NBG: BürgerInnen-Anhörung und Geschäftsordnung

BürgerInnen-Anhörung und Transparenzgrenzen des parlamentarischen Verfahrens

Auf der dritten Sitzung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) war Schwerpunkt die für den nächsten Tag angesetzte BürgerInnen-Anhörung. Neun Besucher waren anwesend. Interessant war zu hören, dass aus dem Kreise der parlamentarischen Berichterstatter Frau Kotting-Uhl am Anfang der Veranstaltung berichten werde, was im parlamentarischen Verfahren an der Formulierungshilfe schon verändert wurde. Diese bisher nur den Lobbyisten zugänglichen Informationen sollten also das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Hier wurde deutlich gezeigt, wo im parlamentarischen Verfahren Grenzen der Transparenz gesetzt sind.

BI Lüchow-Dannenberg und .ausgestrahlt

Bemerkenswert ist, dass unter den Stellungnahmen zur Novellierung und Ergänzung des StandAG eine der BI Lüchow-Dannenberg und eine von .ausgestrahlt zu finden sind. Während die Erstere sich allein auf § 8 der Formulierungshilfe (Nationales Begleitgremium) bezieht, stellt die Email von .ausgestrahlt konkrete Fragen zur BürgerInnen-Anhörung. Sie bittet um Klarstellung diverser mehrdeutiger Formulierungen in der Einladung des NBG zur Veranstaltung.

Keine Antwort

Eine Antwort hatte  .ausgestrahlt vor der Sitzung nicht erhalten. Und auch in der Sitzung wurden die gestellten Fragen nicht explizit behandelt. Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob in der Anhörung auch Platz ist für Kritik an den Empfehlungen der Kommission und darüber hinaus, oder ob es nur um die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen geht. Erinnert sei an die Umweltausschusssitzung am 28.09.2016, auf der die Vorsitzende formulierte (Wortprotokoll S. 36):

Ich finde aber, unabhängig davon ist ja von Ihnen die Bitte an uns herangetragen worden, dass wir auch noch einmal überlegen, wie gehen wir mit solchen Argumenten um, zum einen, die hier zusammengestellt worden sind, da ist es ja schon gut, dass wir diese Übersicht von Herrn Hagedorn haben, weil da kann man ja dann im Detail auch noch einmal nachhaken – zum anderen gibt es aber natürlich auch, das wissen wir ja z. B. von der Initiative in Gorleben, sozusagen einen ganz anderen Weg. Die haben gesagt: An diesem Verfahren beteiligen wir uns gar nicht. Das ist sozusagen ein Verfahren, was sie nicht akzeptieren, die uns trotzdem aber auch als Abgeordnete ihren Bericht vorgelegt haben, auch das müssen wir einbeziehen. Wenn wir am Ende einen Prozess haben wollen, der sozusagen gesellschaftliche Akzeptanz erreichen soll, müssen wir die verschiedensten Eingaben – unabhängig, dass natürlich diese Kommission von uns vorgeschlagen worden ist und eine besondere Wichtigkeit in unserer Auseinandersetzung und unseren weiteren Konstruktionen einnimmt – und andere Bemerkungen natürlich dabei auch mit berücksichtigen.

Eine Klärung hätte in der Sitzung stattfinden können, da ein Vertreter von .ausgestrahlt als Besucher anwesend war. Diese Gelegenheit wurde nicht ergriffen. Im Gegenteil: Die Gesamtdiskussion im NBG lief eher auf die formale Umsetzung Kommissionsbericht->StandAG hinaus.

Geschäftsordnung

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Erarbeitung einer Geschäftsordnung für das NBG. Dazu lag ein Entwurf vom 19.01.2017 vor. Unter anderem sollen danach die Sitzungen öffentlich sein, nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Weiterhin können Gäste eingeladen werden.

Auf eine Regelung, dass Besucher zu Wort kommen, wie es in bürgernahen kommunalen Gremien wie Ortsbeiräten üblich ist, wurde angesprochen aber nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen. Die im Entwurf enthaltenen Regelungen zu Aufwandsentschädigungen und zum Beratungsnetzwerk – als Beratungs- und Feedback-Gremium der drei Zufalls-BürgerInnen-Vertreter im NBG – wurden gestrichen. Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht standen nicht im Entwurf und wurden auch nicht erörtert. Da wird wohl das BMUB eingreifen.

Die Geschäftsordnung soll in Kürze veröffentlicht werden. Der entsprechende Platz ist hier schon reserviert.

Ein Gedanke zu „NBG: BürgerInnen-Anhörung und Geschäftsordnung

  1. Stellungnahme in Fragen umbenannt

    Bei genauer Beobachtung des Internetauftritts des NBG konnte man feststellen, dass die Veröffentlichung der Email von .ausgestrahlt unter dem Beitrag Stellungnahmen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes nicht mehr als Stellungnahme, sondern als Fragen Stay bezeichnet wird.

    Die Umbenennung geschah seitens der Geschäftsstelle nach dem Hinweis von .ausgestrahlt, es handele sich ja nicht um eine Stellungnahme.

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