Geschäftsführungen neu sortiert
Sowohl die Geschäftsführungen der BGE als auch der BGZ wurden neu sortiert. So wurde als Nachfolger von Frau Heinen-Esser Herr Studt benannt. Weiterhin hat Herr Kanitz ebenfalls einen Posten in der Geschäftsführung der BGE erhalten. Sein Sitz im Aufsichtsrat ging an Herrn Seida. Herr Seeba, bisher Geschäftsführung BGE, wechselt in die BGZ und wird dort Geschäftsführer. Die neuen Mitglieder der Geschäftsführung mussten nach § 5 Abs. 1 Satz 4 Gesellschaftsvertrag der BGE in einer Gesellschafterversammlung benannt worden sein. Ein Protokoll dieser Gesellschafterversammlung ist auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG leider nicht zu finden. Deshalb hat endlagerdialog.de einen IFG-Antrag gestellt, um zu erfahren, welche fachlichen Argumente zu den Entscheidungen geführt haben.
Politisch-juristische Nichtlösung statt wissenschaftsbasiertes Verfahren
Bei der Drehung des Personalkarussells sind nur PolitikerInnen und JuristInnen mit Posten versorgt worden. Die Chance – wie im Beitrag Chance zu mehr Wissenschaftlichkeit bei der Endlagersuche wahrnehmen geschildert – wurde nicht wahrgenommen. Deshalb muss man sich fragen, wieviel PoltikerInnen noch mit Posten versorgt werden müssen, eh fachlich versiertes Führungspersonal zum Zuge kommt. Es besteht die Gefahr, dass die Frage der Lagerung radioaktiver Abfälle politisch-juristisch zu einer Nichtlösung geführt wird. Eine Kostprobe ist schon in der Frage des seriellen versus parallelen Suchprozesses zu sehen. Ein wenig Sachkompetenz in den Führungsriegen der involvierten Institutionen wäre ein notwendiger Schritt zu einem wissenschaftsbasierten Verfahren. Zurzeit trägt das Verfahren überwiegend juristische und politische Züge.
Versorgungsposten für Parteifunktionäre?
Die Stellenbesetzungen bei der BGE sind auch Gegenstand des taz-Artikels Unbekannter Chef für den Atommüll vom 02.08.2018. Darin kommt Herr Zdebel (Die Linke) zu Wort mit dem Satz
Frau Kottimg-Uhl (Die Grünen) wird zitiert mit
Der Abschied vom wissenschaftsbasierten Verfahren ist also vollzogen, es verbleibt ein wissenschaftsverbrämtes, politisch-juristisches Ungetüm.
Das Personalkarussell dreht durch
Man kann gar nicht so schnell hinsehen, wie das Personal im Bereich der Lagerung radioaktiver Abfälle ausgetauscht wird.
So wurde die Leitung des Referats RS III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung Standortauswahl Endlagerung im BMUB erst im Dezember 2017 mit Frau Dr. Anita Breyer besetzt – siehe hier. Jetzt ist die Stelle wieder frei (neue Nomenklatur BMU S III 2). Frau Breyer leitet inzwischen die Unterabteilung IG I – siehe Organigramm vom 30.07.2018.
Offensichtlich dreht das Karussell so schnell, dass enorme Fliehkräfte entstehen. Was hat das zu bedeuten?
Das Prinzip der „job rotation“ dient auch dazu, dass der Job gewechselt sein muss, bevor der Misserfolg auf der aktuellen Stelle offenkundig geworden ist. Ohne solche „job rotation“ funktioniert das „Peter-Prinzip“ nicht optimal (https://de.wikipedia.org/wiki/Peter-Prinzip).