Endlagersuche: Aufbau der Institutionen findet im Dunkeln statt

Quelle: Deutscher Bundestag

Internetauftritte ohne Information zum Aufbau

Wer den Aufbau der Institutionen verfolgen will, die nach dem StandAG die Endlagersuche durchführen und begleiten sollen, steht vor einem schwarzen Loch. Zwar betreiben BGE, BfE und NBG Internetauftritte, aber darin ist nur sehr wenig Information über den Aufbau zu erfahren.

Organisation BGE

Das Organigramm der BGE wird nicht aktualisiert. Es besteht lediglich aus den vom BfS übernommenen Fachgebieten (Abteilung SE inklusive untergeordneter Fachgebiete ohne SE1 sowie Info Asse, Info Konrad, Info Morsleben). Die namentliche Benennung der Leitungen wurde gestrichen. Ein Grund dafür wird nicht angegeben.

Organisation BfE

Ähnliches gilt für das Organigramm des BfE (Abteilung GE (bisher SE1) und KE (bisher SK) , Letzteres zusätzlich mit KE 5 (bisher Endlagerüberwachung EÜ)). Auch hier wurden die Namen nicht übernommen, ein Grund wird auch hier nicht angegeben. Die neuen Teile sind beim BfE aber in ihrer Struktur schon relativ konkret angegeben. Es wird nicht kommuniziert, welche Positionen bereits besetzt sind. Bekannt ist lediglich, dass Frau Christine Weiß die Abteilung Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung (SV) leitet – siehe Abteilungsleitung Standortauswahlverfahren im BfE besetzt. Ob die bisher veröffentlichen 21 Stellenausschreibungen (siehe unten) jeweils zu Besetzungen geführt haben, ist nirgends zu entnehmen.

Verhandlungen zur Integration von Asse GmbH und DBE

Welche Verhandlungen noch bei der BGE zur Integration von Asse GmbH und DBE geführt werden müssen, bleibt ebenfalls im Dunkeln. Die größte Hürde sollte eigentlich durch Kauf der DBE genommen worden sein – siehe Verkauf der DBE an den Bund unter Dach und Fach? Inwiefern sind Betriebsrat der Asse GmbH und der DBE einbezogen?

Gleichschaltung von BGE mit BMUB

Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit die Doppelfunktion von Herrn Dr. Ewold Seeba als Abteilungsleiter Z im BMUB und Geschäftsführer in der BGE nach dem Kauf der DBE noch tragbar ist – siehe auch Plenarprotokoll vom 17.05.2017 (23509 bis 23511). Sinnvoll wäre nun eine Person aus der Geschäftsführung der DBE analog zu Herrn Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Geschäftsführer der Asse GmbH. Schon jetzt entsteht der Eindruck einer Gleichschaltung von BGE mit BMUB zum Beispiel bei der Prüfung zum Planfeststellungsverfahren Morsleben – siehe Beitrag Endlager Morsleben im Umweltausschuss.

Benennung von weiteren Mitgliedern des NBG

Auch über die Benennung von weiteren Mitgliedern des NBG wird nicht informiert. Unter dem Titel Die Auswahl der Bürgervertreter/innen wird lediglich das Verfahren im Jahr 2016 geschildert, obwohl dort fälschlicherweise steht

Die Vertreterinnen und Vertreter des Beratungsnetzwerkes haben bei einem Treffen am 5. und 6. November 2017 in Berlin in geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit…

Umweltausschusssitzung vom 28.06.2017

Insofern war es mehr als sinnvoll, dazu eine Umweltausschusssitzung anzuberaumen, die am 28.06.2017 stattfand – Video hier  – Wortprotokoll soll erstellt werden. Eine schriftliche Stellungnahme des BfE ist hier verfügbar, die Präsentation der BGE ist noch nicht herunterladbar.

BfE – Personal für Standortsicherung

Viel Konkretes war vom BfE nicht zu erfahren. Lediglich zwei Punkte gingen über das übliche Allgemeine hinaus. Die Aufgaben zur Standortsicherung nach § 21 StandAG, die ab 15.08.2017 vom BfE wahrzunehmen sind, führte zur Zusammenziehung von Personal, das eigentlich für andere Aufgaben vorgesehen war. Wofür dieses Personal vorgesehen war und welche Fähigkeiten sie deshalb mitgebracht haben, blieb im Dunkeln. In Zukunft werden diese Aufgaben nach BfE-Abschätzung etwa 18 MitarbeiterInnen notwendig machen.

BfE – Auslegungshilfe zu § 21 StandAG

Weiterhin wurde vom BfE eine Auslegungshilfe zu § 21 StandAG für die Landesbehörden erarbeitet. Diese Gesetzesauslegung von der Regulierungsbehörde BfE sollte eigentlich verbindlich sein und ist somit eine wesentliche Unterlage im Standortauswahlverfahren. Warum diese Unterlage bisher nicht auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG zu finden ist, ist noch zu klären – siehe Anfrage über FragdenStaat.

BGE – interne AG Aufbau Abteilung Standortauswahl

In der BGE wurde zum Aufbau der neuen Abteilung Standortauswahl eine interne AG unter kommissarischer Leitung von Herrn Dr. Tietze mit Herrn Dr. Hund, Frau Schubarth-Engelschall und Frau Dr. Horrichs eingerichtet. Externe Stellenausschreibungen laufen jetzt an. Zur Umsetzung des selbsthinterfragenden Systems wurde Prof. Sträter einbezogen – siehe Beitrag Die „pathologischen“ Endlager-Institutionen.

Geologische Daten

Zur Anforderung der geologischen Daten aus den Ländern zu den Ausschlusskriterien ist ein Schreiben in Entwicklung (noch in der Sommerpause), zu den Mindestkriterien ist ein Workshop mit den Ländern geplant. Auffallend ist, dass die bisher in diesen Sachen tätige BGR nicht erwähnt wurde. Ein Problem sind die unterschiedlichen Datenformate der Länder – ein altes Problem, was schon vor Jahren bei der 3D-Modellierung unter Federführung der BGR (Projekt Speichergesteine) erkannt wurde- , hier wird die BGE Vorgaben machen. Die BGE ist der Hoffnung, dass bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode die Teilgebiete nach § 13 StandAG ermittelt werden können. Weshalb diese fachliche Aufgabenstellung an politische Zeitmaßstäbe geknüpft wird, ist unverständlich, denn eine politische Befassung im Rahmen der Legalplanung ist erst nach dem nächsten Schritt – Standort für übertägige Erkundungen nach § 14 StandAG – vorgesehen.

Lagerstättengesetz nicht novelliert

Das Bundeslagerstättengesetz ist nicht wie vorgesehen novelliert worden, und damit kann es Schwierigkeiten mit der Veröffentlichung von Geodaten von privaten Unternehmen geben. Die BGE wird auch diese Privaten ansprechen. Je schneller die Daten zur Veröffentlichung freigegeben werden, desto schneller entfallen die Sicherungsvorschriften nach § 21 StandAG. Sie entfallen nach Abs. 3 spätestens sechs Monate nach Ermittlung der Teilgebiete nach § 13.

Monatsberichte von BGE und BfE an das NBG

Es besteht die Hoffnung, dass der Informationsfluss aus BGE und BfE  besser wird. Zwar wird sich der Umweltausschuss nicht mehr so schnell damit befassen, aber das NBG fordert monatliche Berichte an, die veröffentlicht werden sollen – siehe TOP 3 der 8. Sitzung am 03.07.2017.


Die bisherigen öffentlichen Stellenausschreibungen des BfE betrafen:

  1. BürosachbearbeiterIn für Vorzimmer des Präsidenten
  2. LeiterIn Personal
  3. VolljuristIn für Justiziariat
  4. AbteilungsleiterIn Aufgabenbezogene Forschung/ Genehmigungsverfahren/ Langzeitdokumentation
  5. AbteilungsleiterIn Regulierung und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Standortauswahlverfahrens
  6. AbteilungsleiterIn Zentralabteilung
  7. MitarbeiterIn Post- und Scanstelle sowie mit anteiligem Fahrdienst
  8. BürosachbearbeiterInnen Vorzimmer von Abteilungsleitungen
  9. ReferentIn Fachgebiet „Öffentlichkeitsbeteiligung“
  10. ReferentIn für übergreifende und internationale Fragen der Standortauswahl
  11. ReferentIn im Referat „Presse -und Öffentlichkeitsarbeit“ für die Bereiche Internet und Social Media.
  12. VizepräsidentIn
  13. LeiterIn Fachgebiet „Bergrechtliche Zulassungen, Wasserrechtliche Erlaubnisse“
  14. BürosachbearbeiterIn für Registratur, Scanstelle und allgemeine Verwaltungsaufgaben
  15. SachbearbeiterIn für die Personalentwicklung inkl. Weiterbildung.
  16. ReferatsleiterIn für das Referat Z 3 „Finanzen, Einkauf“
  17. SachbearbeiterIn für Z 2 „Justiziariat, Personalmanagement“ für das Personalmanagement
  18. ReferatsleiterIn für das Referat Z 4 „Liegenschaften und Innerer Dienst“
  19. ReferatsleiterIn für das Referat Z 2 „Justiziariat, Personalmanagement“.
  20. ReferatsleiterIn für das Referat Z 5 „IT“
  21. SachbearbeiterIn für das Referat „Liegenschaften und Innerer Dienst“

Ein Gedanke zu „Endlagersuche: Aufbau der Institutionen findet im Dunkeln statt

  1. Präsentation der BGE in der Umweltausschusssitzung
    Die Präsentation der BGE ist im Internetauftritt des Deutschen Bundestages selbst fünf Tage nach der Sitzung noch nicht zu finden. Die Präsentation steht aber auf der BGE-Site, nämlich hier. Diese Schaubilder sind natürlich nicht selbsterklärend.

    Bei der Sitzung des NBG am 03.07.2017 berichtete die BGE unter TOP 6 von den bisherigen Arbeiten und zum geplanten weiteren Vorgehen. Das deckte sich im Wesentlichen mit den Ausführungen im Umweltausschuss. Neben der Präsentation wurde im NBG – auch an die BesucherInnen – der Sprechzettel zu den Folien in Papierform verteilt, siehe hier als Scan. Mit diesen beiden Unterlagen ist wird klar, was das BGE sagen will.

    Leider werden diese Informationen nicht auf der dafür eigentlich vorgesehenen Informationsplattform geordnet zur Verfügung gestellt. Siehe auch Beitrag Informationsplattform startet als Flop.

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