„Supratransparenz“ propagiert
Erinnert sei an die 13. Sitzung der Endlagerkommission am 03.07.2015. In dieser hat der Präsident des BfS auf eine Frage von Herrn Thomauske, ob bei der Entscheidung für die jetzt verfolgte Variante des Offenhaltungsbetriebs von Gorleben auch die Verschlechterung der sicherheitlichen Situation abgewogen wurde, auf den BfS-Internetauftritt verwiesen und ausgeführt, dass das BfS alle Schritte mehr als transparent mache (Video 2:38:02.) – siehe auch Beitrag Gorleben: Die Arroganz der Administration oder mehr?.
Information auf der Internetseite nicht zu finden
Auf der Internetseite ist aber die von Herrn Thomauske nachgefragte Information nicht zu finden. Insbesondere fehlt das Papier Abwägung von Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben anhand von Kriterien, was dem BMUB am 12.03.2014 als Zwischenbericht präsentiert wurde und in einer Abschlussfassung am 30.04.2014 vorgelegt werden sollte. In diesem hätte etwas zu Auflockerungszonen durch Konvergenz stehen müssen, die die sicherheitliche Situation beeinträchtigen.
Reaktion auf IFG-Anfrage erst nach Nachhaken bei der vorgesetzten Behörde
Auf eine IFG-Anfrage zum oben genannten Papier von endlagerdialog.de an das BfS wurde in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht reagiert, auch drei Mahnungen blieben unbeachtet. Erst nach einer Anfrage bei der vorgesetzten Behörde, dem BMUB, kam folgende Reaktion vom BfS:
Bei der von Ihnen angefragten Unterlage handelt es sich um einen Bericht, der fortgeschrieben wird und sich noch in der Bearbeitung befindet. Im Rahmen der Planungen zur Umsetzung des Gesamtkonzepts der reinen Offenhaltung Gorleben sind die Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Eine finalisierte Unterlage liegt aus diesem Grunde noch nicht vor. Ich kann daher Ihrer Anfrage auf Zugang zu dem entsprechenden Bericht leider nicht nachkommen.
Widerspruch eingelegt
Zumindest erste Entscheidungen und Maßnahmen zum Offenhaltungsbetrieb sind aber schon getroffen worden. Schritte sind also schon getan. Insofern wurde Widerspruch gegen die IFG-Entscheidung des BfS eingelegt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung zur Informationsfreiheitsanfrage „Abschlussbericht zur Entscheidung Offenhaltungsvariante Gorleben“ vom 07.07.2015 (#10503) und begründe ihn wie folgt:
Selbstverständlich können Berichte weiterentwickelt werden. Dies ist aber kein Grund, den Zugang zu diesen Schriftstücken zu verwehren. Schließlich war ja der Bericht Entscheidungsgrundlage für die bisherigen Offenhaltungsarbeiten im Bergwerk Gorleben.
Dies gilt insbesondere deshalb, weil vom BfS in der Sitzung der Endlagerkommission vom 03.07.2015 öffentlich verlautbart wurde, das BfS mache alle Schritte mehr als transparent.
Ich fordere Sie deshalb auf, mir die Version zukommen zu lassen, die nach dem Papier „Bergwerk Gorleben – Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks“ vom 16.04.2014 am 30.04.2014 vorgelegt werden sollte, Zitat Seite 8:
„Hierzu wurde ein Zwischenbericht am 12.03.2014 beim BMUB in Berlin präsentiert. Der Abschlußbericht „Abwägung von Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben anhand von Kriterien“ wird am 30.04.2014 vorgelegt.“
Zusätzlich bitte ich um die Zurverfügungstellung aller Versionen, die dem BMUB bisher präsentiert oder vorgelegt wurden, beginnend mit der Version vom 12.03.2014, weiterhin den vollständigen Schriftverkehr dazu seitens des BfS und des BMUB und der Protokolle der entsprechenden Gespräche. Denn ich betone: Das BfS hat öffentlich zugesichert, es mache jeden Schritt mehr als transparent.
„Supratransparenz“ des BfS zerplatzt
Die vom BfS-Präsidenten in der Endlagerkommission propagierten „Supratransparenz“ ist also wie eine Seifenblase zerplatzt. Nicht einmal die grundlegenden Regelungen des IFG wurden eingehalten.
Zwei Falschaussagen
Es stellt sich die Frage, weshalb das BfS in der kurzen Reaktion auf die Frage von Herrn Thomauske gleich mit zwei Falschaussagen reagierte: erstens der falsche Verweis auf den Internetauftritt und zweitens die falsche Behauptung der Transparenz von jedem Schritt? Ist das eine rein propagandistische Floskel des BfS oder will das BfS die politische Entscheidung zur Offenhaltungsvariante für Gorleben vertuschen?
BMUB-Weisung an die technisch-wissenschaftliche Bundesoberbehörde?
Letzteres ist aber nicht Aufgabe der technisch-wissenschaftlichen Bundesoberbehörde BfS, und eine Weisung des BMUBs in dieser Richtung hätte massiv abgelehnt werden müssen.
Anfrage an die vorgesetzte Behörde!
Eine Anfrage an das BMUB zum besagten Papier zur Offenhaltung von Gorleben wurde jetzt – nach Überschreitung der gesetzlichen Frist – beschieden, siehe hier.
Das Ersuchen wurde auf der Grundlage von § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG abgelehnt, da das Papier lediglich einen Zwischenstand darstellt. Man kann also vor Papieren nur warnen, die nach dem Sprachgebrauch der Endlagerkommission als living papers bezeichnet werden. Es ist der Trick, alle Zugriffe der Öffentlichkeit gesetzeskonform zu verhindern.
Weiterhin kann nur vor den Aussagen von Behördenvertretern in der Endlagerkommission gewarnt werden. Nach der Falschaussage von Herrn König am 03.07.2015 kann den Äußerungen keinerlei Vertrauen mehr geschenkt werden. Das hat nun auch das BMUB indirekt bestätigt.