Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase gescheitert
Die Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE ist gescheitert. Es gab drei Stellungnahmen: eine ohne verwertbaren Inhalt, eine zweite mit einem Einzelpunkt und lediglich eine substanzielle Einlassung.
.ausgestrahlt legt lange, umfassende, aber nicht trockene Studie vor
.ausgestrahlt hat jetzt von Dieter Kostka eine ausführliche Stellungnahme zur gesamten Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG erarbeiten lassen, zu haben als PDF oder in ausgedruckter Form. Die Arbeit von Dieter Kostka ist mit gut 160 Seiten sehr ausführlich, beleuchtet aber den gesamten Prozess der StandAG-Erarbeitung seit 2011 mit historischer Exkursion zurück bis 1998 inklusive der AkEnd-Arbeiten. Wer also die jetzigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG und deren Kritik wirklich verstehen will, kommt um die umfangreiche Lektüre nicht herum. Sie bekommen dies in einem Stil präsentiert, der nicht allzu trocken daherkommt und auch von Nichtjuristen und NichtöffentlichkeitarbeiterInnen verstanden werden kann. Nur Ausdauer ist gefragt.
Keine Verschwörungstheorien
Bedient werden nicht Verschwörungstheorien, wie es zu den Regelungen im StandAG gekommen ist. Stattdessen werden die Wege aufgezeigt, wie durch den derzeitig üblichen politischen Prozess wie zum Beispiel dem Argument des Zeitfensters ein kompliziertes Konstrukt aufgebaut wurde, das durchaus kritikwürdig ist.
Politisch und nicht nach wissenschaftlichen Sicherheitskriterien?
Im Rückblick wird festgestellt, dass bisher alle Tiefenlager wie Asse, Schacht Konrad und Zwischen- und Endlager Morsleben (ZERAM) politisch und nicht nach wissenschaftlichen Sicherheitskriterien ausgesucht wurden. Dies ist nicht ganz richtig: Das ZERAM wurde zu DDR-Zeiten aus 10 Bergwerken in einem Vergleichsverfahren ausgewählt. Die Kriterien waren:
• Geomechanische Stabilität des Grubengebäudes,
• Hydrogeologische Situation unter dem Aspekt von Zuflüssen,
• Sicherheit der Schächte,
• sonstige sicherheitstechnische Belange (z. B. Abstände zu den Grenzen der Lagerstätte, Lage der benachbarten Gruben, Gasausbrüche usw.),
• vorhandene Grubenräume und deren Eignung für Nachnutzung,
• Verkehrslage,
• Zustand der Tagesanlagen,
• Zeitpunkt einer möglichen Nutzung und
• Kosten der Übernahme beziehungsweise Umrüstung.
Tiefengeologische Lagerung ohne Alternative?
In der Studie wird ausgeführt, dass schon der AkEnd allein die tiefengeologische Langfristlagerung von radioaktiven Abfällen betrachtet hat. Das ist so nicht ganz richtig dargestellt. Der Auftrag lautete zwar so, aber der AkEnd hat entgegen dem Auftrag auch andere Strategien betrachtet wie zum Beispiel die langfristige Zwischenlagerung oder rückholbare Endlagerung der radioaktiven Abfälle und die Abtrennung und Umwandlung (Transmutation) langlebiger und hochtoxischer Radionuklide in weniger toxische und möglichst kurzlebige Radionuklide (Endbericht, Seite 20-26). Auch die Endlagerkommission hat sich das nicht ganz so einfach gemacht. In der AG 3 sind auch Alternativen zur tiefengeologischen Langzeitlagerung in einem Bergwerk untersucht worden, was sich im Abschlussbericht widerspiegelt (Seite 181 – 200). Schließlich kommt die Kommission sogar dazu, eine Alternative weiter zu beobachten (S. 200):
Die Kommission empfiehlt, die Entwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik, die derzeit vor allen Dingen in den USA erfolgt, weiter zu beobachten und den erreichten Stand regelmäßig festzustellen, zum Beispiel im Rahmen einer Berichterstattung durch den Vorhabenträger an die Regulierungsbehörde und den deutschen Bundestag.
Leider wurde diese Aufgabe vom BfE auf der 1. Statuskonferenz nicht wahrgenommen.
Systemveränderung und selbsthinterfragendes System
Kostka kommt in Kapitel 6 …Reichweite der Konfliktbemühungen zu der Einstufung nach Glasl in Reibungen, Positionskämpfe und Systemveränderungskonflikte und führt aus (S. 46):
Größere Schwierigkeiten treten dann auf, wenn es um Systemveränderungskonflikte geht. Die öffentliche Verwaltung ist in Deutschland in all ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden, und ihre Beamt*innen und Bediensteten werden so ausgebildet, so sozialisiert und auch von ihren Vorgesetzten und den Gerichten dazu angehalten, Gesetze auszuführen und sie nicht zur Disposition zu stellen, wenn sie irgendjemandem missfallen.
Positiv ist hier anzumerken, dass die Endlagerkommission wohl auch diesen Eindruck hatte und deshalb für ein selbsthinterfragendes System plädiert hat, was sogar ins StandAG aufgenommen wurde. Wie dies jedoch instrumentalisiert wird, steht aufgrund der oben genannten Sozialisation in den Sternen.
Primat der Politik, hat Wissenschaftlichkeit noch Platz?
An vielen Stellen wird herausgearbeitet, dass das BMU als Fach- und Rechtsaufsicht des BfE und des UBA mit Auswirkung auf das dort angebundene NBG und als Alleingesellschafter der BGE eine herausragende Rolle innehat (S. 133):
Der Löwenanteil an der Arbeit bei der Standortauswahl liegt bei der BGE; diese unterliegt aber einer intensiven Aufsicht durch das BfE. Dieses untersteht innerhalb der Bundesregierung wiederum dem BMU; das letzte Wort hat aber der Deutsche Bundestag. Es gibt hier also enge Abhängigkeitsverhältnisse und dadurch einen ganz klaren Primat der Politik, der jederzeit ausgespielt werden kann, wenn das normale Verwaltungsverfahren ins Stocken gerät.
Und die bisherige Praxis zeigt leider, dass das BMU sich auch nicht dem Transparenzgebot des StandAG verpflichtet fühlt.
Den Rest des Spiels engagiert mit verfolgen
Betont wird die Trichterstruktur des StandAG. Immer mehr Regionen und Standorte werden aussortiert, bis zum Schluss ein Standort übrig bleibt. Dies ist die Grundeigenschaft eines Auswahlprozesses (Seite 127f.):
Das ähnelt einer Art „verkehrtem Völkerball“: Wer herausgeschossen wurde, kann erleichtert nach Hause gehen und könnte beim restlichen Spiel, je nach charakterlicher Veranlagung, schadenfroh zu- oder betreten wegschauen. Besser – und auch prinzipiell möglich – wäre indes, nicht nach Hause zu gehen, sondern den Rest des Spiels engagiert mit zu verfolgen und zum Beispiel die verbleibenden Spieler*innen zu unterstützen.
Angeregt wird deshalb, dass die Mitglieder der Fachkonferenz Teilgebiete und der Regionalkonferenzen der Regionen, die schon ausgeschieden sind, einfach nicht nach Hause gehen, sondern sich im solidarischen Sinne weiterhin einmischen.
Die makroskopische Sicht
Kostka kommt schließlich aus makroskopischer Sicht zu folgenden drei negativen Charakteristika des StandAG-Verfahrens: Beteiligungsschwemme, Informationsverschmutzung und Konfliktverdauung (S. 149- 154).
Beteiligungsschwemme
Die Beteiligungsstruktur ist so komplex, dass ein Einzelner überfordert ist und leicht zu der irrigen Überzeugung kommen kann, dass sein punktuelles Statement berücksichtigt wurde (Streufert-Experiment S. 17, S. 131). Das kann leicht nachvollzogen werden von den Personen, die sich an diversen sog. Beteilungsmöglichkeiten schon während der Kommissionsarbeit beteiligt haben, deren Beiträge aber im Nirwana verschwanden. endlagerdialog.de hat das mehrfach aufgezeigt. Auf die Spitze wurde es mit den neun Vorschlägen aus der BürgerInnen-Anhörung des NBG getrieben. Hier wurden lediglich zwei in verwässerter Form übernommen. Eine Begründung, weshalb die sieben anderen nicht beachtet wurden, gibt es nicht. Bei den jetzt anstehenden Verwaltungsverfahren ist also regelmäßig darauf zu achten, ob die vorgebrachten Punkte übernommen oder Begründungen für deren Ablehnung geliefert wurden. Da gab es schon einmal einen positiven Ansatz – siehe BfE hat ein wenig Boden gutgemacht. Die BfE-Konsultationen zur Beteiligung in der Startphase und zur Forschung sprechen eine andere Sprache: Die Konsultationsbeiträge werden an eine Emailadresse gesendet, ohne dass diese öffentlich werden.
Informationsverschmutzung
Damit geht Kostka darauf ein, dass eine Fülle von Informationen zur Verfügung gestellt wird, deren Übersichtlichkeit aber nicht hergestellt wird. Transparenz entsteht erst durch die sinnvolle Aufbereitung der Informationen. Dies geschieht zum Beispiel auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG bisher noch nicht. Hier gibt es nur die Lobeshymne, solch eine Plattform sei etwas ganz Neues. Hier sollte erst einmal ehrlich eingestanden werden, dass es lediglich eine Kopie des Hamburgischen Transparenzgesetzes ist.
Konfliktverdauung
Hierunter fällt die politisch-administrative Tendenz, Konflikte nicht wirklich lösen zu wollen, sondern soweit zu verdauen, bis sie gerade noch bekömmlich werden.
Die Gretchen-Frage: Beteiligen an der Beteiligung oder nicht?
Kostka kommt am Ende zur Gretchen-Frage, ob eine Beteiligung an der gesetzlich angebotenen Beteiligung sinnvoll ist? Dies muss jeder selbst entscheiden. Die vorliegende Studie kann eine Orientierungshilfe sein. Kostka plädiert dafür zu versuchen, die Spielregeln zu verändern. Als Beispiele für Instrumente dazu nennt er (S. 160f.):
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alternative Beteiligungsformate, wie etwa Gegenkonferenzen zu den Regionalkonferenzen oder eine alternatives Begleitgremium zum NBG;
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Fortsetzung formal bereits aufgelöster Regionalkonferenzen in anderem Rahmen;
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Aufbau einer von den Bundesbehörden unabhängigen Gegen-Plattform im Internet;
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Masseneingaben ans BfE (möglichst nicht identische) und ans NBG, gerade auch zu Themen, für die diese gar nicht zuständig sind oder sein wollen;
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Persönliche Überzeugungsarbeit bei Bundestagsabgeordneten insbesondere der Koalition sowie bei BGE- und BfE-Mitarbeitenden;
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Investigativer Journalismus, der allfällige Pannen und Skandale aufdeckt;
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Frühzeitige Schaffung von Gelegenheiten zum solidarischen Austausch von Menschen in verschiedenen Regionen unabhängig von ihrem Status im Standortauswahlverfahren;
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Durchführung des breiten gesellschaftlichen Diskurses, der staatlicherseits bislang immer verweigert wurde, in eigener, privater Regie;
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und vieles andere mehr – der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt.
Aufgaben gibt es also genug.
Aussage zu Zwischen- und Endlager Morsleben korrigiert
In der 1. Auflage war die oben bemängelte Passage zu lesen (S. 33):
In der späteren Auflage (jetzt 4. Auflage) ist diese Passage korrigiert:
Anzumerken ist, dass nicht nur diese kleine Unrichtigkeit korrigiert wurde, sondern die 1. Auflage unter dem gleichen URL noch zu finden ist. Damit müssen Beiträge, die sich auf diese Unterlagen stützen, nicht nachgebessert werden.
Vollständige Transparenz wäre erreicht, wenn die PDF zur 1. Auflage noch mit einem einem Revisionsvorblatt versehen worden wäre mit dem Inhalt, welche Änderungen durchgeführt wurden und wie der Link auf die neue Fassung lautet.