NBG-Sitzung in Notbesetzung

Bundestag und Bundesrat haben nicht rechtzeitig gewählt

Für sechs Mitglieder des NBG ist das Mandat Ende November 2019 abgelaufen. Sie gehören zur Gruppe der anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 Satz 6 StandAG. Bundestag und Bundesrat sind für deren Wahl nach Satz 7 zuständig, haben aber weder die Wahl von sechs Persönlichkeiten nach Gesetzesverabschiedung im Jahr 2017 noch die rechtzeitige Wahl vor Ablauf der Amtszeit der sechs weiteren bewerkstelligt. Die Bundesumweltministerin hat deshalb aus der Not heraus das Mandat der sechs bisher Gewählten mit einem Schreiben vom 11.12.2019 bis Ende Februar 2020 verlängert.

Bericht aus der internen NBG-Sitzung

Am Beginn der öffentlichen Sitzung wurde über die interne NBG-Sitzung berichtet. Danach war ein Punkt die Arbeitsschwerpunkte des NBG für das Jahr 2020. Warum das in einer internen Sitzung besprochen werden musste, wurde nicht mitgeteilt.

Beratungsgruppe und Bürger*innen-Workshop des BASE/BfE

Bei den nächsten Tagesordnungspunkten ging es um die Aktivitäten des BfE/BASE. Dazu war die Vizepräsidentin des Amtes erschienen. Diskutiert wurde über die Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete und den geplanten Bürger*innen-Workshop am 25.01.2020. Das NBG beschloss, an der Beratungsgruppe weiterhin lediglich als Gast teilzunehmen (4. Sitzung am 10.01.2020, Protokoll der 3. Sitzung). Zu der Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Fachkonferenz nach § 9 Abs. 3 StandAG sowie deren geplante personelle und finanzielle Ausstattung gab es keine Informationen. Beim Workshop wird das NBG eine Runde im World Café anbieten.

Kein Bericht der BGE

Ein Bericht der BGE war in dieser Sitzung nicht vorgesehen.

Fragen zum Umgang der BGE mit den geologischen Daten

Das NBG plant zeitnah, eine Akteneinsicht bei der BGE durch zu beauftragende Geolog*innen durchzuführen. Es wurde eine Liste von Fragestellungen dazu diskutiert, die jedoch nicht öffentlich war. Auf der Liste wurden nach Vortrag einer NBG-Mitarbeiterin Fragen zu folgenden 11 Punkten genannt:

  1. Seismische Aktivität: Alte und neue DIN
  2. Vulkanische Aktivität: Prognosemöglichkeit
  3. Störungszonen: Feststellung von Aktivität und Sicherheitsabstand
  4. Deckgebirge: Wie wird die BGE damit umgehen?
  5. Gebiete ohne hinreichende geologische Daten
  6. Vulkanische Aktivität: Gilt hier lediglich ein wirklicher Ausbruch oder zählen schon Gasausbrüche dazu?
  7. Umsetzung der Kriterien: Lässt sich die BGE die Methoden von BASE vor Anwendung genehmigen?
  8. Wurden auch Quellen wie Forschungsinstitute einbezogen?
  9. Wurden Hinweise abseits der staatlichen Dienste berücksichtigt?
  10. Kategorisierung der Daten nach Geologiedatengesetz (GeolDG) durch die BGE
  11. Qualitätssicherung der gelieferten Daten durch die BGE

In der Diskussion wurden noch zwei Punkte ergänzt:

  • Zur seismischen Aktivität wurde auf der BGE-Tagung im Dezember 2019 in einem Beitrag bezweifelt, dass die DIN, die auf Hochbau abstellt, für ein Endlager geeignet sei. Hier sollte das NBG u. U. Novellierungsbedarf anmelden.
  • Im Entwurf GeolDG wird von entscheidungserheblichen Daten gesprochen. Wie sieht die Definition der BGE dazu aus?

Regierungsentwurf des Geologiedatengesetzes

Zum Regierungsentwurf des GeolDG unterrichteten zwei Mitarbeiter*innen des BMWi. Danach findet dazu am 25.03.2020 eine Anhörung von Sachverständigen statt. Hervorgehoben wurde, dass der Gesetzesentwurf alle Altdaten umfasst, was in anderen Ländern in der Regel nicht zutrifft. Als zentrale Regelung für die Standortsuche wurde § 34 Abs. 4 Satz 3 GeolDG deklariert:

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entscheidung zur öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten nach den Absätzen 1 oder 2, die nach § 12 Absatz 3 Satz 2 des Standortauswahlgesetzes benötigt werden und entscheidungserheblich sind, haben keine aufschiebende Wirkung.

Weiterhin wurde vom BMWi vertreten, dass nichtstaatliche Bewertungsdaten von geringer Bedeutung für die Standortsuche seien, da die Erarbeitung der Bewertungsdaten Aufgabe der BGE sei. Die BGE hat dazu in der Sitzung nicht Stellung genommen. Das ist durchaus nachvollziehbar, denn es war auch nicht vorgesehen, staatliche Bewertungsdaten der Länder – sprich 3D-Ländermodelle – der BGE-Arbeit zugrunde zu legen – siehe Übungen mit einem 3D-Modell.

4 Gedanken zu „NBG-Sitzung in Notbesetzung

  1. Interaktive Deutschlandkarte

    Beim Lesen des Protokolls der 34. NBG-Sitzung stößt man auf folgenden Satz:

    Ziel sei eine Information der Bürger*innen darüber, wo sie ihre Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz geltend machen können. Dazu könnte man auf der Webseite des NBG eine interaktive Deutschlandkarte mit Links zu den zuständigen Mitarbeitern der Staatlichen Geologischen Dienste einrichten.

    Diese Karte gibt es im Prinzip bereits: Die Geologischen Dienste der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Agenda Setting

    Auf der Sitzung wurde seitens NBG betont, dass an dem Entwickeln einer Agenda auch die eventuell Betroffenen beteiligt werden sollten. Denn die einmal gesetzte Agenda lasse sich im Nachhinein nur schwer ändern.

    Die Jahresplanung des NBG ist aber solch eine Agenda. Deshalb ist es auch nicht angebracht, dies in einer internen Sitzung zu machen, wenn Gäste in die Arbeit einbezogen werden sollen.

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