Umweltausschuss: BfE präsentiert sich nicht als Regulierer, sondern lediglich als Aufsicht

Umweltausschusssitzung

Heute findet im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages ein öffentliches Fachgespräch statt. Das Thema lautet Stand und Probleme der Phase 1 in der Endlagersuche. Besser wäre die Reduktion auf Phase 1, Schritt 1 gewesen, denn schon hier sind und werden bis Mitte 2020 erhebliche Probleme auftauchen.

Der stark reduzierte Kreis von Sachverständigen

Geladene Sachverständige sind lediglich die zuständigen Leiter der nach StandAG befassten Institutionen – nämlich BfE, BGE und NBG. Offensichtlich ist der politische Horizont darauf reduziert, denn darüber hinaus gibt es wesentlich mehr Sachverständige, die auch eine kritische Außensicht präsentieren könnten. Diese wird offensichtlich nicht gewünscht. Das könnte nachgeholt werden beim Fachgespräch am 22.03.2019.

Stellungnahme des BfE

Bereits gestern hat das BfE eine Stellungnahme dazu veröffentlicht – siehe hier. Darin werden die aufgetretenen Probleme aber nicht benannt:

  1. Die Zuständigkeiten sind durch Neuorganisation vereinfacht worden und liegen zu 100 % beim Staat und hier allein in der Hand des BMU. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit nicht erhöht, das Prinzip Check and Balances leidet darunter.
  2. Der Vertrauensaufbau ist nicht gelungen, sondern das Vertrauen schwindet insbesondere durch das polarisierende Verhalten des BfE. Die Konzentration der Regulierung des Auswahlverfahrens und der Öffentlichkeitsbeteiligung in derselben Abteilung stellt sich als Organisationsfehler heraus.
  3. Das BfE reduziert seine Regulationsrolle im Wesentlichen auf die aufsichtliche Tätigkeit gegenüber der BGE. Regulation beinhaltet aber nicht nur Aufsicht, sondern hat auch dafür zu sorgen, dass der Auswahlprozess zügig durchgeführt werden kann. Das BfE hat es versäumt, die gesetzlichen Voraussetzungen dazu anzumahnen. So muss unter Umständen im Prozess nach dem Teilgebietsbericht pausiert werden, da das Geowissenschaftsdatengesetz nicht rechtzeitig in Kraft gesetzt wurde. Das BfE hat weder auf ein solches Gesetz gedrängt noch hat es Alternativen dazu entwickelt. Weiterhin ist nicht für eine Klarstellung durch den Gesetzgeber gesorgt worden, die wissenschaftlich unsinnige absolut serielle Abarbeitung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen zu verändern und zumindest den Begriff Kristallin gesetzlich zu definieren.
  4. Das BfE hat trotz mehrfacher Nachfrage aus dem NBG die Einvernehmenserklärungen kartografisch zur Information der Bevölkerung nicht aufgearbeitet. Die Begründungen zum Einvernehmen sind stereotyp und beinhalten keinerlei für die Öffentlichkeit verwertbare Informationen. Das BfE beklagt zwar die geringe Reichweite des Auswahlverfahrens, tut aber nichts Wesentliches, um diese zu vergrößern.
  5. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Wesentlichen auf den ersten formalen Schritt Teilgebietskonferenz gewartet. Es werden zum Beispiel keine Anstrengungen unternommen, geologisches Grundlagenwissen in die Bevölkerung zu tragen. Im Gegenteil: Initiativen werden diffamiert, wenn sie verfügbare geologische Studien öffentlich diskutieren.
  6. Bei zielgruppenorientierten BfE-Veranstaltungen werden Personen, die nicht zu der Zielgruppe gehören, ausgeschlossen. Die Informationsplattform ist formal vorhanden, hat aber wegen vieler Defizite keinen Informationswert. Die Defizite wurden mehrfach benannt, Besserung wurde zugesagt, umgesetzt wurde nichts.
  7. Vor der Gefahr der populistischen Argumentationen wird zwar gewarnt, unternommen wird dagegen aber nichts. Wo wird geologisches Grundlagenwissen vermittelt, das eine Versachlichung der gesellschaftlichen Diskussion ermöglichen würde?
  8. Die Forschungstätigkeit des BfE ist gekennzeichnet von Hierarchieproblemen, die zu einer Räumung der zuständigen Abteilungsleitung führte. Die Forschung des BfE ist kopflos.
  9. Das BfE ist nicht nur Aufsichtsbehörde, sondern hat umfassende Regulierungsverantwortung. Es wurden keinerlei regulatorische Anstrengungen unternommen, die zeitintensiven Dysfunktionen des StandAG wie fehlendes Geologiedatengesetz, serielle Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen und fehlende Kristallindefinition zu beheben. Wo sind die Novellierungsvorschläge des BfE diesbezüglich?
  10. Eine sichere Endlagerung gibt es nicht, trotzdem bedient das BfE diesen Euphemismus.

Ein Gedanke zu „Umweltausschuss: BfE präsentiert sich nicht als Regulierer, sondern lediglich als Aufsicht

  1. Die Sitzung des Umweltausschusses

    Die Stellungnahme der BGE ist jetzt hier zu finden.
    Die Videoaufzeichnung erreicht man hier.

    Die Sitzung brachte kaum Neues. Die Fragen der Abgeordneten waren wenig kritisch.

    Das BfE bestätigte auch in der Sitzung die Einschätzung, dass es sich allein als Aufsichts- und nicht als Regulierungsbehörde sieht. Eine Frage an das BfE zum Geologiedatengesetz wurde damit beantwortet, dass das BfE damit nichts zu tun habe.

    Herr Töpfer brachte erstmals ein, dass man im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geologischer Daten, an denen Rechte Dritter bestehen, über Entschädigungszahlungen nachdenken solle. Das ist das normale Prozedere bei Enteignungsverfahren.

    Neben dem fehlenden Geologiedatengesetz wurde seitens BfE und BGE kein Nachsteuerungsbedarf bei der gesetzlichen Grundlage gesehen.

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