land Niedersachsen.
Aus der Zeit des Erörterungstermins stammt die Publikation Was Sie schon immer über Konrad wissen wollten... des Niedersächsischen Umweltministeriums, deren Inhalt man nicht als vollkommen neutral bezeichnen kann.
Gründung der DBE
Auf Seite 171 liest man zum Beispiel:
Im September 1979 gründete die Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), deren Gesellschafter wie bei der DWK die deutschen Energieversorgungsunternehmen sind, welche Kernkraftwerke betreiben, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) mit Sitz in Peine (Poggendorf 2008: 87).
Dies ist schlichtweg eine Falschinformation, siehe Bundestags-Drucksache 16/11454:
Die Gründungsgesellschafter im Jahre 1979 mit je einem Geschäftsanteil in Höhe von DM 40 000 waren die
- Salzgitter Maschinen und Anlagen AG, Salzgitter, Tochtergesellschaft der Salzgitter AG
- Saarberg Interplan Gesellschaft für Rohstoffe-, Energie- und Ingenieur- Technik mbH, Saarbrücken, Tochtergesellschaft der Saarbergwerke AG sowie die
- Industrieverwaltungsgesellschaft mbH (IVG), Bonn.
Alle drei Gesellschafter waren mittelbare bzw. die IVG unmittelbare bundeseigene Gesellschaften.
Müll und Endlagerproteste als vorrangig deutsche Phänomene
Der Autor versucht sogar, das Phänomen Müll philosophisch und sozialpsychologisch einzufangen. Er geht so weit, die Endlagerproteste als vorrangig deutsches Phänomen zu sehen. Er stellt in den Raum, ob dies nicht ihre Wurzeln in der deutschen Romantik habe? Eine kühne These, aber immerhin eine These.
Gefragt ist interdisziplinäre Kompetenz
Sicherlich sind beim Umfang des angesprochenen Stoffes Lücken und Fehler nicht auszuschließen. Interessant sind aber die vielen gelieferten neuen Ansatzpunkte, an denen weitergedacht werden kann. Dazu ist interdisziplinäre Kompetenz gefragt, die nicht eine Einzelperson aufbringen kann.
P. S.
Radioaktiver Abfall und Giftmüll: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Wie weitere Recherchen ergeben haben, ist dieser Ansatz doch nicht so neu. Zumindest zwei ältere Arbeiten haben Ähnliches behandelt:
Brasser, T., J. J. Heijdra, et al.(1995). Endlagerung von radioaktiven Abfällen und von Giftmüll in Untertage-Deponien – Vergleichende Gegenüberstellung der Zielsetzungen, Anforderungen und Techniken
Flüeler, T. (2013). Radioactive and conventional toxic waste compared – An integrated approach, useful for an appraisal of carbon capture and storage (CCS).