Begleitschreiben der BGE
Die derzeitigen Mitglieder der Arbeitsgruppe Vorbereitung Fachkonferenz haben von der BGE jeweils ein gedrucktes Exemplar des Zwischenberichts Teilgebiete erhalten. Interessant ist das Begleitschreiben vom 04.11.2020. Darin ist formuliert:
…wir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl in die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des ersten Erörterungstermins des Zwischenberichts Teilgebiete….
Dazu sind zwei Punkte anzumerken.
Erstens: Eine Wahl hat nicht stattgefunden
Eine Wahl hat nicht stattgefunden. Es gab ein konfuses Meinungsbild auf der Grundlage des Softwaretools evervote, das dazu führte, dass nach Angabe des BaSE eine Arbeitsgruppe gegründet wurde.
Zweitens: Erörterung statt Beratung
Das BaSE spricht in diesem Zusammenhang von den sogenannten Beratungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete. In § 9 StandAG ist aber ausgeführt:
(2) Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten….
Die BGE spricht deshalb gesetzeskonform nicht von einem ersten Beratungstermin, sondern von einem Erörterungstermin. endlagerdialog.de hat an etwa 50 solcher Erörterungsterminen teilgenommen und kann deshalb aus eigner Erfahrung sprechen.
Erörterungstermine sind Präsenzveranstaltungen, soweit das PlanSiG nichts anderes regelt
Erörterungstermine finden als Präsenzveranstaltungen statt. Durch die Pandemie sah sich der Gesetzgeber gezwungen, diese Präsenzveranstaltungen in besonderen Fällen durch Onlinekonsultationen oder Videokonferenzen zu ersetzen. Dies ist im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) geregelt. In § 1 ist der Geltungsbereich festgelegt. Das StandAG ist hier nicht aufgeführt. Damit müssen die drei Erörterungstermine nach § 9 Abs. 2 StandAG als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Alles andere ist nach derzeitiger Gesetzeslage illegal.
Wortprotokoll und Zeitdauer
Zu Erörterungsterminen werden in der Regel Wortprotokolle angefertigt. Dies ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig, wenn es zu Klageverfahren kommt. Weiterhin müssen alle vorgebrachten Einwendungen in einem Plenum erörtert werden. Die Zeit, die dafür benötigt wird, spielt keine Rolle. So hat die Erörterung im Planfeststellungsverfahren Endlager Konrad 75 Tage gedauert, der Erörterungstermin zur Endlagerung zwischengelagerter Abfälle und Schließung des Endlagers Morsleben (ZERAM) nahm neun Tage in Anspruch – siehe hier. Grundsätzlich dürfen keine Fragen offen bleiben und im Nachgang beantwortet werden. Erörterung ist mehr als Fragenstellen und Fragenbeantworten.
Auswertung von neun Verhandlungstagen dauerte gut zwei Jahre
Ein solcher Erörterungstermin wird dann von fachkundigen Personen ausgewertet. Im Falle des ZERAM hat das selbst durch Einsatz äußerst kompetenter Fachleute mehr als zwei Jahre gedauert – Produkt siehe hier. Ob die Frist von einem Monat für die Auswertung der Erörterungstermine zum Zwischenbericht Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG angemessen ist, muss mit Nein beantwortet werden. Denn schließlich sind hier mindestens zwölf Verhandlungstage auszuwerten.
Gesetzesverstoß wird offensichtlich vorbereitet
Die praktisch unlösbare Aufgabe, den Zwischenbericht Teilgebiete wirklich nach den verwaltungsüblichen Verfahren zu erörtern, führt wohl zu der vom BaSE verfolgten Umformulierung der Erörterung zur Beratung, einem Begriff, der wesentlich unverfänglicher ist. Man kann gespannt sein, wann das extra vom BaSE eingerichtete Notariat ohne Notar*in gegen diesen Gesetzesverstoß vorgehen wird.
Die Intentionen des StandAG gehen eigentlich wesentlich weiter
Die Intentionen des Standortauswahlverfahrens als partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren gehen eigentlich wesentlich über das bisher übliche Erörterungsverfahren hinaus. Doch schon die einfachen Erörterungsregelungen sind in Gefahr.
Das war keine Wahl
Entgegen der Darstellung der BGE fand bei der Auftaktveranstaltung keine Wahl statt. Zum Nachweis seien hier die Wortbeiträge aus Zusammenstellung aller Fragen und Hinweise aus dem Online-Tool wiedergegeben, die während der Erstellung des Meinungsbildes eingegangen sind. All diese Beiträge – bis auf angeblich vier – der angemeldeten Teilnehmer*innen wurden von der Moderation negiert, stattdessen spielte sich diese zu einer möchtegern Wahlleitung hoch:
Nach Angabe von BaSE/IKU wurden vier der insgesamt 99 Wortbeiträge von der Moderation aufgegriffen – Nummer 325,327, 329 und 331. Ich kann mich daran nicht erinnern. Interessant wären diese vier Moderationskommentare. Wer macht sich die Arbeit, diese zu extrahieren?
Weiterhin wären die Bewerbungstexte der Kandidat*innen in diesem Zusammenhang recht aufschlussreich. Leider habe ich diese in den Unterlagen noch nicht gefunden. Wer hilft?
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. überlegt sich rechtliche Schritte gegen das Vorgehen des BaSE bezüglich des Votings auf der Veranstaltung am 18.10.2020 – siehe Pressemitteilung vom 11.11.2020.
Fragen an die BGE im Rahmen der 45. NBG-Sitzung unter TOP 6
Folgendes wurde dem NBG übermittelt: