Das BaSE ist lediglich Überwachungsbehörde
Herr König, Präsident des BaSE, wird in einem Tagesspiegel-Artikel vom 12.07.2020 bezeichnet als Chef der Atommüll-Endlager-Behörde. Das BaSE ist aber nicht Akteur (operator) bei der Endlagersuche, sondern lediglich Überwachungsbehörde (regulator). Der Vorhabenträger ist die BGE, dort wird die Arbeit gemacht.
BaSE als Behörde für Kommunikation und Bürgerbeteiligung
Das BaSE hat neben der regulator-Rolle auch die Rolle der Kommunikation und Bürgerbeteiligung. Da versagt das BaSE bisher praktisch vollständig – jedenfalls, wenn es sich um fachliche Informationen handelt.
Fachliche Informationen fehlen – alles wird ins Politische gezogen
Zum Beispiel wird die Endlagerung in Kristallin auch vom BaSE immer wieder ins Politische gezogen – zum Beispiel:
König warnte auch die bayerische Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), das Verfahren zu torpedieren, der Freistaat argumentiert, seine Granitvorkommen sei ungeeignet für eine Endlagerung.
Das BaSE als fachliche und wissenschaftliche Behörde (siehe § 2 Abs. 2 BaSE-Errichtungsgesetz) sollte an dieser Stelle auf die fachlichen Probleme eingehen, vor denen man durch die Aufnahme von Kristallingestein als Wirtsgestein steht.
Fachliche Schwierigkeiten bei der Aufnahme des Kristallins als Wirtsgestein
Der AkEnd hatte dazu noch Bedenken geäußert (Empfehlungen 2002, S. 80):
Sehr gering ist die Datendichte bei Kristallingesteinen. Sie ist in direktem Maße abhängig von ehemaligem und jetzigem Lagerstätteninteresse. Meist wird zur flächendeckenden Charakterisierung größerer Kristallingebiete von aufgeschlossenen Vorkommen auf Bereiche in größerer Tiefe extrapoliert und versucht, die Daten zu übertragen, wie z. B. vom Schwarzwald zum Kristallin im Untergrund der Nordschweiz. Dies ist, wie gerade dieses Beispiel gezeigt hat, mit erheblichen Ungenauigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Eine flächenhafte Ermittlung von Daten in Kristallingebieten ist daher mit aufwändigen Untersuchungen und erheblichem Zeitaufwand verbunden.
Eine Arbeit der BGR aus dem Jahr 2004 kommt zu folgendem Schluss (S. 72):
Die anstehenden magmatischen und hochmetamorphen Kristallingesteine sind durch die Kristallinstudie der BGR (BRÄUER et al. 1994) und weitere Arbeiten im Rahmen von FISGEA ( Fachinformationssystem Geowissenschaften und Entsorgung von Abfällen, BALZER& MAURER 2003) im Hinblick auf ihre Endlagertauglichkeit evaluiert worden. Obwohl mit diesen Arbeiten Gebiete als weiterhin untersuchungswürdig eingestuft worden sind, erfüllen diese Gebiete in großen Bereichen die Mindestanforderungen hinsichtlich der sehr geringen Wasserdurchlässigkeit aufgrund vorhandener Klüftung nicht bzw. ist die Prognostizierbarkeit dieser Mindestanforderungen nicht gegeben, so dass die entsprechenden Gebiete derzeit nicht weiter betrachtet werden. Beide Studien haben aber Kristallinbereiche unter mächtiger Sedimentbedeckung nicht untersucht. In Abbildung 9 sind diejenigen Kristallinbereiche der Länder Bayern und Baden-Württemberg südlich der SW – NE verlaufenden “Baden-Baden- Nürnberg – Erbendorf“- Linie dargestellt, die unter einer Sedimentbedeckung von minimal 300 m und maximal 1000 m liegen (REINHOLD 2004, STETTNER 2001, DRONG 2003). Dieser Bereich des verdeckten Grundgebirges ähnelt in seiner lithologischen Zusammensetzung dem Moldanubikum Ostbayerns und des Schwarzwaldes (ROHRMÜLLER 2003). Ähnliche Verhältnisse mit verdecktem kristallinen Grundgebirge finden sich auch in anderen Bundesländern, wie z. B. Sachsen, Sachsen Anhalt oder Hessen. Die Prognostizierbarkeit der entsprechenden Mindestanforderungen ist für diese Regionen allerdings sehr schwierig. Dennoch sollte die Möglichkeit der Überdeckung von kristallinen Gesteinen durch tonige Sedimente weiter geprüft werden.
Nach StandAG zusätzlich Suche nach kluftlosem Kristallingestein
Das StandAG greift diese Position im Wesentlichen auf, geht aber daneben auch davon aus, dass es kluftlose Kristallinbereiche gibt. So kommt man zu den möglichen Endlagerkonfigurationen im Kristallingestein.
StandAG erlaubt in Kristallin auch die sog. Behälterlösung
Daneben erlaubt das StandAG nach § 23 Abs. 4 im Kristallin auch die sog. Behälterlösung. D. h. die Rückhaltung der Radionuklide ist allein die Aufgabe des Behälters und der eingesetzten geotechnischen Barrieren. Dazu müssen aber Vorstellungen über einen Behälter entwickelt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Endlagerung mit dem SKB-Behälter nach der Entscheidung des Umweltgerichts in Nacka von 2018 in Schweden nicht genehmigungsfähig wäre. Über entsprechende Aktivitäten in Deutschland liegen bisher keine Informationen vor – siehe IFG-Antrag 192189.
Forderung nach Entschädigung der Atommüll-Endlager-Region
Doch zurück zum Tagesspiegel-Artikel. Darin ist zu lesen:
König fordert nach den Milliarden-Entschädigungen für vom Kohleausstieg betroffenen Regionen auch Entschädigungen für die Region, in der das Atommüll-Endlager künftig entstehen wird.
Auch hier fehlt die fachliche Einordnung, insbesondere die Erwähnung, dass es dazu bereits Regelungen im StandAG gibt. Einschlägig sind hierzu § 10 Abs. 4 Satz 2
Sie erhalten ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme bei der Erarbeitung der sozioökonomischen Potenzialanalysen nach § 16 Absatz 1 Satz 3. Sie erarbeiten Konzepte zur Förderung der Regionalentwicklung und sind bei der letztendlichen Standortvereinbarung zu beteiligen.
und § 16 Abs. 1
Der Vorhabenträger hat die durch Bundesgesetz ausgewählten Standortregionen übertägig nach den standortbezogenen Erkundungsprogrammen zu erkunden. Auf der Grundlage der Erkundungsergebnisse hat der Vorhabenträger weiterentwickelte vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchzuführen. Er führt in den Standortregionen sozioökonomische Potenzialanalysen durch.
Ein Hinweis auf diese gesetzlichen Regelungen werden im Zeitungsartikel nicht erwähnt.
Oberflächliche Informationen machen Populisten stark und Märchen erst recht
Bei solch oberflächlichen Informationen zum Standortauswahlverfahren haben Populisten ein leichtes Spiel.
Der Artikel ist offensichtlich eine Zweitverwertung eines Interviews mit dem Präsidenten des BaSE. .ausgestrahlt meint dazu zutreffend: König erzählt Märchen – siehe Infomail Standortsuche 029.
BGE hat die Aufgabe zur Entwicklung von Endlagerbehältern im September 2019 übertragen bekommen
Der IFG-Antrag 192189. zu den Endlagerbehältern wurde beantwortet. Daraus geht hervor: