Der nächste Schritt in Phase I
Nachdem bekannt wurde, dass etwa 54 % der Fläche Deutschlands günstige geologische Situationen für die Langzeitlagerung hoch radioaktiver Abfälle aufweisen und damit der wesentliche Schritt zur Einengung auf die Standortregionen für die übertägige Erkundung im nächsten Schritt der Phase I geschieht, wurde vielfach der Wunsch geäußert, der BGE dabei über die Schulter schauen zu können.
Das Beispiel: Projekt Zwischen- und Endlager Morsleben (ZERAM)
Ähnliches wurde bereits 2011 im Schlussstatement zur Erörterung der ZERAM-Schließung vom BUND e. V., Landesverband Sachsen-Anhalt gefordert:
Das Recht als Vertreter der Bürgergesellschaft, an allen Fach- und Abstimmungsgesprächen zwischen Genehmigungsbehörde und Antragsteller teilzunehmen.
Diese Forderung wurde bisher nicht erfüllt. Deshalb haben der BUND e. V. und die BI Morsleben e. V. als Verfahrensbeteiligte regelmäßig die Akten eingesehen. Insbesondere die Genehmigungsbehörde zeigte sich hier recht kooperativ. Trotzdem bedeutet diese Methode viel Arbeitsaufwand und diverse Kosten für Anfertigung von Kopien.
Monatsberichte der BGE zum ZERAM
Positiv ist aber auch zu vermerken, dass die BGE zum Projekt Morsleben regelmäßige Monatsberichte veröffentlicht. Zwar erreichen diese nicht die notwendige Tiefe und lassen oft den kritischen Blick vermissen – aber immerhin.
Bisher keine Monatsberichte zum Projekt Standortauswahl
Beim Projekt Standortauswahl gibt es einen solchen systematischen Monatsbericht bisher nicht. Warum eigentlich nicht? Jetzt sind die Videosprechstunden abgehalten, viele Fragen müssen noch im Nachhinein beantwortet werden. Welche Kommunikation gibt es jetzt mit den Landesbehörden? Welche weiteren Daten werden woher angefordert? All dies könnte in einem BGE-Wochenbericht der Öffentlichkeit mitgeteilt werden – oder welche Tatsachen sprechen dagegen?
Der Makel von Eigenberichten – BaSE sollte hier aktiv werden
Solche Eigenberichte erwecken natürlich nicht viel Vertrauen. Besser wäre es, wenn externe Wissenschaftsjournalist*innen, die auch von Geologie etwas verstehen und vermitteln können, die Möglichkeit hätten, wöchentlich oder monatlich solch einen allgemein verständlichen Bericht zu verfassen und in einem ZOOM-Meeting den interessierten Bürger*innen zu präsentieren. Damit wären Verständnisfragen und inhaltliche Rückfragen möglich und ein wenig mehr Transparenz wäre das Ergebnis. Die Zuständigkeit für solch eine Informationsstrategie wäre nach § 5 Abs. 2 StandAG wohl eher das BaSE und nicht die BGE. Eine Schwierigkeit ist dabei, dass das BaSE gleichzeitig die Rolle der Regulierungsbehörde innehat. Auch deshalb sollte an der Auflösung der Doppelrolle des BaSE gearbeitet werden.
Stratigraphie von Deutschland XII: Zechstein neu erschienen
Die Deutsche Stratigraphische Kommission und 37 Autoren haben den Band Stratigraphie von Deutschland XII: Zechstein neu herausgegeben. Da von den 74 Teilgebieten im Salz 68 der stratigraphischen Einheit des Zechsteins angehören, stellt sich die Frage, haben diese neuen Erkenntnisse schon Eingang in die Arbeit der BGE gefunden? Denn schließlich bilden neben den 3D-Modellen die regionalen stratigraphischen Tabellen wesentliche Grundlagen der Inventarisierung der möglichen Wirtsgesteine.
Oder geht der neu erschienene Band nicht wesentlich über den Perm-Atlas hinaus?