Ausweisung der Untersuchungsräume
Beim Reinhören in die gestrige Sitzung der Themen-AG Beteiligung und Transparenz hat endlagerdialog.de einige interessante Punkte aufgeschnappt. Eindeutig ist die Ausweisung der Untersuchungsräume nach § 3 EndlSiUntV bei den im Zwischenbericht festgelegten Teilgebieten eine große Herausforderung. endlagerdialog.de hatte im Zuge der Diskussion um die Untersuchungsverordnung einen eindeutigen Algorithmus zur Ausweisung der Untersuchungsräume verlangt. Dem wurde nicht gefolgt. Stattdessen gibt es jetzt in § 3 eine etwas konfuse Regelung.
Teilgebiete nach BGE begrifflich nicht vereinbar mit EndlSiUntV
Worauf Chaudry vom Öko-Institut e. V. schon des Öfteren hingewiesen hat, ist die Regelung mit dem von der BGE vertretenen Begriff Teilgebiete nicht vereinbar. Denn in Abs. 2 wird formuliert:
…Überlagern sich in einem Teilgebiet, einer Standortregion oder an einem Standort mehrere potenzielle Wirtsgesteine,…
In einem Teilgebiet nach BGE-Zwischenbericht gibt es lediglich ein potenzielles Wirtsgestein. Die Teilgebiete sind stratigraphisch sowie möchte-gern-lithologisch jedoch nicht räumlich ausgerichtet. Die Untersuchungsverordnung geht aber offensichtlich von einer 2D-räumlichen Ausrichtung aus.
Untersuchungsraum und Modellgebiet
Bei Langzeitrisikountersuchungen von Endlagern wurde bisher von Modellgebieten gesprochen. Sind Untersuchungsräume Modellgebiete? Warum wurde dann dieser neue Begriff eingeführt? Was haben sich die Autor*innen der Verordnung dabei gedacht? Sind Untersuchungsräume so gemeint, wie in Gorleben ist fast überall, Gorleben gibt es mindestens 171-mal in Deutschland! bereits auf der Grundlage der einschlägigen BGR-Studien skizziert?
Begriff Geosynthese
Weiterhin tauchte der Begriff Geosynthese auf, der in § 5 EndlSiUntV behandelt wird. Die Geosynthese ist hier auf Untersuchungsräume bezogen. Eine Geosysnthese von Teilgebieten ist nicht erwähnt. Aber man kann Inhalt und Ziel der Geosysthese auch auf Teilgebiete beziehen. Die Dokumentation und Interpretation aller geowissenschaftlichen Informationen mit dem Ziel einer konsistenten Darstellung insbesondere der für das Risiko von Endlagerung relevanten geowissenschaftlichen Gegebenheiten sollte man dann vielleicht nicht mit Geosynthese bezeichnen, sondern zumindest mit Teilgebiets-Geosynthese.
Die mangelhaften Begriffsbestimmungen in § 2
Die Begriffe Untersuchungsraum und Geosynthese werden in der Untersuchungsverordnung neu eingeführt, ohne unter § 2 Begriffsbestimmungen definiert zu werden. Hierin wird lediglich auf die Sicherheitsanforderungsverordnung und das Standortauswahlgesetz verwiesen, was bei diesen beiden Begriffen ins Leere läuft.
Wissenschaftsdidaktische Begleitung
Für die Phase 1 Schritt 2 – kurz Phase 1.2 – wurde von Hagedorn vom NBG eine kontinuierliche Begleitung durch ein wissenschaftsdidaktisches Team sowie das Angebot von Journalistenseminaren vorgeschlagen. Angeblich denkt die AG_V auch bereits darüber bei der Erstellung der Beratungsergebnisse der Fachkonferenz nach, leider offensichtlich in geheimen Sitzungen. Deshalb: Genaues weiß man nicht! Transparenz ade! Und sollen Journalistenseminare nach der Definition des BaSE angeboten werden, wo nach Gutdünken kritische Multiplikatoren auf Zuruf ausgeschlossen werden?
Wissenschaftsdidaktische Bearbeitung des Zwischenberichts?
Warum soll eine wissenschaftsdidaktische Bearbeitung erst bei zukünftigen Aktivitäten stattfinden? Sollte nicht als Erstes der Zwischenbericht Teilgebiete didaktische aufbereitet werden? Bei den Diskussionen zum Zwischenbericht hat endlagerdialog.de den Eindruck, dass 99,9 Prozent der Diskussionsteilnehmer*innen den Bericht nicht verstanden haben und erst recht nicht nachvollziehen können. Selbst den SGDs ist das offensichtlich nicht möglich. Erinnert sei an die Stellungnahme aus Baden-Württemberg (Seite 5, vorletzter Absatz). Weder die Geschäftsstelle am BaSE noch die Moderator*innen bringen grundlegende geologische Kenntnisse mit. Praktisch alle Erörterungen finden auf einer konfusen Metaebene statt, ohne dass die Grundlagen verstanden werden. Wer kann schon Stratigraphie und Lithologie eindeutig voneinander abgrenzen, ein Muss für das Verständnis des Zwischenberichts und dessen Weiterentwicklung?
Sechs Monate ohne angeregte didaktische Aufbereitung
endlagerdialog.de hat bereits am 01.10.2020 in der .ausgestrahlt-Veranstaltung Erstes zum Zwischenbericht Teilgebiete darauf hingewiesen, dass eine didaktische Aufbereitung des Zwischenberichts notwendige Voraussetzung für die öffentliche Erörterung ist. Geschehen ist in den bisherigen sechs Monaten nichts dergleichen. Es wird lediglich auf einer ominösen Metaebene viel gesagt und gemeint. Ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren sieht jedoch anders aus!
Viele Geologiedaten noch nicht öffentlich – kein Angebot von Fachseminaren
Eine weitere Hürde sind die noch immer nicht zugänglichen Geologiedaten. Zugesagt war eine Öffentlichkeitsquote von über 90 %. Dies ist bei Weitem – sechs Monate nach Veröffentlichung des Zwischenberichts – noch nicht erreicht. Und selbst die bisher veröffentlichten Daten befinden sich in PDF-Dateien, so dass ein Nachvollziehen der Ergebnisse der BGE praktisch nicht möglich ist. Wer erklärt die kryptischen Datenreferenzen in der Anlage 46A? Fachseminare auf der Datengrundlage für Interessierte und Multiplikatoren werden nicht angeboten. Wo wird praktische Arbeit mit den Geologiedaten auf der Ebene von Open-Source-GIS-Umgebungen vorbereitet? Gibt es dazu vielleicht doch Geheimsitzungen bei der BGE, dem BaSE, der AG_V oder dem NBG? Die Hoffnung stirbt zuletzt – einen Hoffnungsschimmer gibt es bei endlagerdialog.de – selbst nach gut sechs Monaten – immer noch.
Seminarvorschlag nicht umgesetzt
Ein Fachseminare auf der Datengrundlage für Interessierte und Multiplikatoren wurde von endlagerdialog.de für den ersten Erörterungstermin vorgeschlagen – siehe Lernender Blick in die Werkstatt der BGE.