Gorleben: Nach Falschaussagen nun eine rein verbalargumentative mündliche Auskunft

rsIIIDer spannende TOP 5

Überraschend stand auf der Tagesordnung zur AG 3-Sitzung am 24.11.2015 unter Punkt 5 Anhörung zu bestimmten Gorleben-Fragen (BMUB). Was verbarg sich dahinter? Man konnte gespannt sein!

Der Jurist klärt auf

Das Wort ergriff Herr Hart, Unterabteilungsleiter RS III. Da er Jurist ist, waren keine fachlich fundierten Ausführungen zu erwarten. Es ging mal wieder um die Offenhaltung des Bergwerks Gorleben nach § 29 Abs.2 StandAG. Siehe auch Beiträge

Die allein mündlichen Ausführungen ergaben nichts Neues gegenüber den Schilderungen in der 13. Kommissionssitzung am 03.07.2015. Selbst auf Nachfrage war nicht mehr zu erfahren.

Keine Berechnungen, rein verbalargumentativ und mündlich

Lediglich eines wurde deutlich: Zum Offenhaltungskonzept wurden keine gebirgsmechanischen Berechnungen durchgeführt. Alles bewegte sich auf rein verbalargumentativer Ebene. Und selbst dazu gibt es keine schriftliche Unterlage.  Wo ist der Zwischenbericht geblieben, der am 12.03.2014 beim BMUB in Berlin präsentiert wurde? Wo ist der der Abschlussbericht „Abwägung von Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben anhand von Kriterien“, der am 30.04.2014 vorgelegt werden sollte? Siehe auch Widerspruch zu IFG-Bescheid.

Aufgabe der Kommission?

Kommissionsmitglied Frau Vogt wies darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Kommission sei, die Geschäfte der Bundesregierung zu hinterfragen. Sicherlich ist es aber Kommissionsaufgabe, darüber zu entscheiden, ob die Ausführungen in § 29 StandAG konkret genug sind, um zu verhindern, dass bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung nicht weitere Kosten auf den Staat zukommen. Würde sich nämlich herausstellen, dass die Offenhaltungsvariante politisch ohne wissenschaftsorientierte Abwägungen zur sicherheitlichen Erhaltung als potenzielles Endlager entschieden wurde, wären der Staat und damit die Steuerzahler um Milliarden Euro ärmer.

Entschuldigung für die Falschaussagen?

Weiterhin stellt sich die Frage, weshalb die Offenhaltungsproblematik nun in der AG 3 behandelt wird? Bisher wurde dies in der Kommission prominent erörtert. Soll die Problematik heruntergekocht werden, wer in der Kommission zieht hier die Fäden, in welcher Kungelrunde ist das entschieden worden, war es die Vorsitzendenrunde? Guter Stil wäre es gewesen, wenn sich das BfS in der Kommission zumindest für die zwei Falschaussagen vom 03.07.2015 entschuldigt und eine schriftliche Dokumentation vorgelegt hätte, wie es zu der Entscheidung zu der verfolgten Variante der Offenhaltung von Gorleben gekommen ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert