Öffentlichkeitsbeteiligung: Das BMU sollte die eigenen Vokabeln besser lernen
Das NBG muss Klärung herbeiführen

Pressemitteilungen des BMU und des BaSE

Anlässlich der gestrigen Übergabe der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete veröffentlichte das BMU eine Pressemitteilung mit der Headline Endlagersuche erreicht erstes Etappenziel der Öffentlichkeitsbeteiligung. Schon das verwendete Symbolbild führt in die Irre: Es geht im Standortauswahlverfahren um hochradioaktive Abfälle, die nicht in gelben Fässern – wie abgebildet – gelagert werden. Diese euphorische BMU-Mitteilung wird durch eine ebenfalls unkritische Pressemitteilung des BaSE ergänzt, in der im Untertitel zu lesen ist BASE-Präsident König lobt Start der Öffentlichkeitsbeteiligung. Erwähnt wird zum Beispiel nicht, dass das BaSE durch Installation eines Notariats ohne Notar*in versucht hat, die Fachkonferenz zu reglementieren.

Mitteilungen der BGE und des NBG

Die Mitteilung der BGE fällt da schon wesentlich sachlicher aus. Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht benutzt. Das NBG hat zum gestrigen Anlass nichts veröffentlicht. Es sei aber erinnert an die kritische Pressemitteilung vom 16.06.2021. Aber auch hier wird mitgeteilt: Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren schreitet voran.

Kritische Pressemitteilung des BUND e. V.

Der BUND e. V., der als letzter Umweltverband sich bis zum zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz eingebracht hat, dann aber unter Protest das Verfahren vorerst verlassen hat – Gründe siehe hier -, sieht das bisherige Verfahren in seiner Pressemitteilung sehr kritisch. Hier steht die Forderung: Auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung muss sich in Zukunft Grundsätzliches ändern.

Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung im StandAG

Der zentrale Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird hier im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren nach StandAG benutzt. Diese Vokabel wird aber in der Gesetzesbegründung (Drucksache 18/11398, Seite 51) explizit definiert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sind danach lediglich die Instrumente der §§ 5 bis 7 StandAG. Inbegriffen sind nicht die neuen Beteiligungsinstrumente wie Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9), Regionalkonferenzen (§ 10) und Fachkonferenz Rat der Regionen (§ 11). Danach ist also mit Abschluss der Fachkonferenz Teilgebiete lediglich ein sog. neues Beteiligungsinstrument mehr schlecht als recht umgesetzt worden. Öffentlichkeitsbeteiligung nach insbesondere § 7 mit Stellungnahmeverfahren/ Erörterungstermine hat bisher noch nicht stattgefunden. Ein solches Verfahren ist in den nächsten Jahren auch nicht zu erwarten, denn der § 7 wird erstmals nach Abschluss der Beratungen der Regionalkonferenzen über die Standortregionen wirksam werden.

Organisationsstrukturen von Öffentlichkeitsbeteiligung und neuen Beteiligungsinstrumenten

Die Unterscheidung zwischen Öffentlichkeitsbeteiligung und neuen Beteiligungsinstrumenten ist deshalb so wichtig, weil dahinter sehr unterschiedliche Organisationsstrukturen stehen. Träger und Organisator der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 7 und auch der Informationsplattform nach § 6 ist das BaSE. Die neuen Beteiligungsinstrumente werden selbstorganisiert durchgeführt. Das BaSE hat lediglich unabhängige Geschäftsstellen einzurichten und die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Konflikt zwischen BaSE und Fachkonferenzbeschluss

Dieser Punkt ist der wesentliche Konflikt zwischen dem BaSE und dem Beschluss der Fachkonferenz. Der Fachkonferenzbeschluss fordert eine Fortsetzung der Beratungen in selbstorgansierter Form, das BaSE lehnt die Selbstorganisation ab. Eine Begründung steht bisher noch aus, ist aber bis spätestens 15.09.2021 in Aussicht gestellt. Vermutlich will das BaSE mehr Einfluss gewinnen.

Befassung des NBG auf der nächsten Sitzung

Das NBG wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 10.09.2021 unter TOP 6 damit beschäftigen. Das NBG sollte dabei – mit Hilfe juristischer Unterstützung aus ihrer Geschäftsstelle – die beiden Begrifflichkeiten Öffentlichkeitsbeteiligung und neue Beteiligungsinstrumente klar umreißen und die entsprechenden Konsequenzen für die Organisationsformen klarstellen. Offensichtlich sind BMU und BaSE dazu nicht in der Lage, da ist dem neutralen NBG mehr zuzutrauen.

Statt Arbeits-Team à la BaSE ein erprobtes NBG-Format

Nach Vorstellungen des BaSE soll das Fortsetzungsformat zur Fachkonferenz zweiteilig strukturiert werden: Ein nicht öffentliches kleines Arbeits-Team verfolgt die Arbeitsschritte der BGE zeitnah und ein öffentliches Feedback-Forum erlaubt in größeren zeitlichen Abständen die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit. Diese aufwendige Struktur kann auf der Grundlage alter Erfahrungen im NBG reduziert werden. In der Anfangsphase der NBG-Arbeit wurde bei der monatlichen Sitzung vom BaSE – damals noch als BfE – und von der BGE Monatsberichte vorgetragen und im NBG diskutiert. Da die Sitzungen öffentlich waren, konnte so die Öffentlichkeit sich regelmäßig informieren und im Einzelfall auch zu Wort kommen. Mit diesem alten und erprobten Format wäre das Arbeits-Team à la BaSE hinfällig.

Erhöhung der Organisations-Transparenz

Weitere Institutionen und damit Ressourcen wären nicht notwendig. Damit könnten nicht nur Ressourcen eingespart werden, sondern auch die Organisations-Transparenz erhöht werden. Es fällt der Öffentlichkeit schon jetzt schwer, die Rollen von BGE, BaSE und NBG zu begreifen. Eine weitere Rolle Arbeits-Team ist da nicht hilfreich.

Umgehend monatliche Arbeitsberichte auch vom BMU notwendig

Die Wiederaufnahme der Monatsberichte sollte umgehend geschehen, denn es ist nicht vorstellbar, dass – wie bisher diskutiert – bis März 2022 – also für sechs Monate – keinerlei Arbeitsinformationen öffentlich werden. Weiterhin sollten die Monatsberichte von Personen möglichst niedriger Hierarchieebenen vertreten werden, denn es geht um Arbeitsberichte und nicht um Institutionendarstellungen. Daneben sollte auch der wichtigste Akteur im Standortauswahlverfahren – das BMU – mit dem entsprechenden Fachreferat monatlich über Alleingesellschaftlereinflussnahmen und Behördenerlasse berichten.

2 Gedanken zu „

Öffentlichkeitsbeteiligung: Das BMU sollte die eigenen Vokabeln besser lernen
Das NBG muss Klärung herbeiführen

  1. Das Verfahren dient der Beschäftigung mit sich selber und nicht mit der Sache. Schon allein die Begriffe auseinanderzuhalten, z. B. NbG, BaSe – warum sollte ich das tun?
    „Legitimation durch Verfahren“ ist hier ins Schrullige entglitten. Will die Regierung das so?

    • Naja – Gremien und Behörden haben Namen. DAS ist jetzt nicht zu anspruchsvoll. Wenn man sich an einem Prozess beteiligen will muss man auch etwas Hirnschmalz reinstecken. Wenn man das nicht will – was ja auch OK ist – hält man sich eben raus. Aber ohne etwas intellektuelle Anstrengung geht es eben nicht…

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