Informationsplattform erweitert
Nachdem auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG nach der üblichen Verwaltungspraxis selbst interne Briefe an die BGE zur Informationsplattform und zum Vorgehen bei der Endlagersuche (anzufragende Stellen zu Geodaten, Zeitplan) veröffentlicht wurden, folgte flugs darauf die Auslegungshilfe zu § 21 StandAG nebst Protokoll der entsprechenden Behördenbesprechung. Selbst einordnende Informationen werden zur Verfügung gestellt.
Reaktion auf Kritik des NBG?
Damit ist offensichtlich umgehend auf die Kritik des NBG reagiert worden, siehe Kurzprotokoll zur 8. Sitzung:
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren ist das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zuständig. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Internetplattform, die das Bundesamt eingerichtet hat und die die Öffentlichkeit umfassend informieren soll. Es müsse so kommuniziert werden, dass die Menschen auch erreichet werden, forderten die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums. Nur so könne Transparenz geschaffen und Vertrauen gebildet werden. Diesen Anspruch löse das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit derzeit noch nicht ein. Hier müsse das Bundesamt nachbessern.
Organigramm mit Details versehen
Doch dem nicht genug: Auch das Organigramm ist inzwischen auf dem Stand, wie man es von Behörden erwartet.
Beratungsnetzwerk als primäre Feedback-Gruppe
Es bleibt abzuwarten, wie die Mitglieder des Beratungsnetzwerkes darauf reagieren. Sie sollen laut NBG gebeten werden, die Rolle der primären Feedback-Gruppe zu übernehmen.
RSS-Feeds bekommen davon nichts mit
Ein technisches Problem sollte auch noch angegangen werden. Wer Änderungen auf der BfE-Site mit den angebotenen RSS-Feeds verfolgt, hat von all den oben genannten positiven Entwicklungen nichts mitbekommen.