BaSE-Brief zur Öffentlichkeitsbeteiligung
War das Alles bis zur Frist am 12.07.2021?

Auszug aus BaSE-Brief vom 07.07.2021

BaSE-Brief an die AG_V

Als Reaktion auf die Beschlüsse FKT Bt 2 005 und FKT Bt2 023 der Fachkonferenz hat das BaSE einen Brief an die AG_V verfasst, der mit 07.07.2021 datiert ist. Damit soll offensichtlich die Frist bis zum 12.07.2021 aus FKT Bt2 023 formal eingehalten werden. Dieses Schreiben wurde auch auf der Sitzung der AG_V am 07.07.2021 angesprochen, ein Protokoll der Sitzung liegt leider noch nicht vor.

Adressat falsch gewählt

Das Schreiben ist allein an die AG_V gerichtet, obwohl die Beschlüsse von der Fachkonferenz kommen. Die AG_V hat nach Geschäftsordnung kein Vertretungsmandat der Konferenz – siehe § 2 Abs. 2:

(2) Die Fachkonferenz gibt sich ein Arbeitsprogramm für die Beratungstermine. Für die Vorbereitung der Sitzungstermine und die Erarbeitung des Arbeitsprogramms setzt die Fachkonferenz eine Vorbereitungsgruppe ein. Die Vorbereitungsgruppe kann öffentlich tagen.

Formal könnte eher die Konferenzleitung der Adressat sein, denn nach § 2 Abs. 7 Buchstabe c hat sie die Beschlüsse der Fachkonferenz zu vertreten:

(7) Die Konferenzleitung wirkt auf einen geordneten Ablauf der Fachkonferenz und auf die Erreichung der Ziele gemäß dieser Geschäftsordnung hin. Im Einzelnen zählt zu ihren Aufgaben:
….
c) den Kontakt zu den beteiligten Institutionen wie BGE und BASE zu halten und die Beschlüsse der Fachkonferenz diesen gegenüber zu vertreten;

Brief wurde nicht an zuständigen Adressaten weitergeleitet

Ob dieses auch zwischen den Fachkonferenzterminen gilt, ist fraglich. Der richtige Adressat wäre die Fachkonferenz selbst und speziell die AG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1 gewesen. Doch weder die AG_V noch die Geschäftsstelle haben das Schreiben an die richtigen Adressaten weitergeleitet.

Wiederholte Beschwörung der Kultur der Kooperation

Im Schreiben wird wieder die Kultur der Kooperation und kritisch-konstruktiven Zusammenarbeit beschworen. Dies wurde bereits in der Sitzung der AG_V vom 28.04.2021 und im NBG-Streitgespräch am 22.06.2021 vom BaSE proklamiert. Ein Vorschlag des BaSE zur Umsetzung liegt jedoch immer noch nicht vor.

BaSE erarbeitet Diskussiongrundlage, die Fachkonferenz ist damit schon längst fertig

In dem oben genannten fehladressierten Schreiben wird lediglich von einer Erarbeitung einer Diskussionsgrundlage am BaSE gesprochen. Die ehrenamtliche Fachkonferenz hat ihre sehr konkrete Diskussionsgrundlage bereits mit dem Beschluss geliefert, das BaSE mit seiner Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung war bisher noch nicht dazu in der Lage. Es wird nicht einmal ein Termin genannt.

Initiierung des Dialogs an den Partizipationsbeauftragten delegiert

Das BaSE hat zwei Termine für die Initiierung des Dialogs genannt, nämlich den 20. und 27.07.2021. Die Umsetzung wurde auf den Partizipationsbeauftragten im Sinne § 8 Abs. 5 Satz 2 StandAG delegiert:

(5) Das Nationale Begleitgremium beruft einen Partizipationsbeauftragten, der als Angehöriger der Geschäftsstelle die Aufgabe der frühzeitigen Identifikation möglicher Konflikte und der Entwicklung von Vorschlägen zu deren Auflösung im Standortauswahlverfahren übernimmt. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, der Vorhabenträger und die Konferenzen nach den §§ 9 bis 11 können den Partizipationsbeauftragten bei Fragen zum Beteiligungsverfahren hinzuziehen. Dieser berichtet dem Nationalen Begleitgremium über seine Tätigkeit.

Workshop am 27.07.2021 – Woher kommt die Skizze?

Der Partizipationsbeauftragte hat für den 27.07.2021 einen Workshop Wie geht es nach der Fachkonferenz weiter? angesetzt. Sieht man sich die Tagesordnung an, so fällt der Impuls durch Prof. Patrizia Nanz (Vizepräsidentin des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung/BASE) auf. Ein Impuls der Fachkonferenz insbesondere der AG E3 steht nicht auf der Tagesordnung, obwohl sie bereits einen konkretes Konzept vorgelegt hat. Bei der weiteren Tagesordnung wird man mehr als stutzig:

Ausführliche Vorstellung der Skizze zur Fortsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung: Sammlung von Hinweisen, Ideen, Fragen im Plenum (als Grundlage für die Weiterentwicklung der Skizze für den 3. Beratungstermin)

Wer erstellt die Skizze? Ist damit der Beschluss der Fachkonferenz gemeint? Wann wird die Ergänzung durch das BaSE – genannt Diskussionsgrundlage – vorgelegt?

Wo bleibt der Termin 20.07.2021 – Wird das eine Mauschelrunde?

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, was mit dem Termin 20.07.2021 geschehen ist? Nach Berichten aus der letzten Sitzung aus der AG_V – ein Protokoll gibt es leider noch nicht – soll ein geheimes Treffen stattfinden. Wer wird daran beteiligt? Was soll da geschehen? Passen solche Mauschelrunden zu einem transparenten Verfahren?

Äußerung aus Richtung BUND-Arbeitskreis im Vernetzungs-Mailer

Aus Richtung des BUND-Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz wurde im Vernetzungs-Mailer zur Fachkonferenz zum BaSE-Schreiben angemerkt:

Es fehlen konkrete Aussagen des Briefes zu dem im Antrag FKT_Bt2_005 ausformulierten formellen Beteiligungsformat.
Die beschlossene Frist aus dem Antrag FKT_Bt2_023 wird so nicht eingehalten.
Wir kritisieren das Vorgehen des BASE zu einem nichtöffentlichen Vorabtreffen mit der AGV am 20.07.2021, es widerspricht dem Transpatenzgrundsatz des Standortauswahlverfahrens, ein Mandat der AGV dafür gibt es nicht.
Wir fordern das BASE auf, das angekündigte Beteiligungskonzept sofort zu veröffentlichen und dies mit den Teilnehmenden der Fachkonferenz öffentlich zu diskutieren. Auch die Themen-AG Beteiligung und Transparenz der Fachkonferenz Teilgebiete muss die Möglichkeit erhalten, noch vor dem 3. Termin der Fachkonferenz Teilgebiete das Konzept des BASE zu beraten – Vorababsprachen mit der dafür nicht mandatierten AGV oder informelle Absprachen mit dem Partizipationsbeauftragen sind für den BUND nicht zu akzeptieren.

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Bericht des Partizipationsbeauftragten in der NBG-Sitzung am 15.07.2021

Man kann gespannt sein, wie der Partizipationsbeauftragte nach § 8 Abs. 5 Satz 3 StandAG auf der nächsten NBG-Sitzung am 15.07.2021 unter TOP 5 Vermittlung des Partizipationsbeauftragten zwischen BASE und Fachkonferenz Teilgebiete und Austausch FG I mit BASE (Information: Monika Müller) von seinen Tätigkeiten in dieser Sache berichtet.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Von ehrenamtlichen Personen wird erwartet, dass sie umgehend – auch in Nachtarbeit – Stellungnahmen verfassen. Gleiches wünscht man sich auch manchmal von der Administration. Vielleicht laufen ja die Arbeiten an der sogenannten Diskussionsgrundlage beim BaSE in vollen Zügen, um sie morgen veröffentlichen zu können. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

10 Gedanken zu „

BaSE-Brief zur Öffentlichkeitsbeteiligung
War das Alles bis zur Frist am 12.07.2021?

  1. Wollen wir wirklich auf Basis von Fristsetzungen und Geschäftsordnungsmandaten miteinander diskutieren? Kommen wir so zu einer „Lösung, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird“? Ja, eine Aussage des Bundesamts zu den nächsten Beteiligungsschritten ist lange überfällig. Dass sie jetzt im Dialog mit allen Beteiligten entsteht, finde ich begrüßenswert, und ich lade daher gerne zum offenen Gespräch ein!

    • Sicher will ich nicht auf der Ebene Fristen und Geschäftsordnung diskutieren, aber das BaSE zwingt mich dazu. Erinnert sei nur an die vom BaSE veranstaltete Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete. Hier wurden viele Vorschläge eingebracht, vom BaSE kam nichts Konstruktives. Schließlich wurde vom BaSE das berühmt berüchtigte Kuhbier-Gutachten hervorgezogen.

      Wie kann man blauäugig einen Dialog mit einem im Geld schwimmenden Bundesamt – siehe Bundeshauhalt 2021 ab S. 72 – beginnen, das nach Wochen nicht in der Lage ist, einen konkreten Dialogbeitrag zu formulieren. Oder wollen die nicht wie bei der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete?? Auf der anderen Seite: Die Fachkonferenz hat bereits vor Wochen geliefert!

      Durch die inkompetente Besetzung der Geschäftsstelle allein mit BaSE-Mitarbeiter*innen wird grundsätzlich ein Dialog auf angenähert gleicher Augenhöhe verhindert. Die Unabhängigkeit ist da eine reine Lachnummer, insbesondere wenn man die Hierarchieverhältnisse im BaSE kennt.

      Und das Versagen des BaSE wiegt umso schwerer, weil das BMU als Aufsicht vollständig versagt, keinerlei Transparenzansätze zeigt und alles nachträglich billig, was vom BaSE in die Welt gesetzt wird.

      Und wie kommt die Formulierung

      ich lade daher gerne zum offenen Gespräch ein!

      an? Das sog. Gespräch beginnt am 20.07.2021 mit einer Mauschelrunde, die offensichtlich nicht als offenes Gespräch geplant ist. So jedenfalls Gerüchte aus der letzten AG_V-Sitzung. Das Protokoll liegt leider immer noch nicht vor.

      Und wie sieht es mit dem Workshop am 27.07.2021 aus? Warum soll das BaSE einen Impuls vortragen und die Fachkonferenz nicht?? Der Impuls muss von der AG E3 kommen, und dieser kann vom BaSE ergänzt werden. Dazu muss vom BaSE vorher jedoch etwas Schriftliches vorgelegt worden sein. Darauf warte ich und andere seit Wochen!

      • Hallo Herr Mehnert, jede größere Veranstaltung braucht Vorbereitungsgespräche im kleineren Rahmen. Das als Mauschelrunden zu diskreditieren, finde ich unangemessen. Dass wir am Programm des 27.7. noch arbeiten sollten, sehe ich genauso wie Sie. Genau dafür ist das Gespräch zwischen AG-V und BASE eben auch wichtig. Viele Grüße, Hans Hagedorn

        • Hallo Herr Hagedorn, das Mindeste, was man erwarten kann, ist, dass der Termin am 20.07. als nichtöffentlicher Termin angekündigt wird. So geschieht es auch mit den sog. internen Sitzungen nach § 5 Abs. 5 GO-NBG. Weiterhin sollte erwartet werden, dass die vom BaSE dazu eingereichten Unterlagen der gesamten Fachkonferenz umgehend vorgelegt werden zum Beispiel über den Vernetzungsmailer.

          Insgesamt ist an vielen Stellen des Standortauswahlverfahrens der Rückzug ins Hinterzimmer zu beobachten. Das Maximum an Öffentlichkeit war bei der Endlagerkommission erreicht worden, seitdem nimmt sie massiv ab. Dieser schnell fortschreitende Erosionsprozess macht den Anspruch auf Transparenz zu einer leeren Worthülse. Alte Machtstrukturen treten wieder in den Vordergrund.

          Das BMU nimmt hier die Spitzenposition ein. Kein einziger Erlass des BMU an das BaSE und keine Direktive als Alleingesellschafter an die BGE wird nach § 6 StandAG veröffentlicht.

      • Das Ergebnisprotokoll des öffentlichen Teils der AG_V-Sitzung am 07.07.2021 liegt jetzt vor – siehe hier.

        Zum Mauscheltreffen wird formuliert:

        (BASE) Am 20.07. findet ein Gespräch mit der AG-V statt, am 27.07. auf Einladung des Partizipationsbeauftragten ein Termin mit der Öffentlichkeit zur Diskussion des Vorschlags, der derzeit erarbeitet werde.
        (BASE) Vorgestellt werde eine Diskussionsgrundlage, kein fertiges Konzept. Beinhaltet sei bspw. eine Prozessgestaltungsgruppe.

        Interessant ist auch der Punkt:

        Die AG-V hat zum Beschluss der Konferenz, ein Anschlussformat Fachforum Teilgebiete zu fordern, Verbindung zum Partizipationsbeauftragten und zum BASE aufgenommen.
        – Unmittelbar zur Sitzung der AG-V ist ein Schreiben der Vizepräsidentin des BASE Prof. Dr. Nanz an die AG-V eingegangen. Das Schreiben wurde auf der Seite des BASE online gestellt. Angesprochen werden u.a…

        Die Initiative ging also von der AG_V und nicht vom BaSE aus, das durch die beiden Beschlüsse der Fachkonferenz eigentlich gefordert war. Das plötzlich auftauchende Schreiben des BaSE an die AG_V sieht eher wie eine von der AG_V bestellte Reaktion aus. Das spricht Bände!

  2. Begriff Mauschelrunden ist durch Kungelrunden zu ersetzen

    Dankenswerter Weise wurde endlagerdialog.de darauf aufmerksam gemacht, dass der Begriff Mauschelrunden einen antisemitischen Hintergrund hat – siehe auch hier.

    Das war mir bisher nicht bekannt. Bitte ersetzen Sie den Begriff Mauschelrunden auf endlagerdialog.de durch Kungelrunden.

    Ich bitte die Sprachwissenschaftler*innen unter den Leser*innen, diesen Begriff zu prüfen und mir gegebenenfalls Rückmeldung zu geben.

    • Am besten wäre, weder von Mauschel-, noch von Kungelrunden zu sprechen, denn es wird nicht gekungelt. Die AGV ist genauso schlau bzw. unwissend über die Absichten des BASE und den Inhalt der angekündigten „Skizze“ wie Sie & der Rest der Fachkonferenz, und wie Sie auf Brief-Exegese zurückgeworfen. Aber auch der Brief von Frau Nanz lag AGV und FKT gleichzeitig vor.

      • Der Termin am 20.07. ist laut Hagedorn und AG_V-Protokoll nicht öffentlich. So etwas bezeichne ich als Kungelrunde.

        Mit solchen Runden habe ich schlechte Erfahrungen. Erinnert sei an die letzte AG3-Sitzung der Endlagerkommission, in der das Abwägungskriterium 11 ausgekungelt wurde – siehe hier.

        Das Ergebnis dieser nichtöffentlichen Sitzung ist nicht nachvollziehbar, wissenschaftsbasiert sieht anders aus. Verbunden mit der Übernahme des Textes mit gleichzeitiger massiver Änderung der Begriffsbestimmung zu Deckgebirge im StandAG kann man die Lage nur als diffus bezeichnen.

  3. Auf dem asozialen Medium twitter, das endlagerdialog.de neben Rundmails als Werbeplattform nutzt, wurde folgende Meinung vertreten:

    Lieber Herr Mehnert, Sie hätten drei Gelegenheiten gehabt, sich in die AG Vorbereitung wählen zu lassen, um angebliche „Mauschelrunden“ zu verhindern. Diffamatorische Kommentare von der Seitenlinie werden uns bestimmt nicht weiterhelfen.

    Ich habe mich bei dem von diversen Kreisen als Wahl bezeichneten Stimmungsbild auf der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz als Mitglied der AG_V benennen lassen. Nachdem ich mich immer wieder vergebens für allein öffentliche Sitzungen der AG_V ausgesprochen habe und deutlich wurde, dass die Geschäftsstelle – trotz des Scheins nach außen – voll in der despotischen Struktur des BaSE integriert blieb, habe ich meine Ernennung am 28.11.2020 widerrufen.

    Auch allen anderen damaligen AG_V-Mitgliedern ist vom Partizipationsbeauftragten in einer leider nicht öffentlichen Sitzung das despotische System des BaSE anschaulich dargestellt worden. Er hat sich dafür ausgesprochen, dass sich die AG_V auf eine wesentliche Forderung konzentrieren solle. Diese werde dann mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Leiter der Geschäftsstelle Herrn König vorgetragen werden.

    Das Beispiel zeigt, dass ich bei der Verhinderung von Kungelrunden selbst als Mitglied der AG_V gescheitert bin. Die AG_V und andere wären gut beraten, Kommentare von der Seitenlinie aufzunehmen und damit produktiv umzugehen.

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