Anzeichen eines Kompromisses
Nach gut sechzehn Monaten Verhandlungen gibt es nun ein Anzeichen des Kompromisses in der Endlagerfrage zwischen dem Bund und den Ländern und insbesondere dem Land Niedersachsen. Es liegen nun gemeinsame Papiere vom Bund und vom Land Niedersachsen zum Endlagersuchgesetz und zu einer Bund-Länder-Enquete-Kommission vor.
AkEnd-Empfehlungen von 2002 werden damit aufgegriffen
Damit wird ein Stück weit auf Forderung eingegangen, vor einer vergleichenden Standortsuche noch wichtige Fragen zu klären und nicht endgültig in einem Gesetz festzuschreiben. Ähnliches steht schon im AkEnd-Bericht aus dem Jahr 2002, siehe auch hier:
Bei der Festlegung und Durchführung des Verfahrens geht die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Weitergabe von Informationen und die Diskussion von Ergebnissen hinaus. Der AkEnd hält die Einbeziehung der Öffentlichkeit auch in die Meinungs- und Willensbildung für unerlässlich. In der Phase II ist ein faires, gerechtes und effizientes Verfahren mit Beteiligung relevanter Interessengruppen und der interessierten Öffentlichkeit festzulegen. Nur durch einen breit angelegten Dialog zwischen Experten, Interessenvertretern, Politik und Bevölkerung ist es möglich, eine hohe gesellschaftliche Legitimation des Auswahlverfahrens für Endlagerstandorte zu erreichen.
Im bestehenden Rechtsrahmen ist das vorgeschlagene Standortauswahlverfahren grundsätzlich durchführbar. Es könnte aber in der Phase II überlegt werden, inwieweit Veränderungen des bestehenden Rechtsrahmens sinnvoll und praktikabel sind. Seite 233f
Nach sechzehn Monaten ist das ein mageres Ergebnis, aber immerhin ein Ergebnis.
Ethikkommission, Zukunftsrat oder Enquete-Kommission?
Zwischendurch wurde neben einer Ethikkommission und auch ein Zukunftsrat in die Diskussion eingebracht. Der Mut zu der neuen Arbeitsform Zukunftsrat war wohl nicht vorhanden. Der Rückgriff auf das bekannte und geregelte Instrument Enquete-Kommission war hier die Lösung. Dazu heißt es in der Geschäftsordnung des Bundestages
§ 56 Enquete-Kommission
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Bundestag eine Enquete-Kommission einsetzen. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. Der Antrag muß den Auftrag der Kommission bezeichnen.
(2) Die Mitglieder der Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt und vom Präsidenten berufen. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, so benennen die Fraktionen die Mitglieder im Verhältnis ihrer Stärke. Die Mitgliederzahl der Kommission soll, mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Mitglieder der Fraktionen, neun nicht übersteigen.
(3) Jede Fraktion kann ein Mitglied, auf Beschluß des Bundestages auch mehrere Mitglieder, in die Kommission entsenden.
(4) Die Enquete-Kommission hat ihren Bericht so rechtzeitig vorzulegen, daß bis zum Ende der Wahlperiode eine Aussprache darüber im Bundestag stattfinden kann. Sofern ein abschließender Bericht nicht erstattet werden kann, ist ein Zwischenbericht vorzulegen, auf dessen Grundlage der Bundestag entscheidet, ob die Enquete-Kommission ihre Arbeit fortsetzen oder einstellen soll.
Das gewählte Instrument Enquete-Kommission erscheint nicht das schlechteste, jedoch hätte ein Zukunftsrat eine größere Nähe zu den BügerInnen bringen können.
Interessengeleitete Parteipolitik und verinnerlichte Maulkörbe der WissenschaftlerInnen
Für die Arbeit und insbesondere das Ergebnis wird entscheidend sein, wie viel interessengeleitete Parteipolitik sich in diesem Gremium breitmacht und inwiefern WissenschaftlerInnen wirklich bereit sind, sich von ihren Maulkörben – auch den inzwischen verinnerlichten – zu befreien. Das wird schwer sein, denn die Folgen für die berufliche Karriere können fatal sein.
Trickserei?
Ungewöhnlich ist es, ein Gesetz zu verabschieden, was erst in gut zwei Jahren – eventuell nach Überarbeitung entsprechend dem Ergebnis der Kommission – in Kraft treten soll. Hier wäre eine Entschließung besser geeignet. Diese könnte auch offener formuliert werden und so die Kommissionsarbeit erleichtern.
Ansonsten macht das offensichtlich gewählte Verfahren – Gesetz verabschieden und später eventuell ändern – zu recht skeptisch. Ist hier wieder ein Taschenspielertrick im Gange? Siehe .ausgestrahlt.