Das ERAM und das BMUB
Bei der Frage, ob der Planfeststellungsantrag zur Schließung von Morsleben zurückgezogen wird oder nicht, ließ das BMUB immer wieder verlauten, es prüfe das weitere Vorgehen. Die BGE, die allein dafür zuständig ist, hielt sich immer zurück – siehe Endlager Morsleben im Umweltausschuss.
Auftrag des BMUB an die BGE
Mit Schreiben vom 04.10.2017 teilte das Landesumweltministerium in Magdeburg mit, die BGE werde vom BMUB beauftragt, ein Konzept vorzulegen – siehe BMUB macht den super-operator. Auf eine entsprechende Anfrage von endlagerdialog.de beim BMUB über den Inhalt des Auftrags ist heute eine erstaunliche Antwort eingetroffen.
Die erstaunliche Antwort des BMUB
Darin wird bestritten, dass es einen Auftrag an die BGE gibt. Die BGE stelle von sich aus im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung Überlegungen zu einer effizienten Verfahrensgestaltung an.
Will das BMUB doch nicht die Rolle des super-operators spielen?
Offensichtlich will das BMUB doch nicht die Rolle des super-operators spielen. Hier wird offensichtlich zum Rückzug geblasen. Doch mit dem Nachsatz
, in die der Bund als Alleingesellschafter der BGE zu gegebener Zeit einbezogen wird.
wird dieser Rückzug als reine Formalie entlarvt.
Transparenz war gestern und Remonstration ist nicht möglich
Mehr noch: Da das BMUB als Gesellschafter tätig wird, ist die Angelegenheit eine rein interne Angelegenheit der Gesellschaft. Der Zugang der Öffentlichkeit zu diesen internen Informationen ist nicht gegeben. Transparenz war gestern. Weiterhin ist die BGE keine Behörde, das heißt der Alleingesellschafter BMUB kann intern Weisungen erteilen, die weder dem Remonstrationsrecht noch der Remonstrationspflicht unterliegen.