Stellungnahme des BfE
Nachdem die Aktivitäten von .ausgestrahlt in der Umweltausschusssitzung des Bundestages am 13.03.2019 eine wesentliche Rolle gespielt haben – siehe Beitrag Umweltausschusssitzung macht BfE-Organisationsfehler offensichtlich – , veröffentlichte das BfE heute eine Stellungnahme zu unterschiedlichen Papieren der Antiatom-Organisation. Dazu einige Anmerkungen von endlagerdialog.de:
1 Million Jahre
Die Zeiträume, die dabei zu betrachten sind, entziehen sich unserer Vorstellungskraft – nämlich eine Million Jahre.
Der Zeitraum entzieht sich nicht der Vorstellungskraft, sondern ist der Zeitraum, für den nach Expertenurteil von Geologen in Deutschland halbwegs verlässliche Prognosen über die geologischen Entwicklungen gemacht werden können. Was danach mit den weiterhin Strahlung abgebenden Abfällen geschieht, wird wegen fehlender Prognosegrundlagen nicht betrachtet. Auch wird nicht festgestellt, wie hoch die Belastung nach diesem Zeitraum maximal sein kann.
Karte potenzieller Standorte
…hat die Organisation „.ausgestrahlt e.V.“ eine Deutschlandkarte veröffentlicht, in der sie 129 Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland als vermeintliche potenzielle Standorte für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle benennt.
Die Grundlagen der Karte werden alle angegeben. Es sind im Wesentlichen die Arbeiten der BGR zum geologischen Untergrund Deutschlands, und die Geologie Deutschlands hat sich in den letzten 40 Jahren nicht wesentlich verändert. Allein die Kenntnisse darüber haben sich durch neuere Untersuchungsmethoden wie zum Beispiel 3D-Seismik etwas verbessert. Im Übrigen wurde diese Zusammenfassung der bisherigen Endlagerstudien bereits 2013 vorgestellt – siehe Beitrag GREENPEACE schont Berlin vor Endlagerdiskussion. Leider führt das BfE im Einzelnen nicht aus, welche konkreten Entwicklungen welche Kartengrundlage wie verändern könnte – siehe BGR-Beispiel in Salzstudie der BGR von 1995, Abbildung 4, zwischen Seite 22 und 23. Da hätte der geologische Sachverstand des BfE einiges leisten können, zum Beispiel auch die jeweils eingesetzten Auswahlkriterien relativ zu denen im StandAG.
Nur ein Umweltverband hat sich beteiligt
Herr Stay hat im Gegensatz zu anderen Umweltverbänden die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Standortauswahlverfahren abgelehnt und sich somit auch gegen eine gemeinschaftliche Lösung des Atommüllproblems im Sinne des Gemeinwohls entschieden.
Der Plural von Umweltverbänden ist falsch. An der Endlagerkommission hat sich nur ein Umweltverband beteiligt – der BUND e.V. Die durch Herrn Sommer vertretene Deutsche Umweltstiftung ist kein Umweltverband, sondern wurde offensichtlich aus politischen Gründen zur Mitarbeit gebracht. Offensichtlich hatte man nicht den Mut, einen Kommissionsplatz freizulassen.
Genaue Fundstellen der Zitate nicht genannt
Das BfE nimmt zu einigen Behauptungen von „.ausgestrahlt e.V.“ aus der Atommüll-Zeitung Nr. 1, aus dem Blogeintrag „Anspruch und Wirklichkeit“ und aus der jüngsten Stellungnahme von Jochen Stay zum Fachgespräch der Bundestagsfaktion „Die Linke“ im Folgenden Stellung:
Leider hat sich das BfE nicht die Mühe gemacht, die Quellen der einzelnen Zitate gesondert aufzuführen. Damit fällt die Nachprüfung der Stimmigkeit der Zitate schwer und der Zusammenhang mit dem restlichen Text geht vollständig verloren.
Und die tiefen Bohrlöcher?
Sie kam zu dem Ergebnis, dass nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik und in Abwägung von wissenschaftlich-technischen und gesellschaftlichen Faktoren die Entsorgung in einer tiefen geologischen Formation die beste Option ist.
Seitens des BfE wird vergessen, dass die Endlagerkommission neben der Verfolgung der Endlagerung in einem Bergwerk mit Versatz die regelmäßige Prüfung der Endlagerung in tiefen Bohrlöchern vorgeschlagen hat. Das BfE hat insbesondere auf der 1. Statuskonferenz dazu nicht informiert, obwohl es originäre BfE-Aufgabe gewesen wäre.
§ 21-Erkenntnisse der Länder und des BfE
Diese Darstellung ist falsch. Betroffen sind 294 Landkreise in Deutschland – also alle.
Diese Aussage des BfE ist falsch. Nach § 21 StandAG entscheiden die geologischen Fachbehörden der Länder, ob bei einer Bohrung potenzielles Gestein eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs vorhanden ist. Bei diesen Ämtern ist das Wissen vorhanden, welche Regionen nicht betroffen sind. Das BfE stellt darüber hinaus Einvernehmenserklärungen aus zu Bohrungen, wo potenzielles Barrieregestein zwar vorhanden ist, aber die Endlagersuche nicht behindert wird. Auch am BfE liegt also Wissen, welche Regionen nicht betroffen sein werden. Leider wird eine kartografische Auswertung des BfE-Wissens nicht durchgeführt, obwohl dies schon zweimal von einem NBG-Mitglied angeregt wurde. Von einer sinnvollen Information kann in diesem Punkt nicht gesprochen werden.
Ausschlussgebiete werden nicht vorab veröffentlicht
„Nach der jetzt laufenden ersten Anwendung der Ausschlusskriterien fallen große Gebiete aus der Suche heraus. Umgekehrt wird es für alle anderen konkreter. Veröffentlicht werden sollen diese Zwischenergebnisse nicht.“ …….….. Die Behauptungen entbehren jeder Grundlage.
Das Statement des BfE ist falsch. Die BGE wollte ursprünglich nach Anwendung der Ausschlusskriterien das Ergebnis veröffentlichen. Das BfE als Überwachungsbehörde hat sich dagegen ausgesprochen, die BGE wird sich daran halten. Veröffentlicht wird erst das Ergebnis der Anwendungen der Ausschlusskriterien, der Anwendungen der Mindestanforderungen und der ersten Anwendungen der Abwägungskriterien im Teilgebietsbericht nach § 13 StandAG. Andere Zwischenergebnisse werden nicht veröffentlicht.
Geologiedaten zurzeit nicht öffentlich
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat schon jetzt in dieser frühen Phase des Verfahrens, d.h. noch bevor Betroffenheit besteht, Zugang zu umfassenden Informationen.
Dies ist falsch. Die bei der BGE eingehenden Daten sind öffentlich nicht verfügbar. Sie stehen nicht auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG. Dies ist zu einem Teil darin begründet, dass Dritte Rechte an den geologischen Daten haben und die Enteignungsfrage noch immer nicht gelöst ist. Hier hat das BfE als Regulierungsbehörde nicht dafür gesorgt, dass eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Eine kritische Verfolgung der inhaltlichen Arbeit der BGE durch BürgerInnen ist zumindest bis zur Lösung des Rechteproblems nicht möglich. Ob dies vor Mitte 2020 geklärt ist, ist sehr fraglich, da Eingriffe in Eigentumsrechte in der Regel bis zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht gehen.
Geologisches Grundlagenwissen wird nicht vermittelt
Information ist eine Voraussetzung für Beteiligung.
Diese Feststellung ist richtig, jedoch wird sie vom BfE nicht grundlegend verfolgt. Es gibt bisher keinerlei Anstrengungen des BfE, geologisches Grundlagenwissen in der Bevölkerung zu verbreiten. Eine sachorientierte Beteiligung kann bei dem Wissensstand über Geologie bei den BürgerInnen nicht erwartet werden. Auf dieses Grundwissen müsste dann ein eingehendes Verständnis der im StandAG formulierten geologischen Kriterien erarbeitet werden.
Kopie des Hamburgischen Transparenzgesetzes
Die im § 6 StandAG vorgeschriebene Informationsplattform, auf der alle für das Standortauswahlverfahren wesentlichen Unterlagen von BfE und BGE mbH veröffentlicht werden, bereitet den Weg für eine neue Form der Transparenz und ist ein wichtiger Baustein für die Nachvollziehbarkeit.
Dies ist keine neue Form der Transparenz, sondern ist eine Kopie des Hamburgischen Transparenzgesetzes aus dem Jahre 2012 – siehe auch Beitrag StandAG: Evaluierung – Die Zweite – eilt — eilt –eilt.
Als Zuhörer bei der AG 3
Bei der Festlegung der Kriterien galt die Direktive der Wissenschaftlichkeit und der bestmöglichen Sicherheit.
Gerade bei der geologischen Struktur der steilen Salzlagerung kann dies von endlagerdialog.de als intensivem Zuhörer bei der AG 3 nicht ohne Weiteres so stehen gelassen werden. Erinnert sei an die Auseinandersetzung Fischer/Appel, wo geowissenschaftliche Expertise nicht gleichverteilt war.
Umgang mit fehlenden Daten
Gemäß StandAG ist es Aufgabe des Unternehmens BGE mbH am Ende der Phase 1 – also gemeinsam mit dem Vorschlag für Standortregionen zur übertägigen Erkundung – auch einen begründeten Vorschlag zum weiteren Umgang mit den Gebieten vorzulegen, über die nur unvollständige Erkenntnisse vorliegen.
Auf diesen Vorschlag kann man gespannt sein. Zu der Problematik sei verwiesen auf den Beitrag AG 3: Beitrag der Staatlichen Geologischen Dienste und die abgekanzelte Redundanz.
Eigene Interpretation nicht zu entdecken, Quellen sind angegeben
Die Initiative „ausgestrahlt e.V.“ verfolgt das, was sie selbst kritisiert: Sie benennt, ohne dass sie transparent und nachvollziehbar verfährt, unmittelbar betroffene Gebiete und greift dabei auf eigene Interpretationen zurück.
Wie oben bereits gesagt: .ausgestrahlt gibt als Grundlage der Karte die Quellen an. Eigene Interpretationen können nicht entdeckt werden. Gleiches hatte GREENPEACE schon im Jahr 2013 durchgeführt. Bis zur Lösung des Problems der Rechte Dritter an geologischen Daten ist für eine Umweltorganisation anderes kaum möglich, um mit den BürgerInnen in der Diskussion zu bleiben und Interessen zu mobilisieren.
Mangel in der Wissenschaftskommunikation beheben
Das BfE versucht sich in dem wissenschaftsbasierten Verfahren der Endlagersuche allein auf die juristischen Festlegungen des StandAG zurückzuziehen – sprich Weiße Landkarte. Das mag als Überwachungsbehörde ausreichend sein, als Regulierungsbehörde ist es schon nicht mehr tragbar.
Ganz unmöglich ist diese Haltung als Behörde, die BürgerInnen informieren und beteiligen soll. Hier ist unter anderem Wissenschaftskommunikation gefragt. Defizite beim BfE sollten schnellstens ausgeglichen werden. Dazu bietet das BfS eine Veranstaltung an: Wissenschaftskommunikation – leicht gemacht?
.ausgestrahlt e. V. widerspricht BfE
Der Verein .ausgestrahlt widerspricht mit Datum 25.04.2019 der BfE-Stellungnahme vom 03.04.2019 – siehe hier. Das 11-seitige Papier setzt sich im Einzelnen unter konkreter Nennung von Fundstellen mit der Veröffentlichung des BfE auseinander.
.ausgestrahlt e. V. verfolgt offensichtlich weder den Weg der Gegendarstellung noch der Richtigstellung (siehe BfE-Strategie), sondern stellt ein wertvolles Diskussionspapier zur Verfügung.