Heute 12:12 Uhr: StandAG hat Bundesrat passiert

Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes

Mit Redebeiträgen von Stefan Wenzel – Niedersachsen (Video), Fritz Jaeckel – Sachsen (Video) und Barbara Hendricks – BMUB (Video) wurde das StandAG im Bundesrat beschlossen – 239/17(B), da kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes (Einberufung Vermittlungsausschuss) vorlag.

Stefan Wenzel (Niedersachsen)

Herr Wenzel betonte die notwendige Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen (§ 26) und der Methoden zu den Vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (§ 27).

Fritz Jaeckel (Sachsen)

Herr Jaeckel führte aus, dass die Sicherheitsvorschriften (§ 21) im Sinne des Landes Sachsen verändert wurden. Das Exportverbot der Brennelemente aus Rossendorf, die zurzeit in Ahaus lagern, wäre durch Zusage des Haushaltausschusses, dass die Verantwortung dafür auf den Bund übergehen wird, entschärft worden. Weiterhin bemängelt Sachsen die Ungleichbehandlung von Kristallingestein, da hier im Gegensatz zu Ton und Salz das Behälterkonzept angewendet werden kann.

Barbara Hendricks (BMUB)

Frau Hendricks sprach – schon wie im Bundestag am 23.03.2017 – von einer Million Jahren als einer gegriffenen Zahl. Dies ist insofern nicht richtig, da diese Zeitgrenze durchaus begründet ist und das geologische Wissen vom Nichtwissen abtrennt – siehe AkEnd-Empfehlungen Seite 28 ff:

Der AkEnd ist der Auffassung, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen praktisch vernünftige Prognosen über die geologische Standortentwicklung in günstigen Gebieten, wie sie auch in Deutschland existieren, über einen Zeitraum in der Größenordnung von einer Million Jahren erstellt werden können.

Bundesgesetzblatt?

Jetzt fehlt nur noch die Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt Teil I.

4 Gedanken zu „Heute 12:12 Uhr: StandAG hat Bundesrat passiert

  1. Verkündung des StandAG und Inkrafttreten
    Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt verkündet sein. Die Ausgabe Nr. 16 vom 04.04.2017 enthält das Gesetz noch nicht. Die Ausgabe Nr. 17 vom 06.04.2017 wird lediglich 16 Seiten umfassen, wird also das StandAG voraussichtlich auch nicht enthalten.

    Bisher existieren nur der Entwurf (Drucksache 18/11398) und die Änderungsliste (Drucksache 18/11647). Anbei der Gesetzestext mit von endlagerdialog.de eingepflegten Änderungen als PDF. Leider lag endlagerdialog.de lediglich die PDF-Version des Gesetzestextes vor, so dass mit den einfachen zur Verfügung stehenden Mitteln das Ergebnis nur im etwas unübersichtlichen Anmerkungsmodus vorliegt (Auf blaue Markierung gehen, eingefügten Text lesen oder per Rechtsklick / Auswahl Alle Kommentare als Pop-Up zeigen alle Textänderungen anzeigen).

      • Vielen Dank für die Information. endlagerdialog.de verfolgt seit Wochen die Neuausgaben des BGBl. auf https://www.bgbl.de/. Darauf ist zurzeit zu lesen:

        Das nächste BGBl. I Nr. 26 erscheint am 15. Mai 2017, Umfang: 40 Seiten.

        Im Internet sind die neuen Ausgaben dann in der Regel zwischen 9 und 10 Uhr verfügbar. Am Montag wird es also spannend.
        Wesentliche Teile des novellierten und durch Auswahlkriterien ergänzten StandAG treten dann am 16.05.2017 in Kraft, was nach § 21 StandAG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 erhebliche Konsequenzen für bergrechtliche Zulassungen hat.

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