Irreführende Zitierung des Abschlussberichts

entria_pubPublikationen von ENTRIA

Unter der Kategorie Publikationen des Internetauftritts des Forschungsprojekts ENTRIA wird auf eine Veröffentlichung von Herrn Smeddinck in der Zeitschrift für Rechtspolitik mit dem Titel Zwischen „weißer Landkarte“ und „schwarzem Loch“ – Endlager-Kommission am Ende ihrer Laufzeit hingewiesen.

Zwei wörtliche Zitate

In dem Fachartikel wird der Abschlussbericht der Endlagerkommission an insgesamt zwei Stellen in folgender Weise wörtlich zitiert.
S. 182, linke Spalte, oben

Dem Thema „Aufarbeitung der Vergangenheit“ hat sich die Kommission nicht ausreichend gewidmet.
BT-Drs. 18/9100, 420

S. 183, rechte Spalte, oben

Die Phase nach dem Abschluss der Kommissionsarbeit sollte zudem für einen wirklichen „Neustart“ genutzt werden, da es bislang nicht gelungen ist, Gruppierungen der Anti-Atombewegung, die der Kommission und dem Standortauswahlgesetz kritisch gegenüberstehen, zur Mitarbeit zu bewegen. Es gilt Maßnahmen zu ergreifen, um die Vergangenheit aufzuarbeiten, Misstrauen abzubauen und eine konstruktive Kommunikationskultur zu etablieren. Nur so können alle relevanten Akteure zukünftig ins Boot geholt werden, was für den Erfolg des Gesamtprozesses „Endlagersuche“ unabdingbar ist.
BT-Drs. 18/9100, 421

Vorab- und Final-Version der BT-Drs. 18/9100

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf eine Vorab-Version der BT-Drs. 18/9100, die auf der Internetseite des Bundestages nicht mehr zur Verfügung steht. Beide Zitate sind in der finalen Fassung der BT-Drs. 18/9100 auf Seite 355 zu finden.

Zitat beschnitten

Dabei fällt auf, dass das erste Zitat nicht unwesentlich beschnitten wurde, ohne dies kenntlich zu machen. Die Originalstelle lautet:

Dem Thema Aufarbeitung der Vergangenheit hat sich die Kommission – trotz Empfehlung im Nachgang zum Bürgerdialog – nicht ausreichend gewidmet.

Die Kommission hat sich massiv davon distanziert

Der wesentliche Punkt ist jedoch, dass im Artikel von Herrn Smeddinck nicht erwähnt wird, dass sich die Kommission von diesen Aussagen massiv distanziert hat. Das entsprechende Kapitel B 7.7.2 Wissenschaftliche Bewertung beginnt mit

Die Institute Dialogik gemeinnützige GmbH und das European Institute for Public Participation haben gemeinsam die Aufgabe übernommen, den Beteiligungsprozess wissenschaftlich auszuwerten und Impulse für das laufende Beteiligungsverfahren zu geben.

und endet mit dem Hinweis

Die Kommission teilt in einigen wichtigen Punkten die Ergebnisse der Evaluation nicht, zumal diese im Februar 2016 abgeschlossen wurde, sodass die Ergebnisse einzelner Formate und die Einbeziehung der Ergebnisse in die Arbeit der Kommission nicht umfassend in die Untersuchung einfließen konnten. So hat die Kommission in ihrem Bericht zum Beispiel das Thema „Aufarbeitung der Vergangenheit“ eingehend behandelt, unter anderem in den Kapiteln A 2.1 und B 4.1 dieses Berichts. In der Konzeption der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Eckpunkte für die Informationspolitik1056 und die ausgewogene Rekrutierung von Teilnehmenden unter anderem durch gewichtete Zufallsauswahl 1057definiert. Auch die Verbesserung der Feedback-Kultur und politischen Anschlussfähigkeit wurde adressiert, indem die Öffentlichkeitsbeteiligung verlängert und deren Auswertung geordnet in den politischen Prozess übergeben wurde.1058

Damit wird klar, dass im Artikel nicht die Kommission, sondern die mit der Evaluierung beauftragten Institute zitiert werden. Dies wird den LeserInnen der Rechtspolitik-Zeitschrift vorenthalten.

Aufarbeitung der Vergangenheit hat nicht wirklich stattgefunden

Der Verweis der Kommission auf die Aufarbeitung der Vergangenheit in Kapiteln A 2.1 und B 4.1 ist nicht zielführend, da gerade zum wesentlichen Konfliktpunkt Gorleben in Kapitel B 4.1.4 auf den Seiten  138 bis 164 lediglich die beiden politischen Positionen nebeneinander abgedruckt wurden, die schon dem Endbericht des Untersuchungsausschusses Gorleben zu entnehmen sind. Neuere historische Entwicklungen – siehe Beitrag Der zweite fatale Gorleben-Fehler – fanden da keinen Platz und wurden in der Kommission zu keinem Zeitpunkt erwähnt, geschweige denn diskutiert.

Vom Neustart ist bisher nichts zu spüren

Von einem von den Evaluationsinstituten geforderten wirklichen Neustart nach dem Abschluss der Kommissionsarbeit ist nichts zu spüren. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, das für die Öffentlichkeitsarbeit und damit für den geforderten Neustart zuständig ist,  ist öffentlich bis heute im Wesentlichen durch die Ausschreibung von zwei Stellen (Bürosachbearbeiter/in für Vorzimmer Präsident des BfE, Frist: 31.10., Leiterin/Leiter Personal (Diplom oder Master), Frist: 09.11.) und Büroversehen in Erscheinung getreten. Wie wichtig ein Neustart – eine Phase 0  – ist, wird in der Online-Kommentierung auch vom ehemaligen BMUB-Referatsleiter Endlagerung betont.

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