Fachkonferenz Teilgebiete mit Scholz & Friends

Versteckte Botschaft

Das BaSE veröffentlichte am 22.05.2020 unter Weitere Meldungen einen Artikel mit der Überschrift Für das Thema Endlagersuche und Beteiligung sensibilisieren. Hierunter verbirgt sich etwas versteckt die Terminfestlegung des BaSE für die Fachkonferenz Teilgebiete. Sie wird danach am 17./18. Oktober in Kassel starten.

Auftragsvergabe an Scholz & Friends

Ausgangspunkt ist die Auftragsvergabe an die Agentur Scholz & Friends – siehe auch Antrag von endlagerdialog.de auf FragDenStaat. Die Agentur hat die Aufgabe, Info-Aktionen zu entwickeln, um die Aufmerksamkeit für die Endlagersuche zu erhöhen. Nach Außenansicht ist diese Aufgabe davon geprägt, dass wirkliche Informationen aber nicht bereitgestellt werden sollen. Ansonsten hätte das BaSE diverse Möglichkeiten, die allgemeine Geologie Deutschlands bürgernah aufzubereiten und bisher bekannte geologische Daten verständlich darzustellen und zu diskutieren. – nicht zuletzt die Daten aus den Einvernehmenserklärungen nach § 21 StandAG.

Der unvermittelte Abschnitt mit Terminfestlegung

Unvermittelt taucht dann folgender Abschnitt auf:

Mit der Veröffentlichung des Berichtes startet die Beteiligung über die Fachkonferenz Teilgebiete. Beginn der Fachkonferenz ist nach Prüfung der räumlichen und terminlichen Verfügbarkeiten das Wochenende vom 17./18. Oktober 2020 in Kassel.

Vollkommen unklar bleibt dabei, welche Info-Aktionen wann geplant sind. Sollen diese Aktionen vor der Fachkonferenz stattfinden?

Umstrittene Terminplanung

Mit der Festlegung des ersten Termins der Fachkonferenz wird das vollzogen, was in den Sitzungen der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete äußerst umstritten war, nämlich der unmittelbare Start der Fachkonferenz nach der Fertigstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 13 StandAG ohne Lesepause – siehe auch Position des NBG und NBG-Feedback zur 6. Sitzung.

Kurzgutachten zu § 9 StandAG

Dies geht zurück auf das vom BaSE beauftragten Kurzgutachten zu § 9 StandAG, das monatelang unter Verschluss gehalten wurde. Das Auftragsschreiben dazu wurde bisher nicht veröffentlicht. Aus dem umfänglichen Titel dieses Gutachtens ist aber zu entnehmen, was die Zielrichtung des Gutachtenauftrags war (Achtung – das Gutachten ist kopiergeschützt, Zitate müssen über OCR-Technik entnommen werden):

Kurzgutachten
zur Auslegung des § 9 StandAG -insbesondere zur Frage, ob ein Verstoß
gegen das in dieser Vorschrift definierte Verfahren zur Einrichtung und
zum Ablauf der Fachkonferenz Teilgebiete darin liegen könnte, wenn be-
reits vor Einberufung der Fachkonferenz Teilgebiete, aber nach Veröf-
fentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete durch die BGE mbH oder
durch das BASE Beteiligungsformate angeboten würden – und daraus ab-
geleitete Handlungsempfehlungen

Nicht Beteiligungs-, sondern Informationsformate wurden diskutiert

Die Diskussion in der Beratungsgruppe ging nicht um Beteiligungsformate zwischen der Veröffentlichung des Zwischenberichts und der Fachkonferenz, sondern um eine Lesepause und maximal um Informationsformate in einem Zeitraum von etwa drei Monaten. Das Gutachten empfiehlt die Fachkonferenz kurzfristig anzuberaumen,

Um nach Vorliegen des Zwischenberichts einen ungeordneten Kommunikationsprozess zu vermeiden (bzw. das zumindest zu versuchen!), der zu unterschiedlichen lnformationsprozessen, unterschiedlichen Wissensständen der Stakeholder und nicht vorgesehenen, intransparenten Beteiligungsformaten führen könnte,

„Die Nichteinhaltung der normierten Aufgaben, Organisation und Fristen begründet keine Verfahrensfehler“

Befürchtet wird also eine pluralistische Meinungsbildung. Das Gutachten betont aber, dass ein Verbot von Beteiligungsformaten sich aus dem Gesetzes- und -begründungstext nicht herleiten lässt. Hier wird des Öfteren hingewiesen auf die Gesetzesbegründung in Drucksache 18/11398 auf Seite 55 zu § 9 Abs.2:

Die Nichteinhaltung der normierten Aufgaben, Organisation und Fristen begründet keine Verfahrensfehler.

Teleologische Auslegung des StandAG?

In teleologischer Auslegung des Gesetzestextes wird im Gutachten kein Problem darin gesehen, die eindeutige gesetzliche Regelung, wonach insgesamt drei Termine für die Fachkonferenzen innerhalb eines halben Jahres stattzufinden haben, einen vierten Termin anzusetzen und den Zeitraum zu erweitern. Für teleologische Auslegungen des StandAG hat sich das BaSE bisher aber nicht ausgesprochen, im Gegenteil.

Antrag an die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 Abs. 3 StandAG

Da der erste Termin jetzt vom BaSE festgelegt wurde, stellte endlagerdialog.de folgenden Antrag an die Geschäftsstelle Fachkonferenz nach § 9 Abs. 3 StandAG beim BaSE:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag auf Teilnahme an der Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 Abs. 1 Satz 2 als Bürger und als Wissenschaftler. Ich bitte um Übernahme der Reisekosten.

Mit freundlichen Grüßen

5 Gedanken zu „Fachkonferenz Teilgebiete mit Scholz & Friends

  1. Ich gehe davon aus, dass es sich um zwei unterschiedliche, sich ergänzende Aktivitäten handelt:

    Zum einen hat das BASE (auch in den NBG Sitzungen) über eine geplante Informationskampagne für die breite Öffentlichkeit berichtet. Hier geht es u.a. darum, den Zwischenbericht anzukündigen und die jahrelangen Vorarbeiten in Erinnerung zu rufen. Nach meiner Wahrnehmung gibt es unter den Akteuren keinen Konflikt über die Sinnhaftligkeit einer solchen Informationskamapge.

    Zum anderen geht es um die Fachkonferenz Teilgebiete (mit der Unterstützung eines weiteren Dienstleisters). Über Termine, Dauer, Teilnehmerkreis, Ressourcen etc. der Fachkonferenz gibt es bekannterweise unterschiedliche Einschätzungen, die noch zu klären sind.

  2. Wenn BASE schreibt, es wolle mit der Kampagne „ein besseres Verständnis für die Beteiligung im Standortauswahlverfahren zu erreichen“, dann ist das Verständnis von BASE von „Beteiligung“ gemeint. Das kennen wir grundlegend aus seinen Veröffentlichungen, sowohl von der legendären gelben Broschüre, wie auch aus der Praxis: Die Teilgebietskonferenzen sind de facto eine Scheinpartizipation. Eine Farce.

    „Inhaltlich sollen Aktionen und Maßnahmen an den gesellschaftlichen Konsens anknüpfen“, so formuliert BASE das inhaltliche Ziel. Der Vorschlag von Scholz&Friends bestätigt, wie simple die Agentur es umzusetzen gedenkt: Die Grüne und der FDP-Mann vereint in der Verantwortung für die Endlagersuche. „Wer da noch den Konsens kritisiert, stellt sich selbst ins Aus!“, das dürfte die Botschaft dahinter sein.

    Ich frage mich, warum BASE grade Scholz&Friends den Auftrag erteilt hat, und welche Alternativen es dazu gab. Hat es da wirklich einen Pitch gegeben? Dass das Thema Endlagersuche und die Beteiligung der Bevölkerung mehr in den Blick der Öffentlichkeit gerückt werden müsste, ist keine Frage. Allerdings wissen wir ja nun auch, dass die Teilnahme an den Konferenzen und Dialogveranstaltungen für diejenigen, die sich dann wirklich beteiligen wollen, erhebliche Kosten und Zeitaufwand erfordern. Bisher sind das ausgesprochen exklusive Veranstaltungen. Da würde ich vom Bundestag, der die Mittel dafür „bereitgestellt“ hat, genauso erwarten, dass er sich mit der Frage befasst, wie Beteiligung auch interessierten Berufstätigen, Eltern und anderen Normalbürger*innen ermöglicht werden kann – und auch dafür die Mittel bereitstellt. So, wie die Dinge jetzt aussehen, scheint es sich bei dieser Kampagne um eine weitere Spielart politischer Konsumwerbung zu handeln: „Kauft uns das ganze Zeug ab.“

  3. Auftrag an Scholz&Friends

    Der Auftrag an Scholz&Friends ist Gegenstand eines Blogbeitrags von .ausgestrahlt – siehe hier.
    Darin wird auch auf ein Artikel in der BILD am SONNTAG hingewiesen – siehe hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert