Beteilung statt Verständlichkeit
Seit Monaten wird über Beteiligung diskutiert, ohne dass die Verständlichkeit der bisherigen Arbeiten der BGE endlich angestrebt wird. Allein das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich da ein wenig bemüht, der gesetzlichen Forderung nach umfassender und systematischer Information der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Von Nachvollziehbarkeit kann nicht einmal im Hinblick auf Expert*innen gesprochen werden, da selbst heute – fast 14 Monate nach Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete – noch fast die Hälfte aller von der BGE als entscheidungserheblich bezeichneten Schichtenverzeichnisse nicht öffentlich zugänglich sind.
Weiterhin fehlen die konkreten Basisdaten der verwendeten 3D-Modelle, ganz zu schweigen von den Laborjournalen zu den konkreten Schritten, die die BGE zu den Teilgebieten geführt haben. So wurden alle benutzten Daten, die zu einer Negativentscheidung geführt haben, nicht als entscheidungserheblich eingestuft.
Erstaunliche Passage in der Dokumentation zur Beteiligungsveranstaltung
Um so erstaunlicher ist es, folgende Passage im Vorwort der Dokumentation zur Beteiligungsveranstaltung vom 13.11.2021 (Papier nicht mit Datum versehen, in der Tabelle der Unterlagen mit 23.11.2021 datiert) zu lesen:
Die naturwissenschaftlichen Sachverhalte der Standortauswahl sind komplex. Eine gute Aufbereitung der Inhalte für interessierte Laien und gute Dialogformen müssen zusammenwirken, damit die Beteiligung der Öffentlichkeit gelingt. Schwächen bei der inhaltlichen Aufbereitung können nicht durch noch intensivere Beteiligungsformate ausgeglichen werden. Der Austausch kann aber helfen, Lücken der Informationsvermittlung zu identifizieren.
Das BaSE hat die Schwächen auf die Spitze getrieben
Bisher sind die Schwächen kaum aufgegriffen worden. Die Fachkonferenz Teilgebiete hat sich eher auf einer Metaebene bewegt. Das wurde insbesondere im Nachgang durch das BaSE auf die Spitze getrieben, indem es in unkooperativer Weise den Beschluss der Fachkonferenz zum Fachforum Teilgebiete durch einen Gegenvorschlag torpediert hat.
Der massive Einfluss des BaSE konnte ein wenig zurückgedrängt werden
In einem langen, quälenden und in sog. Geschützen Räumen abgelaufenen Prozess konnte der massive Einfluss des BaSE ein wenig zurückgedrängt und das vorgeschlagene dritte Gremium beseitigt werden. Aber der Einfluss des BaSE hat sich gegenüber der Fachkonferenz Teilgebiete in zweierlei Hinsicht erhöht:
- Es gibt keine so deklarierte unabhängige Geschäftsstelle mehr, sondern ein abhängiges sog. Organisations-Team im BaSE (?) und
- zwei Sitze des BaSE in der Beratungs- und Planungsgruppe.
Hoffentlich wird das nicht zur Blaupause für die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen. Das BaSE beschreibt diesen Prozess in der eigenen Pressemitteilung vom 13.11.2021 wie folgt:
….In einem offenen Gestaltungsprozess haben Vertreter:innen der Zivilgesellschaft zusammen mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in den vergangenen zwei Monaten ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie die Öffentlichkeit an den weiteren Arbeitsschritten zur Endlagersuche beteiligt werden kann….
Grundlagen der Geowissenschaften müssen vermittelt werden
Das BaSE ist nach StandAG für die umfassende und systematische Information der Öffentlichkeit zuständig. Das bedeutet in einem wissenschaftsbasierten Verfahren, das im Wesentlichen auf geologische Gegebenheiten beruht, über die Arbeitsweise der Geowissenschaften aufgeklärt wird und Grundlagen dieser Wissenschaften verständlich dargestellt werden müssen. Nur so kann Transparenz geschaffen und eine Annäherung der Augenhöhen angestrebt werden. Da die BGE als Vorhabenträgerin befangen ist, kann sie diese Aufgabe nur eingeschränkt erfüllen. Das BaSE andererseits weigerte sich bisher standhaft, diese Lücke zu füllen. Erinnert sei an die Weigerung des BfE, geologische Grundkenntnisse anhand der Einvernehmenserklärungen zu erläutern – siehe Beitrag Die Einvernehmenserklärungen des BfE.
Gibt es hier einen Lichtblick?
Gibt es hier einen Lichtblick? In der oben genannten Dokumentation zur Beteiligungsveranstaltung vom 13.11.2021 fehlt ein wesentlicher Teil: die Benennung der Mitglieder der Beratungs- und Planungsgruppe des BaSE und der BGE. Warum ist dies nicht dokumentiert? Soll hier Beliebigkeit hergestellt werden, wie es schon in der Formulierung auf Seite 11 durchschimmert:
Je zwei Personen werden aus der BGE mbH und dem BASE entsandt. Diese Organisationen können themenbezogen weitere Mitarbeiter:innen mitbringen, um arbeitsfähig zu sein.
Benannt wurden vom BaSE neben der Vizepräsidentin der Leiter des Fachgebiets A3 Geowissenschaftliche Standorterkundung. Dieser Geophysiker könnte dafür sorgen, dass die Aufgaben nach § 4 Abs. 2 StandAG endlich wahrgenommen werden.
Moderation ist umgehend öffentlich auszuschreiben
Man kann nur hoffen, dass es endlich Anstrengungen gibt, dass die Verständlichkeit der geologischen Herangehensweise eine zentrale Rolle einnimmt, und nicht wie bisher durch exotische und an Machtspielchen erinnernde Beteiligungsformate zugedeckt wird. Dafür sollte umgehend die Moderation des Fachforums Teilgebiete öffentlich ausgeschrieben werden. Dabei sind zumindest die Leitlinien Bürgerbeteiligung des BMU zu berücksichtigen – siehe Beitrag Das BMU als Aufsichtsbehörde des BaSE.
Finanzielle Mittel zur Annäherung der Augenhöhen
In der Veranstaltung am 13.11.2021 gab es die Forderung:
Ich plädiere für einen umfassenden Etat für die Beratungs- und Planungsgruppe für die öffentliche Information und Diskussion.
Das ist genau der Weg: Wieviel Geld stellt das BaSE aus dem Haushaltsposten Öffentlichkeitsarbeit für die Beratungs- und Planungsgruppe zur Annäherung der Augenhöhen zur Verfügung? Warum hat sich das BaSE dazu noch nicht festgelegt?
Sonst werden Nachprüfaufträge zu Schlachten von Gutachten und Gegengutachten
Es gilt in den nächsten zwei bis drei Jahren, geologische Grundkenntnisse einfach verfügbar zu machen, die für das Standortauswahlverfahren notwendig sind. Wenn dies nicht geschieht, werden die Regionalkonferenzen in den sechs Monaten nicht fundierte Nachprüfaufträge nach § 10 Abs. 5 StandAG stellen können. Es wird allein Schlachten von Gutachten und Gegengutachten geben, die die Akzeptabilität der Entscheidungen auf null drückt.
Laborjournale müssen geführt werden
Die BGE sollte verpflichtet werden, zu den 90 Teilgebieten Laborjournale zu führen, wie es bei wissenschaftlicher Arbeit üblich ist. Nur so kann wirklich nachvollzogen werden, wie die Standortregionen entstanden sind.