Keine Unterlagen zu Notariats-Entscheidungen
Bei Anträgen nach Informationsfreiheitsgesetz an das BaSE wurde jetzt mehrfach mitgeteilt, dass entsprechende Unterlagen am BaSE nicht vorhanden seien. So liegen keinerlei Unterlagen wie Schriftstücke und Telefonnotizen zur Entscheidung zur Installation eines Notariats ohne Notarin zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete vor – siehe IFG-Antrag 202111. Entweder die Einrichtung des Notariats ohne Notarin war ein Projekt einer einzelnen Person inklusive Drehen eines Videos im Influencer-Stil oder am BaSE werden solche Entscheidung durch Zuruf getroffen – beides unvorstellbare Möglichkeiten in einer Bundesoberbehörde bei einer nichtmarginalen Entscheidung.
Keine Unterlagen zu Nichtzulassung zu Journalisten-Seminaren
Auch zur Entscheidung, endlagerdialog.de nicht zu Journalisten-Seminaren zuzulassen – siehe IFG-Antrag 197218 – wurde schließlich mitgeteilt
Denn ein solches von Ihnen begehrtes Dokument existiert nicht.
Keine reguläre Aktenführung – kein öffentlicher Aktenplan
Am BaSE gibt es offensichtlich keine reguläre Aktenführung. Transparenz kann zu wesentlichen Entscheidungen also auch im Nachhinein nicht hergestellt werden. Auf der Internetseite des BaSE steht zur Veröffentlichungspflicht des Aktenplans nach § 11 Abs. 2 IFG seit Monaten folgender Hinweis:
Der Aktenplan BASE wird derzeit überarbeitet und für die Internetseite technisch aufbereitet. Sollten Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gern.
Was soll an diesem Aktenplan technisch aufbereitet werden?
endlagerdialog.de hat vor Wochen nachgefragt, wochenlang gab es dazu keine Antwort. Die Formulierung dann kontaktieren Sie uns gern kann man als Fake bezeichnen. Nach der Anmahnung gestern wurde heute ein Aktenplan mit Stand 06.11.2020 übermittelt. Warum dieser zurückgehalten wurde und technisch aufbereitet werden soll, ist daraus nicht ersichtlich. Auf Anfrage kann endlagerdialog.de diesen Aktenplan zur persönlichen Nutzung übermitteln.