Strahlenschutz in der Entsorgung

Quelle: Organigramm des BfS, Stand 10.08.2017

BfS: SW 1.1 Strahlenschutz in der Entsorgung

Im BfS gibt es laut Organigramm weiterhin das Fachgebiet SW 1.7 Strahlenschutz in der Entsorgung. Bisher war die Arbeit in diesem Fachgebiet geprägt von der Mehrfachrolle des BfS als oberste Strahlenschutzbehörde, Genehmigungsbehörde für Zwischenlager abgebrannter Brennelemente und sogar Betreiber von Endlagerprojekten. Das prägte auch die konfliktreiche Arbeit von endlagerdialog.de in diesem Fachreferat in den Jahren von 2004 bis 2006.

Die Rollen Risikoabschätzung und Risikomanagement inzwischen getrennt

Inzwischen ist die Situation eine völlig andere: Durch Übergang der Rolle des Operators für Endlager auf die BGE und der Rolle des Regulators für Zwischenlager auf das BfE wurden schließlich konsequent die Ratschläge der Risikokommission ( ad hoc-Kommission „Neuordnung der Verfahren und Strukturen zur Risikobewertung und Standardsetzung im gesundheitlichen Umweltschutz der Bundesrepublik Deutschland“ – siehe Abschlussbericht) umgesetzt, die Rollen Risikoabschätzung und Risikomanagement grundsätzlich zu trennen.

Freiraum für Strahlenschutzfragen der Zwischenlagerung

Es ist damit jetzt Freiraum für das BfS geschaffen, die anstehenden Strahlenschutzfragen der Zwischenlagerung vollkommen unabhängig von anderen Rollen aufzuarbeiten. Wie sieht es zum Beispiel mit der Abschirmung bezüglich Neutronenstrahlung bei den unterschiedlichen Transport- und Lagerbehältern aus? Gibt es Neutronenaktivierungsprozesse, die im Rahmen der Geschlechterbeeinflussung diskutiert werden – siehe Beitrag Haben oberirdische Zwischenlager hochradioaktiver Abfälle Auswirkungen auf das Geschlechterverhältnis Neugeborener? Die Relevanz dieser Fragen wird in der Öffentlichkeit zunehmen, da Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente beim neuen langwierigen Standortsuchverfahren – ohne vorherigem Versuch zum gesellschaftlichen Konsens – weit über die vorgesehenen 40 Jahre hinausreichen wird.

Grundsätze des Strahlenschutzes bei der Endlagerung

Im verstärkten Maß gilt dies auch bei der Endlagerung. Die gleichzeitige Betreiberrolle war bisher eine regelrechte Zwangsjacke für das BfS im Strahlenschutz bei Endlagerfragen. Jetzt kann endlich systematisch an der eigentlich notwendigen Anwendung aller drei Strahlenschutzgrundsätze herangegangen werden.

Dringende Arbeiten für die Sicherheitsanforderungen

Diese Aufgabe steht unmittelbar an, da nach § 26 StandAG Sicherheitsanforderungen für Endlager zu erstellen und regelmäßig zu novellieren sind. Da diese Anforderung auch für die Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 StandAG benötigt werden, bleibt nicht viel Zeit.

Redundanz und Diversität

Wie sieht es mit den sicherheitstechnischen Grundprinzipien Redundanz (mehrfach vorhandene gleichartige Schutzsysteme) und Diversität (unterschiedliche Schutzsysteme zur Beherrschung gleicher oder ähnlicher Störungen) aus? Hier wurde seitens der Endlagerkommission auf die Sicherheitsanforderungen verwiesen – siehe Beitrag BürgerInnen-Anhörung… unter Absatz Redundanz und Diversität geologischer Barrieren.

Abschätzung der Strahlendosis aus einem Endlager

Erinnert sei weiterhin an die Aufgabe der Entwicklung einer Methode zur Abschätzung der Strahlendosis aus einem Endlager. Die bisher angewendete AVV ist seit 2009 nicht mehr anwendbar und der entsprechende Auftrag an die Strahlenschutzkommission hat bisher noch kein Ergebnis erbracht. Siehe auch Beitrag Henscheids „Trilogie des laufenden Schwachsinns“ und K-Drs. AG3-96. Auch eine neuerliche FragdenStaat-Anfrage ergab lediglich:

Ob und ggf. in welcher Form die Beratungen zum Thema „Grundlagen für die Berechnung der Strahlenexposition der Bevölkerung bei der Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ fortgesetzt werden, ist noch nicht entschieden.“

Frau Dr. Paulini als Ökotrophologin

Hier könnte das BfS insbesondere unter der jetzigen Präsidentin neue Vorstellungen entwickeln, die dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Frau Dr. Paulini ist als Ökotrophologin dazu prädestiniert, da wesentliche Belastungspfade nahrungsbedingt sind. Damit werden hoffentlich in den Sicherheitsanforderungen auch endlich die Ernährungsweisen bei künftigen Klimaänderungen berücksichtigt werden, wie sie schon in der Studie Beitrag zur Erstellung einer Referenzbiosphäre zur Berechnung der in der Nachbetriebsphase eines Endlagers für radioaktive Stoffe hervorgerufenen potentiellen Strahlenexposition unter Berücksichtigung des Einflusses des Klimas aus dem Jahr 2003 skizziert wurden. Diese Studie fand nicht einmal beim Planfeststellungsantrag des BfS zur Stilllegung des Endlagers Morsleben aus dem Jahr 2005 Anwendung.

Unverantwortlich wahrgenommene Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB?

Auf das Fachgebiet Strahlenschutz in der Entsorgung des BfS kommen also durch die gewonnenen Freiräume interessante Arbeiten zu. Es ist zu hoffen, dass diese Freiräume auch genutzt werden und das BfS sich nicht durch unverantwortlich wahrgenommene Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB ausbremsen lässt. Solch eine Einflussnahme auf das BfS im Interesse der  BGE und BGZ, beide als staatliche Unternehmen dem BMUB unterstellt, wäre fatal.

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