Blick hinter die Datenkulissen der BGE

Auftrag des NBG an einen Dritten

Das NBG hat einen Dritten beauftragt, in die von der BGE gesammelten Daten nach der entsprechenden Vereinbarung einzusehen. Der Dritte unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und darf nur Informationen über aggregierte Daten sowie Schlussfolgerungen und Bewertungen an das NBG weitergeben. Der erste Bericht liegt jetzt vor.

Nur Ausschlusskriterien, verwendete Unterlagen

Der Auftrag umfasste lediglich die Betrachtung der Daten zu den Ausschlusskriterien. Einleitend werden die benutzten öffentlich zugänglichen Unterlagen aufgelistet, die verwendet worden sind. Darunter ist auch der Beitrag auf endlagerdialog.de mit dem Titel Der BGE-Bericht im NBG am 06.12.2017 erwähnt.

Open-Source-Software?

Laut des Berichts verwendet die BGE das Programm ArcGIS Pro zum Datenmanagement. Hier wird nicht hinterfragt, weshalb nicht ein Open-Source-GIS-Programm verwendet wird. Damit könnten dann später die Schritte ohne zusätzliche Kosten öffentlich nachvollzogen werden.

Flussdiagramm und Datenvolumen

Ausgeführt wird weiterhin:

Ein detailliertes Flussdiagramm gibt einen guten Überblick über die verschiedenen Arbeitsschritte mit Plausibilitätskontrolle der Daten und Auswertung und Prüfung der Ergebnisse.

Leider wird dieses Flussdiagramm nicht zur Verfügung gestellt. Es fällt wohl kaum unter die Vorbehalte der Rechte Dritter an Geodaten. Das derzeit vorliegende Datenvolumen beträgt etwa 388 Gigabyte, passt also auf eine micro SD-Card. Jeder Laptop-Rechner sollte mit diesem Datenvolumen zurechtkommen.

Keine neuen Erkenntnisse, Datenfriedhöfe?

Ansonsten ergeben sich keine neuen Erkenntnisse aus dem Bericht. Es bleibt die Frage, ob die Ausschlusskriterien wie aktive Störungen, Bergbau, Bohrungen und Grundwasseralter sinnvoll vor der Identifizierung von Regionen mit potenziellen Wirtsgesteinen anzuwenden sind? Sind die dabei erzeugten Datenfriedhöfe irgendwann nutzbringend einsetzbar? Oder ist die in § 21 Abs. 2, erster Halbsatz vorgegebene Reihenfolge nicht zielführender und zeitsparender?

Nicht NBG, sondern BfE sollte endlich tätig werden

Der Bericht endet mit der Empfehlung:

Um diesen Zustand zu überbrücken bietet sich u.a. ein Rückgriff auf die von verschiedenen Einrichtungen veröffentlichten geologischen Daten an, wie z. B. die öffentlich zugänglichen Karten der von Vulkanismus geprägten bzw. der von Erdbeben beeinflussten Gebiete in Deutschland. Vielleicht ist es in dieser Situation hilfreich, wenn das NBG auf seiner Webseite die Links zu diesem Material ausweist und mit kurzen, auch für weniger Sachkundige verständlichen Erläuterungen hinterlegt. Ein solches Vorgehen könnte dazu beitragen die interessierte Öffentlichkeit auf die anstehenden Schritte des Suchverfahrens vorzubereiten.

Dem kann nur beigepflichtet werden, jedoch mit der Anmerkung, dass dies nicht Aufgabe des ehrenamtlichen NBG, sondern des hauptamtlichen BfE ist. Schließlich liegt dort nach § 4 Abs. 2 StandAG die Aufgabe:

Es informiert die Öffentlichkeit umfassend und systematisch über das Standortauswahlverfahren.

Davon ist bisher nichts zu spüren.

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