Selbsthinterfragendes System
In § 1 Abs. 2 StandAG wird ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren gefordert. Zurück geht das auf Kapitel B-6.4 des Abschlussberichts der Endlagerkommission mit dem Titel Prozessgestaltung als selbsthinterfragendes System (S. 235 – 239).
System und Systemgrenzen
Jeder, der seinen Kondepudi, Hanssmann, Ropohl, Mayntz oder auch Luhmann gelesen hat, muss sich fragen, was das System und was die Umgebung ist? Es stellt sich die wichtige Frage der Systemgrenzen. Darüber gibt weder Gesetz, Gesetzesbegründung noch Abschlussbericht Auskunft. Zweifellos sind BfE und BGE Systemkomponenten. Aber wo ist das NBG zu verorten. Soll es Teil des Systems sein oder eher von außen auf das System schauen? Soll es sich dabei auch den Abfallzulieferer, die BGZ, ansehen? Gehört die BGZ auch zum System, oder gehört diese zur Umgebung?
BMU und System
Und wie sieht es mit dem Bundesumweltministerium aus? Da es die bestimmende Größe bei BGE (Alleingesellschafter), BfE (Fach- und Rechtsaufsicht), BfS (Fach- und Rechtsaufsicht über die oberste Strahlenschutzbehörde), NBG (über das UBA auf jeden Fall Rechtsaufsicht) und BGZ (Alleingesellschafter) ist, spricht vieles dafür, das BMU als Systembestandteil zu sehen.
Befehlskette statt selbsthinterfragendes System
Auf der letzten NBG-Sitzung waren Frau Umweltministerin Schulze, Herr Abteilungsleiter BMU-S Cloosters und BfE-Präsident König anwesend, und man hatte den Eindruck einer Befehlskette. Es ging um die Institutionengrenzen NBG/UBA/BMU sowie um die Institutionengrenzen NBG/BGZ/BfE/BMU und die Inhaltsgrenze Zwischenlager/Endlagersuche.
Selbsthinterfragendes System als Fort- oder Weiterbildung?
Bei der NBG-Sitzung wurde deutlich, dass das selbsthinterfragende System noch in weiter Entfernung liegt. Vielleicht sollten die drei Obengenannten zusammen mit der Spitze aus BGE und BGZ eine Fortbildung besuchen, zum Beispiel beim MANAGER INSTITUT -Bildung für die Wirtschaft e.K. Der nächste Termin wäre in Berlin am 27.07.2018. Oder wäre es eine Weiterbildung für diese Personen?
Ergebnis eines Seminars könnte sein…
Das Ergebnis eines solchen Seminars sollte dann sein, dass die Systemgrenzen deutlich benannt und eingehalten werden könnten. Weiterhin wäre dann das Instrument der Selbstreflexion etwas klarer und es bräuchte dann keine Nachspiele zur Kritik in dieser Weise. Die Transparenz wäre auf jeden Fall der Gewinner.
Öffentlichkeit, Bewegung und selbsthinterfragendes System
Nun eine ketzerische Frage zum Schluss: Ist die Öffentlichkeit auch Systembestandteil? Auf der letzten NeNuG-Sitzung wurde die Bereitschaft der Bewegung zur Selbstreflexion durchaus formuliert. Aber wer ist die Öffentlichkeit, wer die Bewegung?