Tagesordnung der fünften Sitzung des NBG
Am 07.04.2017 findet die fünfte Sitzung des Nationalen Begleitgremiums statt. Diesmal lag früh eine recht umfangreich erläuterte Tagesordnung vor. Doch wie sind die Inhalte?
Kontrolle sieht anders aus
Stutzig wird man beim TOP 3 Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von NBG, BGE und BfE. Weiterhin sollen Regeln für die Zusammenarbeit der drei Institutionen festgelegt werden. Dazu gab es nach der zweiten Sitzung des NBG, auf der die beiden politischen Spitzen Heinen-Esser und König von BGE und BfE Statements abgegeben haben – siehe Beitrag, ein weiteres nicht öffentlich angekündigtes Treffen am 06.03.2017 – siehe auch Beitrag zur vierten NBG-Sitzung. Es stellt sich die Frage, weshalb ein Kontrollorgan mit den zu kontrollierenden Institutionen eine gemeinsame Arbeitsgruppe einrichten will, die offensichtlich nicht öffentlich zusammenkommen soll? Kontrolle spielt sich in der Regel anders ab, nämlich nach den Vorstellungen der Kontrolleure auf der Basis der rechtlichen Grundlagen. Weiterhin leidet darunter die Transparenz. Man kann nur hoffen, dass die Sitzungen der Arbeitsgruppe protokolliert und der Öffentlichkeit diese Aufzeichnungen zeitnah zugänglich gemacht werden.
Morsleben fehlt, warum?
Auch TOP 5 ist befremdlich. Hier sollen Vorort-Termine und Information über Schachtanlage Asse II, Endlager Schacht Konrad und Bergwerk Gorleben zur Sprache kommen. Warum fehlt das zurzeit zur Schließung anstehende Endlager Morsleben? Will man hier nicht zeigen, wie man durch geringe zur Verfügung gestellte Personalkapazität ein Vorhaben in den Sand gefahren hat, weil andere Vorhaben politisch Spektakuläreres versprachen? Will man das Versagen des BfS kaschieren, was dazu führte, dass das BMU nach dem vernichtenden Erörterungstermin im Herbst 2011 die Entsorgungskommission einschalten musste? Soll hier nicht deutlich werden, dass die Schließung von Morsleben unter Umständen nicht einer fachlichen Prüfung durch die Landesbehörde, sondern einer politischen Lösung unter Umgehung des Landes Sachsen-Anhalt zugeführt werden soll?
Die Weichen sind gestellt mit § 58 Abs. 7 AtG
Die Weichen dazu sind jedenfalls durch § 58 Abs. 7 AtG gestellt. Danach gilt die bisherige Struktur nur bis zur Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses des zu diesem Zeitpunkt anhängigen Verwaltungsverfahrens zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben. Da das Verwaltungsverfahren aus politischen Intentionen heraus als gescheitert erklärt werden kann, was fachlich durchaus untermauert werden kann, übernimmt dann das BfE die Rolle der Planfeststellungsbehörde. Die begonnene fachliche Prüfung der sogenannten Langzeitsicherheit liefe dann ins Leere. Das eigens im Auftrag des Landesumweltministeriums von Dritten unter Leitung von Brenk Systemplanung aufgestellte hydrogeologische Modell und das eigens entwickelte Rechenmodell zur Konsequenzenanalyse würden durch politische Kalküle ersetzt werden, wie es schon bei Konrad und Asse II geschehen ist.
NBG sollte aus dem Morsleben-Verfahren für die Zukunft lernen
Hier sollte das NBG mal genauer hinsehen und für die Zukunft lernen, wie fachliche Arbeit abgewürgt wird. Das BfS hat es sogar geschafft, trotz vieler veröffentlichter PDFs Intransparenz zu schaffen. So wurden die veröffentlichten Unterlagen anders bezeichnet als die gleichen Unterlagen im internen Verkehr. Dadurch können die internen Papiere, die durch Akteneinsicht nach Verwaltungsverfahrensgesetz regelmäßig eingesehen werden, nur eingeschränkt ausgewertet werden – siehe auch FragdenStaat.de – Anfrage dazu.
Der Verlauf der Sitzung
Der Verlauf der Sitzung ist dem Ergebnisprotokoll zu entnehmen.
Unter TOP 2 ist zu lesen, wie die Zusammenarbeit mit BfE und BGE gestaltet werden soll. Es werden Monatsberichte von den beiden Institutionen angefordert. Zusätzlich können Treffen auf Arbeitsebene vorgesehen werden.
TOP 5 ist zu entnehmen, dass das Endlager Morsleben im NBG am 10./11.11.2017 behandelt wird. Die Sitzung am 10.11. wird in Helmstedt stattfinden, am 11.11. ist die Befahrung des Endlagers Morsleben geplant.