Die Veranstaltung
In der Landesvertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin fand am 24.02.2015 eine gut besuchte Veranstaltung zum Thema Soll der Atommüll rückholbar sein? statt. Versteckt in viel Altbekanntem sind zwei interessante Punkte aufgefallen.
Eindimensionales Endlagerdenken
Herr Stahlmann hat bei der Schilderung der Endlagergesteine wieder die inzwischen übliche Eindimensionalität vorgetragen, nämlich Endlagerung entweder in Salz, Ton, Tonstein oder Kristallingestein. Davon hat er sich auch durch Nachfragen zu Kombinationen nicht abbringen lassen.
Damit blendet er die Realität in Deutschland aus, denn beim Endlager Konrad hat man es mit Eisenerz unter Tonstein zu tun. Weiterhin vollzieht er damit die Kompromissformel des AkEnd, der von der geologischen Mehrfachbarriere – wie sie noch in den Sicherheitskriterien von 1983 festgehalten war – Abstand nehmen musste und sich reduzierte auf den einschlusswirksamen Gebirgsbereich. Damit wurde die in der kerntechnischen Sicherheit sonst übliche Diversifizierung über den Haufen geworfen. Das war wohl der Geologie von Gorleben geschuldet?
Periodische Sicherheitsüberprüfungen bei Endlagerprojekten
Herr Sailer hat vorgeschlagen, bei Endlagerprojekten alle 2 bis 4 Jahre erstgemeinte Hinterfragungsrunden durchzuführen. Er fordert damit das, was für andere kerntechnische Anlagen als periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) bereits im § 19 a Atomgesetz festgeschrieben ist. Warum wurden hier die kerntechnischen Anlagen Endlager bei der Gesetzesformulierung ausgeschlossen? Warum wurde der BfS-interne Vorschlag zur öffentlichen Endlager-PSÜ nie verfolgt, sondern stattdessen zum Beispiel bei Konrad klammheimlich im nichtöffentlichen Verfahren der Radionuklidvektor erweitert?
Warum sollen nicht alle vier Jahre solche Überprüfung der Endlagerprojekte stattfinden, jedes Jahr ein anderes Projekt: Konrad 2016, ERAM 2017, Asse 2018, neue Endlagersuche 2019, Konrad 2020, ERAM 2021 etc.?