Entwurf der BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf der BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung war nach Einschätzung von endlagerdialog.de an vielen Stellen verbesserungswürdig, siehe Beitrag vom 31.01.2018. Im Beitrag vom 12.04.2018 über die 16. NBG-Sitzung wurde berichtet:
Das BfE wird in der kommenden Woche die geänderte Version des Positionspapiers zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlichen. Eine weitere Verständigung über das Positionspapier mit den anderen Akteuren insbesondere über die unterschiedlichen Rollen im Verfahren ist nicht vorgesehen. Auch wird es wohl kein Papier geben, in denen die Anregungen aus den Veranstaltungen des BfE am 17.01.2018 und des NBG am 03.02.2018 dargestellt werden und begründet wird, weshalb die Argumente übernommen oder nicht übernommen wurden. Eine transparente Nachvollziehbarkeit, wie es sonst selbst in althergebrachten Verwaltungsverfahren vorgesehen ist, ist nicht zu erwarten.
BfE hat ein wenig Boden gutgemacht
Das war etwas voreilig, denn es traf ein Brief des BfE mit Datum 17.04.2018 ein, in dem exemplarisch aufgezeigt wurde, wie Kritikpunkte aus dem endlagerdialog.de-Beitrag zu Änderungen in der Endfassung geführt haben. Das wurde in einem Kommentar mit der Überschrift BfE hat ein wenig Boden gutgemacht aufgegriffen.
Nur gesetzlich festgeschriebene Formate?
Erweckte der Präsident des BfE in einem Statement Ende Mai noch den Eindruck, Mitgestaltungsmöglichkeiten für die BürgerInnen würden sich allein auf die im StandAG festgeschriebenen Möglichkeiten beschränken – siehe auch Beitrag vom 02.06.2018 -, kommt es jetzt doch ganz anders.
Umfangreicher Katalog von Formaten zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase
Mit einem umfangreichen Katalog von Formaten zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase geht das BfE nun in die Öffentlichkeit – siehe Papier Information, Dialog, Mitgestaltung. Die Startphase endet mit der Veröffentlichung der Teilgebiete, in denen günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle zu erwarten sind – siehe § 13 StandAG. Erst danach ist das erste Beteiligungsformat im Gesetz vorgesehen, nämlich die Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 StandAG.
Geht über reine Informationsangebote hinaus
Neben den reinen Informationsangeboten werden folgende Formate für die Startphase vorgeschlagen:
- Forum Endlagersuche,
- Regionale Workshops,
- Beteiligungswerkstatt Endlagersuche,
- Onlinekonsultationen,
- Fachgruppe Fachkonferenz Teilgebiete,
- Statuskonferenz Endlagerung und
- Austausch mit BeteiligungsexpertInnen
Das jetzt veröffentlichte Papier wird in einem Hearing mit BeteiligungsexpertInnen zur Diskussion gestellt. BürgerInnen können ihre Anregungen online bis Ende September dem BfE übermittel. Mit diesem Input wird das Konzept überarbeitet.
Werden personelle Ressourcen im BfE zum Engpass?
Die BGE rechnet bis Mitte 2020 mit dem Abschluss der Arbeiten zu den Teilgebieten. Die Umsetzung des Startphasen-Konzeptes wird eine Menge Arbeit für die nächsten zwei Jahren mit sich bringen. Hoffentlich reichen die personellen Ressourcen im BfE aus, um die Arbeiten zu einem guten Ergebnis zu bringen.