Neue Termine für den zweiten und dritten Erörterungstermin des Zwischenberichts Teilgebiete

Kurz vor der ersten Sitzung der AG Vorbereitung des zweiten Erörterungstermins des Zwischenbericht Teilgebiete hat das BaSE mitgeteilt, dass die weiteren Erörterungstermine verschoben werden, und zwar auf den 10./11./12. Juni 2021 und den 05./06./07./08. August 2021.

Damit besteht die Hoffnung, dass auch Vorortveranstaltungen möglich werden. Ob das BaSE seinen Aufgaben nach § 5 Abs. 2 StandAG in der jetzt zur Verfügung stehenden Zeit nachkommt und umfassend und systematisch zum Auswahlverfahren informiert, wurde bisher nicht mitgeteilt.

Wie Stellungnahmen der Landesgeologischen Dienste zeigen, ist selbst diesen Fachleuten es meist nicht möglich, die Arbeiten der BGE nachzuvollziehen. Es ist in vielen Fällen nicht verfolgbar, welche vorgelegten geologischen Daten bisher Eingang in das Auswahlverfahren gefunden haben. Hier ist neben der BGE auch das BaSE gefragt, um die geologische Fachsprache in bürgerfreundliche Kommunikationsformate zu übersetzen. Dazu gibt es am BaSE eine ganze Abteilung mit x Mitarbeiter*innen.

Bisher ist es selbst interessierten Bürger*innen praktisch nicht möglich, sich in die Thematik einzuarbeiten. So werden Antworten zu Fragen an die BGE erst nach vier Monaten beantwortet – so im Beispiel des Teilgebiets 010_00TG. Gleichzeitig wird von Herrn Studt, Geschäftsführer der BGE, mitgeteilt, die BGE sei nicht überlastet.

Ein Gedanke zu „Neue Termine für den zweiten und dritten Erörterungstermin des Zwischenberichts Teilgebiete

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei dem auf youtube gesendeten „Streitgespräch“ am 01.03. „Die Uhr tickt! Nimmt sich Deutschland für die Endlagersuche genug Zeit?“ hat Frau Monika C.M. Müller (Mitglied des Nationalen Begleitgremiums/NBG) u.a. sinngemäß gesagt:
    „Es wird ein Endlagerstandort von 2031 angestrebt, das ist kein Muss. Die der BGE zur Verfügung stehende Arbeitszeit reicht nicht aus für die notwendigen Arbeiten: auch für die Beantwortung der Fragen fehlt Zeit; es fehlt auch Zeit für Reflexion (ein Treffen dazu wurde z.B. abgesagt), auch bei uns (NBG) wurden die Aufgaben unterschätzt.
    Die Endlagerkommission hat damals schon gesagt, dass 2031 unrealistisch ist.
    Es muss die Zeit zur Verfügung stehen, die notwendig ist! Die Zeit folgt dem Verfahren !!, nicht umgekehrt.
    Sicherheit und Partizipation sind wichtiger als der Zeitplan; da müssten wir uns nicht um die Zeit prügeln.
    Offen reden, dass wir den Zeitplan anpassen!“

    Daher wünsche ich mir sehr, dass Sie den Zeitplan anpassen und nicht Anfang August der letzte Erörterungstermin des Zwischenberichts sein wird.

    Mit freundlichen Grueßen
    Christoph Strünke (von der AG „Atomerbe – wohin“)

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