Konsens und Transparenz: Fehlanzeigen
Auf der Sitzung der Endlagerkommission am 15.06.2016 wurden die Diskrepanzen immer deutlicher. Von Konsens war da eher wenig zu spüren. Schon der Vorschlag von Frau Glänzer zum Konsensbegriff und Abstimmungsverhalten wurde eine ganze halbe Stunde lang sehr kontrovers diskutiert. Leider wurde ihr Papier als Tischvorlage deklariert und ist nicht öffentlich zugänglich. Die Öffentlichkeit konnte also nicht verfolgen, worüber genau geredet wurde. Die Abstimmung in der ersten Lesung ging mit 20:0:4 (dafür:dagegen:enthalten) aus. Worüber abgestimmt wurde – über den fett gedruckten Satz – ist nicht bekannt. Dies zeigt erstaunlich deutlich, dass die Kommission keinerlei Interesse daran hat, dass die Öffentlichkeit ihre Arbeit verfolgt. Kein Mitglied der Kommission kam auf die Idee, diesen Satz in der öffentlichen Sitzung, die im Internet verfolgt werden konnte und kann, zu verlesen. Transparenz steht zwar in der Geschäftsordnung, wird aber nicht umgesetzt. Laut Äußerung eines Kommissionsmitglieds soll es zu dieser Sitzung übrigens insgesamt 23 Tischvorlagen gegeben haben.
Das Kristallinproblem nicht methodisch angegangen
Mit K-Drs. 241a zur Nachweisführung des sicheren Einschlusses kam das Dauerthema Kristallin wieder auf den Tisch. Einleitend erklärte Herr Sailer, dass der AkEnd bei seinem methodischen Ansatz lediglich Salz und Tonstein berücksichtigt habe. Kristallin wird in seinen Empfehlungen von 2002 zwar an diversen Stellen erwähnt, aber es wird nicht ausgeführt, dass dieses Wirtsgestein außerhalb der Modellvorstellungen liegt, auf denen zum Beispiel die Kriterien beruhen. Trotz dieses Wissens wurde in der AG 3 kein erweiterter methodischer Ansatz entwickelt. Das Kristallinproblem wurde zwar oft und zeitaufwendig diskutiert, aber dann regelmäßig unter den Teppich gekehrt.
Sondervotum als Konsequenz
Die Konsequenz ist, dass hierzu Bayern schon in dieser Sitzung ein Sondervotum angekündigt hat, was wohl dazu genutzt werden soll, sich generell gegen Kristallingestein als Wirtsgestein auszusprechen. Eine wissenschaftlich methodische Aufarbeitung kann nicht erwartet werden. Es lag auch eine geheime Tischvorlage aus Sachsen vor, die wohl Ähnliches zum Ziel hat. Selbst Herr Untersteller kam zu der Schlussfolgerung, dass man Sachen vergleiche, die man unter Umständen nicht vergleichen könne.
AG 3 hat keinen methodischen Ansatz entwickelt
Von der AG3 wurde keine wissenschaftlich rationale Methodenerweiterung entwickelt. Diese hätten darin bestehen können, zu den gesteinunabhängigen alternativ auch durchgehend gesteinsspezifische Kriterien zu entwickeln. Weiterhin hätte man den methodischen Ansatz verfolgen können, wenigstens in der Phase 1 jeweils die drei Standorte mit der bestmöglichen Sicherheit in Salz, Ton und Kristallin, also 9 Standorte, auszuwählen. Soweit drei offensichtlichen methodischen Alternativen, die auch im Fachworkshop Anfang 2016 angesprochen wurden. Somit hätte man alternative Ansätze gehabt, unter denen die Kommission hätte wählen können. Auch Kombinationen wären denkbar gewesen. Im Endbericht der Kommission wird wohl nicht einmal der in der AG 3 diskutierte Ansatz erwähnt, im Kristallin für ein Endlager mehrere kleine einschlusswirksame Gebirgsbereiche zuzulassen.
Formulierungsakrobatik statt rationale Methode
Das Kristallinproblem kam bei der Behandlung der K-Drs. 249, Einführungstext zu den Kriterien, noch einmal hoch. Darin gibt es eine Textpassage, die reine Formulierungsakrobatik darstellt, ohne irgendeine rationale Basis zu haben:
Die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und die geowissenschaftlichen Mindestanforderungen dürfen nicht so angewendet werden, dass eines der im StandAG festgeschriebenen möglichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin praktisch von vorneherein ausgeschlossen wird. Insofern müssen diese Kriterien bei Standorten auf Basis der Nachweisführung über langzeitsichere technische Barrieren (siehe Kapitel 5.5.4.2 und 5.5.4.3) entsprechend angepasst angewendet werden.
Wie soll der Gesetzgeber dieses nachvollziehbar festlegen? Er kann es natürlich einfach in das Gesetz so übernehmen. Aber wie soll dann ein Vorhabenträger dies im Suchverfahren umsetzen?
Noch einmal Kristallin, diesmal aber versteckt
Kristallingestein kam indirekt auch bei der Beratung zu K-Drs. 242a über die Verfügbarkeit von geowissenschaftlichen Daten zum Tragen. Es stellt sich die Frage: Was geschieht mit Regionen, über die nicht genügend Daten vorliegen? Da war der AkEnd sehr konkret und sehr ehrlich (AkEnd, S. 80):
Sehr gering ist die Datendichte bei Kristallingesteinen. Sie ist in direktem Maße abhängig von ehemaligem und jetzigem Lagerstätteninteresse. Meist wird zur flächendeckenden Charakterisierung größerer Kristallingebiete von aufgeschlossenen Vorkommen auf Bereiche in größerer Tiefe extrapoliert und versucht, die Daten zu übertragen, wie z. B. vom Schwarzwald zum Kristallin im Untergrund der Nordschweiz. Dies ist, wie gerade dieses Beispiel gezeigt hat, mit erheblichen Ungenauigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Eine flächenhafte Ermittlung von Daten in Kristallingebieten ist daher mit aufwändigen Untersuchungen und erheblichem Zeitaufwand verbunden.
An dieser Einschätzung hat sich nach Darstellung der BGR in der AG 3 nichts geändert. In den letzten 14 Jahren sind keine weiteren Kristallindaten hinzugekommen. Doch so konkret wird die Endlagerkommission nicht.
Bundesweit gleiche Datenqualität, unter Einbeziehung von Gorleben?
Leider ist da die Forderung des BUND e. V. nach gleicher Datenqualität bundesweit nicht zielführend. Denn wie soll dieses realistisch umgesetzt werden, wenn zu einem Standort – nämlich Gorleben – bereits endlagerspezifische geologische Daten aus der über- und untertägigen Erkundung vorliegen? Diese Qualitätsspanne wurde übrigens allein von auf diesem Gebiet nicht vorbelasteten Vertreter von Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Helmuth von Nicolai, in der AG3-Sitzung am 03.06.2016 angesprochen. Die anderen Mitglieder der AG 3 meiden den Begriff Gorleben, obwohl dieser Standort explizit im StandAG benannt ist. Der AkEnd hatte nicht die Aufgabe, Gorleben zu integrieren, die Endlagerkommission aber schon.
Das Fettgedruckte von Frau Glänzer
Das Fettgedruckte von Frau Glänzer ist jetzt in K-Drs. 164 c nachzulesen. Er lautet:
Geheime Tischvorlage aus Sachsen
Die geheime Tischvorlage aus Sachsen ist wohl die K-Drs. 249b, die bisher im Internet nicht zur Verfügung gestellt wurde. Deshalb anbei das gescannte Papier.