Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad
Ein kurzer Artikel in der BGE-Publikation Einblicke Nr. 2 von Ende März 2018 trägt die Überschrift ÜsiKo statt Risiko, zu finden auf Seite 10 f. ÜsiKo ist die Abkürzung für Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.
Periodische Sicherheitsüberprüfungen für Endlager
Der Artikel stellt die Notwendigkeit der periodischen Überprüfung des Sicherheitskonzeptes von kerntechnischen Anlagen heraus, vergisst aber, dass Sicherheitsüberprüfungen bei kerntechnischen Anlagen nach § 19 a AtG alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Endlager hat der Gesetzgeber damit nicht erfasst, was recht fragwürdig ist – siehe Beitrag Eindimensionales Endlagerdenken und periodische Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern (Vorschlag der Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern alle 2 bis 4 Jahre).
Der Taschenspielertrick „Sicherheitsanforderungen 2010“
Weiterhin wird nicht der Taschenspielertrick erwähnt, die Fortschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik in Form der Sicherheitsanforderungen von 2010 verbal nur auf wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle zu beziehen. Diese Anforderungen sind nämlich mit Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle betitelt.
Versagen des Tricks beim Endlager Morsleben
Doch dieser Taschenspielertrick funktionierte schon im Fall des Endlagers Morsleben nicht. Da fühlte sich das Bundesumweltministerium als vorgesetzte Behörde des BfS nach dem Erörterungstermin zur Planfeststellung gezwungen, die ESK zu beauftragen, die Langzeitrisikobetrachtungen des BfS zu prüfen. Die ESK nahm konsequenterweise die Sicherheitsanforderungen 2010 als Grundlage, obwohl es beim Endlager Morsleben um schwach- und mittelaktive Abfälle geht – siehe Stellungnahme der ESK. Die beantragte Endlagerung der zwischengelagerten höher aktiven Abfälle wurde von der ESK nicht betrachtet.
Wird es beachtenswerte Ergebnisse bei der ÜsiKo geben?
Wenn beim Endlager Konrad ähnlich verfahren wird, wird es beachtenswerte Ergebnisse bei der ÜsiKo geben – siehe auch Beitrag Von der ASSE für KONRAD lernen. Erwähnenswert ist, dass sich seit 2002 die Rechtslage wesentlich verändert hat – siehe Beitrag Auch das Langzeitrisiko ist nun gerichtlich überprüfbar. Interessant wäre auch eine alternative Herangehensweise an die Risikoproblematik, indem die notwendige Isolationsdauer nach der Methode Kirchner (Umweltgutachten 2000, Rdnr. 1324) mal abgeschätzt wird.
Trennung von Risikoabschätzung und Risikomanagement
Angesichts dieser Problematik sollte intensiv über die Trennung von Risikoabschätzung und Risikomanagement nachgedacht werden, wie es die ad hoc-Kommission „Neuordnung der Verfahren und Strukturen zur Risikobewertung und Standardsetzung im gesundheitlichen Umweltschutz der Bundesrepublik Deutschland“ im Jahr 2003 in ihrem Abschlussbericht vorgeschlagen hat. Ansonsten leidet die Risikoabschätzung in ihrem Fachlichkeit voraussichtlich an den Rahmenbedingungen der Durchführbarkeit, die ja auch andere Aspekte als das Risiko aus dem Endlager Konrad zu betrachten hat.
Einfluss der Stimmen der Kritiker?
Bemerkenswert ist die im Artikel auftauchende Formulierung
Das BfS stellt klar, dass man damit nicht den Forderungen von Bürgerinitiativen, Kommunen oder anderen Kritikern des Endlagers nachkomme.
Angemessener wäre die Formulierung
Das BfS stellt klar, dass man damit nicht allein den Forderungen von Bürgerinitiativen, Kommunen oder anderen Kritikern des Endlagers nachkomme.
Dies ist auf der Grundlage der Ereignisse beim Erörterungstermin zum Endlager Morsleben – BMU beauftragte die ESK erst nach dem Erörterungstermin, bei der die BürgerInnen massive Kritik vorgebracht hatten – durchaus angebracht.
Workshop zur Risikoüberprüfung am 28.04.2018
Erinnert sei auch an den ersten Workshop zur Risikoüberprüfung am 28.04.2018, bei der die Kritiker ihre Anliegen nicht vortragen konnten – siehe Stadt und Bündnispartner verlassen BfS-Workshop unter Protest. Davon ist natürlich in Workshop zur Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad – Themenspeicher (interner Link verwendet, da auf http://www.endlager-konrad.de der Link falsch angegeben ist) nichts nachzulesen.
Transdisziplinarität als Stand der Wissenschaft
Es stellt sich die Frage, ob bei einer neuerlichen Langzeitrisikobetrachtung zu Konrad im Sinne von Stand von Wissenschaft und Technik nicht transdisziplinär vorgegangen werden muss? Schließlich hat die Wissenschaft im Rahmen von ENTRIA festgestellt, dass dies angebracht ist: Klaus-Jürgen Röhlig, Anne Eckhardt (2017). „Primat der Sicherheit – Ja, aber welche Sicherheit ist gemeint?“ in: GAiA 26(2): 103-105.
Unterlagen sollten nach Stand der Technik (Internet) zur Verfügung gestellt werden
Voraussetzung wäre, dass erst einmal die Unterlagen der Planfeststellung von 2002 nach Stand der Technik im Internet verfügbar gemacht werden. Auf der entsprechenden Internetseite der BGE Konrad- Dokumente findet sich nicht einmal der Planfeststellungsbeschluss. Der ist wenigstens noch neben anderen Unterlagen auf endlager-konrad.de zu finden – siehe hier. Was jedoch vollständig für eine öffentliche Auseinandersetzung fehlt, ist der Planfeststellungsantrag und die diversen Unterlagen zu den Langzeitrisikobetrachtungen. Da reichen die Informationen unter den Kapiteln B VII und B IX im Planfeststellungsbeschluss nicht aus.
Aufbereitung der Unterlagen und damit Schaffung von Transparenz
Für einen transdisziplinären Prozess sind diese Unterlagen dann allgemeinverständlich aufzubereiten. Da ist man meilenweit von entfernt. Im Artikel in den Einblicken Nr. 2 ist zwar zu lesen
Diese Überprüfung soll, so das Versprechen der BGE, nicht im stillen Kämmerlein, sondern transparent und offen durchgeführt werden, mit regelmäßiger Information der Öffentlichkeit.
doch wirkliche Sachinformationen werden seit 2016 weder hier noch anderswo öffentlich zur Verfügung gestellt.
Fehlerkorrektur
Im obigen Beitrag wird von einem Workshop zur Risikoüberprüfung am 28.04.2018 gesprochen. Dieser Workshop fand zwei Jahre früher am 28.04.2016 statt.