¿Zwischenlager-Dialog?

Kurfristige Einladung zum Dialog nach Berlin

Am 25.06.2018 startete das BfE eine Veranstaltungsreihe zur Zwischenlagerung. Die öffentliche Einladung dazu erfolgte sehr kurzfristig. Beschränkt wurde die Thematik von vornherein auf hochradioaktive Abfälle. Die Zwischenlagerproblematik ist aber weitreichender – siehe Atommüllreport. Das Eingangsstatement vom BfE-Präsidenten machte ein wenig Hoffnung, denn er ging auch auf die Vorarbeiten des NBG ein (Tagung in Karlsruhe).

Zwischenlagerung gehört nicht zum NBG-Auftrag und alles in staatlicher Hand

Selbstverständlich wies er darauf hin, dass dies unabhängig vom NBG-Auftrag zur Begleitung des Standortauswahlverfahrens geschehen ist. Weiterhin betonte er, dass durch den Übergang der Betreiberrolle der Zwischenlager auf die BGZ Anfang 2019 nur noch der Staat als Akteur auftritt. Nebenbei: Ab 2020 übernimmt die BGZ auch die Betreiberrolle für 12 Zwischenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Er hat dann die Rolle des Betreibers (BGZ), die Rolle des Regulierers (BfE) und die Rolle der Aufsicht (Atomaufsicht der Länder). Es werde schwierig sein, deutlich zu machen, dass diese Rollen auch unabhängig wahrgenommen werden.

Und das BMU kann nach Belieben an unsichtbaren Fäden ziehen

Dies gilt es zu betonen, da das Bundesumweltministerium als Alleingesellschafter der BGZ, als Rechts- und Dienstaufsicht des BfE und als Weisungsbefugter gegenüber den Atomaufsichten der Länder (Bundesweisung aufgrund der Bundesauftragsverwaltung nach GG Art. 85) alle Fäden in der Hand hält. Und diese Fäden sind nicht sichtbar, da das BMU bisher sich nicht als Freund der Transparenz hervorgetan hat.

Frühe Einladung an einen zentralen Ort

Um den Fehler der späten Einladung nicht noch einmal zu machen, kündigte er in seinem Beitrag abschließend mit, dass die nächste Veranstaltung dieser Reihe für den 24. November im Raum Kassel geplant ist. Damit erfolgte die Ankündigung frühzeitig, es ist ein Samstag, so dass ein größerer Kreis von Interessenten teilnehmen kann, und mit Kassel sind die durchschnittlichen Fahrtzeiten gegenüber dem Ort Berlin erheblich geringer. Doch wenn ein Dialog stattfinden soll, wäre es angemessen, wenigstens die Anwesenden zu fragen, ob der Termin passt. Dann hätten einige Anwesende klarstellen können, dass für den 24.11.2018 bereits ein anderes Treffen terminiert ist.

ASKETA-Forderungen

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurden auch die Forderungen der ASKETA präsentiert. Diese bestehen zum Beispiel aus der Forderung nach einem Sitz im NBG und nach Ausgleichszahlungen (siehe auch ASKETA-Position nach der Jahrestagung 18./19.06.2018):

Sollte dieses Eingangslager nicht vor Ablauf der Genehmigungen der Standortzwischenläger bereitstehen, fordern die Standortgemeinden analog der gesetzlichen Entschädigung für den zukünftigen Endlagerstandort eine entsprechende Entschädigung.

Die ASKETA liegt bezüglich des NBG-Sitzes falsch. Das NBG ist keine Interessenvertretung und soll dazu auch nicht verkommen. Die  Zwischenlagerstandortgemeinden sind nach § 11 Abs. 1 StandAG in der Fachkonferenz Rat der Regionen vertreten und können ihre Interessen dort vorbringen.

Gesetzliche Entschädigung?

Weiterhin gibt es keine explizite gesetzliche Entschädigung für den zukünftigen Endlagerstandort. Am zukünftigen Endlagerstandort werden nach § 16 Abs. 1 Satz 3 StandAG sozioökonomische Potenzialanalysen durchgeführt und nach § 10 Abs. 4 Konzepte zur Förderung der Regionalentwicklung erarbeitet. Letztendlichen wird auf diesen Grundlagen eine Standortvereinbarung erarbeitet. Bei den kernkraftnahen Zwischenlagerstandorten wurde die Regionalentwicklung schon durch den Betrieb des Kernkraftwerks massiv gefördert, und die ASKETA-Gemeinden sprachen sich in der Vergangenheit massiv für den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke und damit die Produktion der Abfälle aus. Weiterhin ist der Zeitmaßstab zu berücksichtigen: Für die Zwischenlagerstandorte kommen vielleicht einige Jahrzehnte zusammen, für den Endlagerstandort 1 Mio. Jahre. Doch der Begriff Standortvereinbarung wird selbst in Gutachten für das BfE missverstanden – siehe Domasch, S., M. Zschiesche, et al.(2018). GUTACHTEN: „Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren“, S. 97:

Was mit Standortvereinbarung gemeint ist, ergibt sich weder aus dem Gesetzestext noch der Gesetzesbegründung. Der Begriff suggeriert, dass über den letztendlichen Standort eine Vereinbarung getroffen werde. Das ist unzutreffend. Die Standortentscheidung erfolgt durch den Deutschen Bundestag per Gesetz.

Ein kurzer Blick in den Abschlussbericht der Endlagerkommission hätte hier Aufklärung gebracht (Kap. A-4.2.7, S. 44 f. und B-7.2.2, S. 319 f. sowie weitere Stellen).

Der Vorwurf des Betrugs

Der Vertreter des Vereins FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik sprach angesichts der immer wieder nicht eingehaltenen zeitlichen Zusagen von Betrug. Dies nahm er auch nach Äußerung massiver Bedenken nicht zurück. Der Betrug liegt darin, dass die kraftwerksnahen Zwischenlagerstandorte gebaut wurden, das in diesem Zusammenhang zugesagte neue Endlagersuchverfahren jedoch nicht gestartet wurde. Das AkEnd-Papier wurde einfach zu den Akten gelegt.

Inhaltliche Diskussion der vorliegenden Papiere?

Von den Beiträgen des BfE und der BGZ erhoffte man sich ein inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorliegenden Papieren. Zu nennen sind:

Doch dem war nicht so. BfE und BGZ trugen das vor, was bereits auf den Internetseiten steht und als Broschüren verteilt wird. Insbesondere die BGZ hält auf der Grundlage ihres ingenieurtechnischen Sachverstandes alles für sicher. Nicht einmal Aussagen über Abweichungen vom Normalbetrieb wurden gemacht.

Die Entwicklung zur WutbürgerIn

Wer morgens um fünf Uhr aus Bayerischen Landen sich nach Berlin zu dieser Veranstaltung aufgemacht hat, wird spätabends als WutbürgerIn ins Bett gefallen sein, und das objektiv zu Recht.
Oder hat sich bei den beiden letzten Vorträgen noch alles gewendet? endlagerdialog.de konnte leider nicht mehr anwesend sein, und die Dokumentation ist vom BfE bisher lediglich angekündigt.

Was hat das BfE vor?

Was hat das BfE vor? Gibt es eine Struktur zum Zwischenlager-Dialog? Wie soll der Dialog auf gleicher Augenhöhe stattfinden? Dazu macht auch die BfE-Broschüre zur Zwischenlagerung keinerlei Aussagen. Fündig wird man im NBG-Gutachten Öffentlichkeitsbeteiligung. Wird solch eine Struktur wie in Kapitel 3.3 (Fachkonferenz Zwischenlager) akzeptiert, gibt es alternative Vorstellungen? Oder werden diese vom BfE noch entwickelt?


* Verlinkung ist fehlerhaft, heruntergeladene Datei muss in x.pdf umbenannt werden.

Ein Gedanke zu „¿Zwischenlager-Dialog?

  1. Es gibt eine neue Studie, die viele derartige große Studien aus den vergangen Jahren ergänzt, und welche erneut auf bedeutsame mutmaßliche Strahlenrisiken im niedrigen einstelligen mSv-Bereich hinweist: https://ehjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12940-018-0396-8. Es wird sich noch als ein fataler Systemfehler erweisen, dass das Strahlenrisiko in den ‚Endlager- und Zwischenlagerfragen‘ im Denken der Politik, der Behörden, Juristen, Ingenieure, Geologen usw. praktisch keine Rolle spielt.

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