Die Entsorgungskommission (ESK) hat jetzt ein Diskussionspapier und einen separaten Anhang 2 zur Methodik des Vergleichs und damit sicherheitsgerichteten Abwägung von Untersuchungsräumen veröffentlicht. Das 32-seitige Papier ist mit 18.02.2021 datiert.
Die ESK spricht sich darin unter anderem dafür aus, die den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen zugrunde liegenden Sachverhalte in die sicherheitsgerichtete Abwägung mit einzubeziehen.