Die Trauer um das gescheiterte Endlagersuchgesetz hält sich in engen Grenzen

Gesetz gescheitert!?

Angeblich ist das seit dem 11.11.2011 laufende Vorhaben, ein Endlagersuchgesetz im Konsens zwischen BMU, SPD und GRÜNE zu formulieren, gescheitert. Die Trauer darum hält sich in engen Grenzen.

Gipfeltreffen-Methode

Das Vorhaben wurde nach der „Gipfeltreffen-Methode“ gestaltet. Nur Spitzenpolitiker waren daran beteiligt. Normale Parlamentarier sowie erst recht die Betroffenen und potenziell Betroffenen wurden vorn vornherein ausgeschlossen. Ein gesamtgesellschaftlicher Konsens wurde nie angestrebt. Siehe dazu auch die zahlreichen Artikel auf dieser Site.

Überheblich und ohne erkennbare Sachkenntnis

Offensichtlich haben sich Altmaier/Röttgen, Gabriel und Trittin übernommen. Sie haben in überheblicher Art und ohne erkennbare Sachkenntnis versucht, das weitreichende und komplexe Problem der Endlagerung radioaktiver Abfälle zu lösen. Was gibt es jetzt noch zu retten?

Gorleben-Beschluss von 1979 revidieren

Die Politiker sollten ihr Scheitern eingestehen und wenigstens den Gorleben-Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28. September 1979 dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik anpassen. Sie sollten am 11.11.2012 – ein Jahr nach Beginn der „Gipfeldiplomatie“ – wenigstens Folgendes beschließen:

Die Regierungschefs von Bund und Ländern kommen überein, dass entgegen der Festlegung auf Gorleben am 28.09.1979 die Suche nach einem bestmöglichen Endlager für radioaktive Abfälle aus wissenschaftlichen Gründen und insbesondere zur Einhaltung des Strahlenschutzgrundsatzes der Minimierung nach § 6 Strahlenschutzverordnung in allen Bundesländern notwendig ist. Dem liegt zugrunde, dass für eine möglichst sichere Endlagerung die natürlichen geologischen Barrieren mit höchster Priorität herangezogen werden müssen. Eine nur an einem Standort geführte Argumentation zur Langzeitsicherheit kann wegen der enormen Unsicherheiten und des Nichtwissens bei den notwendigen Prognosezeiträumen von einer Million Jahren und mehr keine rationale Entscheidungsgrundlage sein.

Mehr als nichts

Das wäre schon einmal eine vernünftige Basis zur Entwicklung eines tragfähigen Endlagersuchverfahrens. Zwar hätte dazu ein Monat „Gipfeldiplomatie“ ausgereicht, aber nach einem Jahr ist das wenigstens mehr als nichts.

2 Gedanken zu „Die Trauer um das gescheiterte Endlagersuchgesetz hält sich in engen Grenzen

  1. Kritik an der „Gipfeltreffen-Methode“ kommt im Wesentlichen aus der SPD, nachzulesen in einer Pressemitteilung der Arbeitsgruppe Umwelt der Bundestagsfraktion vom 11.07.2012.

    Frau Ute Vogt hat es jetzt noch einmal auf den Punkt gebracht:

    Das Verfahren zur Endlagersuche gehe bislang am Bundestag komplett vorbei, erklärte die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss Gorleben, Ute Vogt. Bei einem Gesetz von einer solchen Dimension brauche die Politik das Vertrauen aller Bürger in ein transparentes Verfahren ohne Vorfestlegungen. Nötig seien Anhörungen im Bundestag, in denen Verbände und Bürgerinitiativen ihre Interessen vortragen könnten.

  2. Warum ist das Endlagersuchgesetz die große Ausnahme?
    Herr Altmaier hat in einem Interview in den tagesthemen am 11.10.2012 zum EEG Folgendes formuliert:

    …die Fotovoltaikanlagen herstellen, die Menschen, die diese Anlagen installieren, mit denen muss geredet werden. Und ich glaube, dass Gesetze immer dann gut sind, wenn die Bürger verstehen, um was es geht, und wenn die Bürger die Möglichkeit haben, auch daran mitzuarbeiten und mitzuwirken.

    Warum gilt das für das EEG und „immer“, aber nicht für das Endlagersuchgesetz? Warum soll das Endlagersuchgesetz ein schlechtes Gesetz sein, von dem die Bürger nichts verstehen sollen und nicht die Möglichkeiten haben sollen, auch daran mitzuarbeiten und mitzuwirken?

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