Partizipation im NBG-Streitgespräch und im Umweltausschuss

Zwei Veranstaltungen zu Partizipation

Am 22.06.2021 fand das wegen Krankheit verschobene Streitgespräch Kann sich die Öffentlichkeit bei der Endlagersuche beteiligen? des NBG statt – siehe YouTube hier. Im Umweltausschuss des Bundestages ging es am darauffolgenden Tag in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem NBG um Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle – siehe hier. Grundlage waren die Empfehlungen des NBG vom 16.06.2021.

Zwei Beschlüsse der Fachkonferenz Teilgebiete

Voraus gingen die Beschlüsse auf dem zweiten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete zur Beteiligung in der Phase 1.2 des Standortauswahlverfahrens:

Anschlussformat zur Fachkonferenz Teilgebiete: Fachforum Teilgebiete (FKT_Bt2_005)
Die Fachkonferenz fordert die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf, als Folgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete ein Fachforum Teilgebiete einzurichten, das die weitere Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen nach Standortauswahlgesetz (StandAG) begleitet. Die Fachkonferenz schlägt vor, wie folgt zu bestimmen…….

Antrag 10 (in: Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins)
Sollte der Antrag FKT_Bt2-005 von der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen werden, wird das BASE aufgefordert im Anschluss spätestens vier Wochen nach dem zweiten Beratungstermin eine verbindliche schriftliche Zusage zugeben, ein Folgeformat entsprechend der Beschlüsse der Fachkonferenz durchzuführen. Dazu soll ein detailliertes Vorgehen mit Zeitplan vorgelegt werden.

Appell zur Kooperation ohne Ansatz zur Umsetzung

Im NBG-Streitgespräch machte die Vizepräsidentin des BaSE, Frau Nanz, diese beiden sehr konkreten Beschlüsse der Fachkonferenz nicht zum Ausgangspunkt, sondern stellte übergeordnete Fragen in den Vordergrund. Sie plädierte, von der Konfrontation zur Kooperation zu kommen. Dieser Appell wurde von ihr mehrfach wiederholt, ohne auch nur einen einzigen konkreten Ansatz der Umsetzung anzudeuten. Dabei war es das BaSE, was bisher im Verfahren oft auf Polarisierung setzte.
Solche Appelle erinnern an den legendären Appell des BMU zum Vertrauen – siehe Veranstaltung 28./29.03.2014.

Beschlüsse der Fachkonferenz erfahren beim BaSE nicht notwendige Relevanz

Frau Nanz berichtete, dass das BaSE an einem Vorschlag zum Anschlussformat arbeite. Konkretes war nicht zu erfahren. Auch wurde nicht zugesagt, die Terminsetzung des Fachkonferenzbeschlusses (spätestens 4 Wochen nach Fachkonferenz = 12.07.2021) einhalten zu wollen. Es wurde deutlich, dass die Beschlüsse der Fachkonferenz für das BaSE nicht die Relevanz besitzen, die ihnen eigentlich zukommen sollte.

Endlagerwissen an den Schulen vermitteln

Bei dem Vorschlag, bei der Vermittlung von Endlagerwissen in den Schulen die Kultusministerien der Länder anzusprechen, musste Frau Nanz passen. Ihr war nicht bekannt, ob dazu schon Aktivitäten seitens des BaSE entwickelt worden sind. Dabei ist dieser Absatz alt, siehe Beiträge SchülerInnen mischen sich ein, Wo bleibt die Grundlage für Öffentlichkeitsbeteiligung? und Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus?.

Beschlüsse der Fachkonferenz im Umweltausschuss

Die oben genannten Beschlüsse der Fachkonferenz wurden auf der Sitzung des Umweltausschusses von den NBG-Mitgliedern und einzelnen Politiker*innen als konkreten und detaillierten Ausgangspunkt unterstützt. Seitens der Politik gab es da keine Widerrede. Gestört wurde sich am Begriff der Haltepunkte. Es wurde aber verdeutlicht, dass hier das Verfahren nicht angehalten wird und es dadurch nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des Verfahrens kommt.

Partikularinteressen und fehlende LESCH-Ebene

Zur Vorbeugung gegen Durchsetzung von Partikularinteressen wurde das allgemeine und fachliche Wissen über das Gesamtverfahren gesehen. Es gäbe zurzeit die Ebene der fachlich-geologischen Auseinandersetzung und davon getrennt die allgemeinere Diskussion über Beteiligung etc. Es fehlt eine Ebene, auf der diese beiden Aspekte verbunden werden, eine LESCH-Ebene, die eine Beteiligung auf Augenhöhe ermöglicht. Dabei wurde auch angesprochen, dass die Vermittlung des Fachwissens nicht einseitig, sondern in pluralistischer Art erfolgen muss.

Ein Ansatz zur Umsetzung des Appells zur Kooperation

Dies ist nach Meinung von endlagerdialog.de ein Ansatz, um den Appell der BaSE-Vizepräsidentin praktisch anzugehen. Doch welche Institution kann dies umsetzen. Bei der BGE sieht man zu Recht den Propagandavorwurf – siehe Nicht Erörterungs-, sondern eher Scopingtermin? Dem BaSE traut endlagerdialog.de aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine notwendige pluralistische Vermittlung zu.

Rolle der Geschäftsstelle ausgeblendet

Was in beiden Veranstaltungen vollständig ausgeblendet wurde, ist die Rolle der Geschäftsstelle der Fachkonferenz – siehe Die Geschäftsstelle der Fachkonferenz. Man sollte darauf achten, dass sich dieses Dilemma nicht fortsetzt. Im oben genannten Beschluss FKT_Bt2_005 ist zu finden:

[Das Fachforum Teilgebiete] arbeitet anfangs mit der von der Fachkonferenz Teilgebiete beschlossenen Geschäftsordnung und wird durch eine vom BASE einzurichtende Geschäftsstelle unterstützt.

Diese Geschäftsstelle sollte unabhängig am BaSE eingerichtet werden – wie die Geschäftsstelle der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der Entsorgungskommission (ESK) – und mit Personal besetzt werden, das mit Fachwissen in Geologie und Selbstorganisation etwas anfangen kann.

2 Gedanken zu „Partizipation im NBG-Streitgespräch und im Umweltausschuss

  1. Anfänglicher Frust wurde durch flinke Bundestagstechniker*innen aufgefangen

    Das Fachgespräch im Umweltausschuss war für 11 bis 13 Uhr angesetzt. Als ich mich kurz vor 11 Uhr einschaltete, war es schon in vollem Gange. Wie ich feststellen musste, war der Termin um eine Stunde vorverlegt worden, was ich nicht mitbekam.

    Frust war da angesagt!

    Aber durch die flinke Arbeit der Bundestagstechniker*innen konnte dieser aufgefangen werden. Bereits knapp eine Stunde nach Ende der Veranstaltung konnte ich mir in der Mediathek den verpassten Anfang anschauen.

    Vielen Dank an die Techniker*innen!

  2. BaSE wartet auf Zeitplan der BGE? Misstrauen angeraten!

    In der Meldung mit dem Titel Warum Zwischenbericht und Fachkonferenz zusammengehören widerspricht das BaSE dem NBG, das seine Pressemitteilung vom 16.06.2021 mit Die Fachkonferenz und der Zwischenbericht Teilgebiete passen nicht zueinander betitelt.

    Am Ende der BaSE-Meldung steht zu lesen:

    Das BASE hält aktuell weitere Formate der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit nach Abschluss der Fachkonferenz und vor Beginn der Regionalkonferenzen für notwendig. Es braucht einen klaren Rahmen, in dem die BGE mbH der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar erläutert, wie sie zu weiteren Eingrenzungen im Verfahren kommt. Die möglichen Formate hierzu werden sich daran orientieren müssen, welche Arbeitsschritte die BGE mbH plant und welchen Zeitrahmen sie dafür vorsieht. Bisher liegt noch keine Zeitplanung der BGE mbH für die weiteren Schritte vor.

    Damit wird das Statement der BaSE-Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsbeteiligung, das sie zu Beginn der Fachkonferenz am 10.06.2021 abgab, wiederholt – siehe Fachkonferenz – zweiter Erörterungstermin unter der Zwischenüberschrift Ausrede für Inaktivität.

    Auch hier wird nichts inhaltlich zu der Abhängigkeit zwischen weiterem Vorgehen der BGE und dem Beteiligungsformat begründet. Weiterhin wird nicht auf die Beschlüsse der Fachkonferenz eingegangen, wo das Beteiligungsformat recht klar umrissen wird.

    Zum Abwarten auf die BGE hat die Vizepräsidentin beim gestrigen NBG-Streigespräch nichts verlauten lassen. Das BaSE spricht hier mit zwei Zungen.

    Das schafft mal wieder begründetes Misstrauen.

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