NBG im Internet
Das Nationale Begleitgremium (NBG) informiert seit heute im Internet unter URL www.nationales-begleitgremium.de. Der Auftritt ist relativ breit angelegt, aber noch nicht an allen Stellen mit Inhalten bestückt. Auch sind noch einige Tippfehler enthalten, die wohl auf die Eile bei der Online-Schaltung zurückzuführen sind. Offensichtlich ist das verwendete Content Management System nicht mit einer Rechtschreibprüfung ausgestattet.
Ergebnisse der ersten Sitzung noch nicht veröffentlicht
Leider findet man noch nicht die Ergebnisse der ersten Sitzung des Gremiums am 05.12.2016, die nach § 8 Abs. 1 Satz 3 StandAG zu veröffentlichen sind. Die entsprechende Seite Sitzungen ist noch mit einem Platzhalter belegt. Aber immerhin, es gibt schon mal den Ort, wo die Veröffentlichung stattfinden soll.
NBG-Sitzungen vorerst öffentlich
Angekündigt sind weiterhin die Termine für die nächsten drei Sitzungen und in welcher Stadt (Berlin, Berlin, Hannover) diese stattfinden werden. Lobenswert ist, dass diese drei Sitzungen öffentlich sein werden, was über die Regelungen des StandAGs hinausgeht.
Das Schwarze Loch
Spätestens seit der Sitzung des Umweltausschusses am 28.09.2016 macht sich das Schwarze Loch breit, was befürchtet worden ist. Dies hätte eigentlich vom BfE ausgefüllt werden können, denn diese bereits existierende Institution ist für die Öffentlichkeitsbeteiligung und damit -arbeit nach StandAG zuständig. Leider ist das BfE – wie auch die BGE – wohl immer noch nicht arbeitsfähig.
NBG übernimmt BfE-Aufgaben
Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 StandAG
Von der Einsetzung des Nationalen Begleitgremiums bis zur Evaluierung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 soll das Nationale Begleitgremium zusätzlich zu den in Satz 1 genannten Aufgaben als Brücke zwischen der Arbeit der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und beginnendem Standortauswahlverfahren fungieren.
veröffentlichte das NBG einen Formulierungsvorschlag des BMUB zur Novellierung des StandAGs. Weiterhin wird angeboten, Stellungnahmen per Email abzugeben, siehe Begleitgremium stellt Vorschlag zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zur Diskussion. Weiterhin wird für den 11.02.2017 eine Bürger/innen-Anhörung zur Änderung des Standortauswahlgesetzes angekündigt.
NBG veröffentlicht alte Formulierungshilfe
Die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen – Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze (StandAG-Fortentwicklungsgesetz), wie sie vom NBG am 16.12.2016 veröffentlicht und mit Datum 14.12.2016 versehen wurde, hat den Stand 25.11.2016. Laut des in der Regel gut informierten Blogs umweltFAIRaendern.de gibt es aber bereits eine Fassung mit Stand 14.12.2016.
Wer hat da was weshalb verändert?
Das NBG sollte von der Schweiz lernen und darauf achten, dass wenigstens die eigenen Veröffentlichungen miliztauglich sind. Bei Änderungsvorschlägen zu Gesetzen gehört dazu eine Darstellung, welche Teile verändert worden sind. In diesem Falle wäre eine Synopse StandAG Fassung 26.07.2016, Formulierungshilfe 25.11.2016 und Formulierungshilfe 14.12.2016 hilfreich.
Nur so kann der Anspruch auf Transparenz umgesetzt werden!
Formulierungshilfe zum Gesetz zur Fortentwicklung des StandAGs im Kabinett beschlossen
In der Kabinettssitzung am 21.12.2016 wurde folgende Formulierunghilfe mit Stand 21.12.2016 verabschiedet. Siehe Bericht von der Kabinettssitzung und Pressemitteilung des BMUB Nr. 336/16.
Im Internetauftritt des Nationalen Begleitgremiums wird noch eine Version vom 25.11.2016 zur Diskussion gestellt, siehe NBG.