Bayern strebt ein Peer Review an

Auszug aus Teilgebietsdarstellung

Das Land Bayern unterstützt seine Kommunen

Bayern wird ähnlich wie Niedersachsen – siehe hier – nach einem Artikel auf onetz.de, die Kommunen beim Endlagersuchprozess unterstützen:

„Die Staatsregierung hat in der Veranstaltung noch einmal die klare kritische Haltung zum Suchprozess für einen Endlager-Standort in Deutschland betont. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung im weiteren Suchprozess hervorgehoben“, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums auf Nachfrage unserer Zeitung. „Außerdem wurden die Vertreter der Kommunen über die geplanten weiteren Verfahrensschritte auf Bundesebene informiert. Die Staatsregierung wird die Kommunen im Suchprozess weiterhin unterstützen.“

Aufnahme der sog. Behälterlösung in das Standortauswahlverfahren

In einem Artikel in der Landauer Neuen Presse kommt der Landrat Bumeder des Landkreises Dingolfing-Landau zu Wort:

Bei der ersten Erhebung sind drei Grundstoffe untersucht worden, Salz, Ton und Granit. „Der war nach bisherigen Erkenntnissen zu zerklüftet für eine Endlagersuche, aber jetzt ist er mit aufgenommen wurde“, berichtete Bumeder. Ein Grund dafür liege darin, dass neben der Geologie auch die technischen Sicherungsmöglichkeiten mit in die Untersuchung aufgenommen wurden.

Aufgenommen in die Betrachtungen wurde zerklüftetes Kristallin bereits durch das Standortauswahlgesetz im Jahr 2017, dem auch Bayern zugestimmt hat. Die sog. Behälterlösung wurde dabei aus den Schweden und Finnland adaptiert. Auch Tschechien plant offensichtlich Endlagerung mit einer Behälterlösung – siehe hier.

Behälterkonzepte müssen für alle Wirtsgesteine entwickelt werden

Behälter müssen in jedem Fall entwickelt werden, und zwar für Salz, Ton und Kristallin. Den Auftrag, sich um die Behälterfrage zu kümmern, erhielt die BGE im September 2019. Die Behälter für zerklüftetes Kristallin müssen dabei hohe Anforderungen erfüllen, da eine geologische Barriere nicht vorhanden ist. Der Nachweis, dass der Behälter ein entsprechend hohes, langfristiges Rückhaltevermögen hat, muss aber nach § 23 Abs. 4 StandAG erst beim Vorschlag des Vorhabenträgers an die Regulierungsbehörde über endgültigen Standort nach § 18 Abs. 3 geführt werden – also etwa 2030.

Lernendes Verfahren und die sog. Behälterlösung

Im Zuge des lernenden Verfahrens kann man durchaus die Meinung vertreten, dass die sog. Behälterlösung bei den Möglichkeiten, die die Geologie Deutschlands bietet, fallen gelassen werden sollte. Aber damit wäre selbst zerklüftetes Kristallin weiter zu betrachten, denn nach § 23 Abs. 5 Punkt 1 kann die Abdichtung auch durch eine überlagernde Schicht geschehen.

Überlagernde Dichtungsschichten

Hinweise auf solche überlagernde Tonschichten bietet der Teilgebietsbericht. So gibt es Bereiche in Bayern, wo über dem Kristallin älteres (prätertiäres) Tongestein lagert.

Weiterhin gibt es Kristallinbereiche, wo jüngeres (tertiäres) Tongestein überlagert ist.

Weiterhin gibt es in den bisherigen BGR-Studien noch den Hinweis auf Kristallingestein an der Linie Baden Baden – Nürnberg – Erbendorf, das eventuell durch abdichtendes Gestein überlagert ist. So kommt eine Arbeit der BGR aus dem Jahr 2004 zu folgendem Schluss (S. 72):

Die anstehenden magmatischen und hochmetamorphen Kristallingesteine sind durch die Kristallinstudie der BGR (BRÄUER et al. 1994) und weitere Arbeiten im Rahmen von FISGEA ( Fachinformationssystem Geowissenschaften und Entsorgung von Abfällen, BALZER& MAURER 2003) im Hinblick auf ihre Endlagertauglichkeit evaluiert worden. Obwohl mit diesen Arbeiten Gebiete als weiterhin untersuchungswürdig eingestuft worden sind, erfüllen diese Gebiete in großen Bereichen die Mindestanforderungen hinsichtlich der sehr geringen Wasserdurchlässigkeit aufgrund vorhandener Klüftung nicht bzw. ist die Prognostizierbarkeit dieser Mindestanforderungen nicht gegeben, so dass die entsprechenden Gebiete derzeit nicht weiter betrachtet werden. Beide Studien haben aber Kristallinbereiche unter mächtiger Sedimentbedeckung nicht untersucht. In Abbildung 9 sind diejenigen Kristallinbereiche der Länder Bayern und Baden-Württemberg südlich der SW – NE verlaufenden “Baden-Baden- Nürnberg – Erbendorf“- Linie dargestellt, die unter einer Sedimentbedeckung von minimal 300 m und maximal 1000 m liegen (REINHOLD 2004, STETTNER 2001, DRONG 2003). Dieser Bereich des verdeckten Grundgebirges ähnelt in seiner lithologischen Zusammensetzung dem Moldanubikum Ostbayerns und des Schwarzwaldes (ROHRMÜLLER 2003). Ähnliche Verhältnisse mit verdecktem kristallinen Grundgebirge finden sich auch in anderen Bundesländern, wie z. B. Sachsen, Sachsen Anhalt oder Hessen. Die Prognostizierbarkeit der entsprechenden Mindestanforderungen ist für diese Regionen allerdings sehr schwierig. Dennoch sollte die Möglichkeit der Überdeckung von kristallinen Gesteinen durch tonige Sedimente weiter geprüft werden.

Warum solch abdichtendes Gestein im BGE-Zwischenbericht nicht erscheint, kann mehrere Gründe haben. Dem ist nachzugehen.

Unzerklüftetes Kristallingestein?

Weiterhin ist die sog. Behälterlösung nicht notwendig, wenn Kristallinbereiche gefunden werden, die nicht zerklüftet sind. Dabei sind selbst solche von geringer Größe zu betrachten, denn nach § 23 Abs. 5 Punkt 2 kann das Endlager auf mehrere Teilbereiche verteilt werden.

Bayern macht Vorstoß zu einem Peer Review

In dem oben genannten Artikel in der Landauer Neuen Presse wird auch ausgeführt:

Der Freistaat wird zusammen mit allen Landkreisen eine eigene geologische Untersuchung in Auftrag geben, damit wissenschaftliche Grundlagen vorhanden sind und Fakten geliefert werden, wo ein Endlager nicht geeignet wäre.

Danach will das Land Bayern offensichtlich ein Peer Review erstellen lassen. Damit müssen Personen beauftragt werden, die unabhängig sind. Insbesondere sollten bayerische Staatsbedienstete nicht einbezogen werden. Weiterhin muss in einem solchen Peer Review der komparative Ansatz des Standortauswahlverfahrens berücksichtigen werden, der wissenschaftsmethodisch notwendig ist. Es reicht also nicht aus, geologische Daten Bayerns zu betrachten. Es müssen alle geologische Daten Deutschlands einbezogen werden. In diesem Sinne ist ein Peer Review, den das Land Bayern finanziert, durchaus begrüßenswert.

Und zum Schluss der Salzstock Gorleben

Weiterhin wird Landrat Bumeder wie folgt zitiert:

Wir zweifeln das Gutachten ein Stück weit an, weil Gorleben herausgenommen wurde. Das ist für uns nicht nachvollziehbar und nicht schlüssig.

Herr Bumeder sollte dazu in den BGE-Zwischenbericht schauen und speziell die geologischen Abwägungsverfahren der Salzstöcke durchgehen. Der Salzstock Gorleben ist einer von insgesamt 79 Salzstöcken, die der Abwägung zum Opfer gefallen sind. Selbst der von der BGR in der Salzstudie 1995 relativ gut bewertete Salzstock Gülze-Sumte ist nicht als Teilgebiet ausgewiesen, da es auf der Grundlage der jetzigen Datenlage im Vergleich besser geeignete Salzstöcke gibt.

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