Propagierung von Gorleben
Das Deutsche Atomforum geht in die Offensive. Der eher magere Punkt 3 des 10-Punkte-Programms von Bundesumweltminister Altmaier wird zum Anlass genommen, den Erkundungsstandort Gorleben zu propagieren, und zu drohen, den Geldhahn zuzudrehen. Ein bisschen klingt das nach Erpressung.
In der diesbezüglichen DAtF-Pressemitteilung wird ausgeführt:
Bis heute gibt es keine wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse, die gegen eine Eignung des Standorts Gorleben sprechen. Falls nach einem Abschluss der ergebnisoffenen Erkundung des Salzstockes Gorleben die Eignung auch im anschließenden Planfeststellungsverfahren bestätigt werden würde, bestünde die Chance, dass ein HAW-Endlager etwa im Jahre 2035 zur Verfügung steht. Solange keine abschließende fachliche Aussage zur Eignung des Standorts Gorleben vorliegt, kann eine neue Endlagersuche auch nicht als notwendiger Aufwand bei der Suche nach einem Endlager angesehen werden.
Begriff „wissenschaftlich-technische Erkenntnisse“
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „wissenschaftlich-technische Erkenntnisse“? Wohlgemerkt – dieser Begriff ist nicht zu verwechseln mit „wissenschaftliche Erkenntnisse“. Der vom DAtF benutzte Begriff ist auf eine technische Sichtweise reduziert im Sinne von „Dem Ingeniör ist nichts zu schwör.„.
Stand von Wissenschaft und Technik
Nun gibt das Atomgesetz vor, dass nicht der Stand der Technik entscheidend ist, sondern der Stand von Wissenschaft und Technik. Und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sind bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle – und das gilt insbesondere für hochradioaktive Abfälle – die Prognoseunsicherheiten über den notwendigen Zeitraum von 10 Millionen Jahre enorm. Hier dominiert nicht das Wissen, sondern das Nichtwissen.
Methodik der Wissenschaften
Wissenschaftsmethodisch – und auch das ist Wissenschaft – spricht alles gegen die Verfolgung nur eines Standorts mit nur einer geologischen Situation. Es muss in solch einer Erkenntnissituation zur komparativen Methodik gegriffen werden. Dies ist bei der Endlagerfrage in Deutschland keine neue Erkenntnis. Leider wurde dieser methodische Ansatz jedoch bei der Standortsuche für ein Nukleares Entsorgungszentrum – bestehend aus einer Wiederaufarbeitungsanlage und einem Endlager – im Jahr 1977 verlassen.
Weiteres ist zu finden im Artikel Notwendige Begründung eines Endlagersuchgesetzes. Auch der Optimierungsgrundsatz des Strahlenschutzes erfordert eine entsprechende Methodik, siehe Vergleichende Endlagersuche ist bereits jetzt gesetzliche Pflicht.
Fehlende wissenschaftliche Kompetenz
Leider gibt es in der Bundesrepublik keine Institution, die wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Endlagerung aufgebaut hat. Selbst das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz ist eher technisch ausgerichtet. Wissenschaftsmethodische Fragen stehen da offensichtlich nicht auf dem Programm.