BGE zu Morsleben: „Werde alles genau prüfen“

BI-Stellungnahmen

Die persönliche Vorstellung der BGE am Standort Morsleben (siehe Pressemitteilung) nutzten Initiativen, öffentlich Stellung zu den neuen Entwicklungen zu Morsleben zu nehmen. Die BI Morsleben e. V. setzte den Fokus auf das Problem Morsleben (Flyer), AG Schacht Konrad e. V. (siehe hier) macht deutlich, was es für die Zukunft weiterer Endlagerverfahren bedeuten würde, wenn sich die offensichtlich politisch gesteuerte Absicht durchsetzt, das laufende Planfeststellungsverfahren zu stoppen, siehe auch Beiträge Das Nationale Begleitgremium auf Abwegen? und Heute Start der BGE mbH.

Übergang vom Land Sachsen-Anhalt auf den Bund

Am 15.02.2017 stellte das damals noch zuständige BfS der Genehmigungsbehörde in Aussicht, den Planfeststellungsantrag zurückzuziehen. Damit würde die Regulierungsaufgabe auf der Grundlage des  § 58 Abs. 7 AtG vom Land Sachsen-Anhalt auf das BfE übergehen.

Das BfE hat bergaufsichtliche Leitungsposition ausgeschrieben

Die Endlagerüberwachungsaufgabe liegt bereits beim BfE (Fachgebiet KE 5).  Ob die überraschende Ausschreibung der Leitung des Fachgebiets FA 3 mit Frist bis 06.04.2017 damit oder mit den Aufgaben nach § 21 StandAG im Zusammenhang steht, kann nicht entschieden werden. Als Aufgaben waren in der Ausschreibung genannt:
Damit wäre beim Übergang auf das BfE auch die bergaufsichtliche Zuständigkeit geregelt. Leider gibt es kein aktuelles Organigramm, aus dem die Besetzung der Stelle hervorgeht. Das BfE redet sich noch immer damit heraus, dass es im Aufbau wäre. Mit diesem Argument kann man noch Jahre die innere Organisation verschleiern. War da nicht was mit Transparenz? Siehe § 1 Abs. 2 StandAG:

Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland…

Auch keine Informationen von BfS und Rechtsnachfolger BGE

Auch diverse Anfrage an das BfS und die Rechtsnachfolgerin BGE zur Ankündigung am 15.02.2017 wurden bisher nicht beantwortet. Allein eine Aussage der BGE zum UIG liegt vor (Schreiben vom 06.06.2017):

Unserer Auffassung nach findet das UIG auch für die BGE mbH Anwendung, da die BGE mbH informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) ist.

Versprechen der genauen Prüfung

Auf der gestrigen Veranstaltung versprach Frau Heinen-Esser lediglich, alles genau zu prüfen. Wie lange wird diese Prüfung noch andauern? Findet diese Prüfung auf der fachlichen oder der politischen Ebene statt? Vielleicht gibt es ja hierzu Konkreteres auf der Umweltausschusssitzung am 28.06.2017 zu hören. endlagerdialog.de wird berichten.

Morsleben-Schwerpunkt im NBG am 10./11.11.2017

Laut Protokoll der 5. Sitzung des NBG (TOP %)  wird Morsleben auf der Sitzung am 10./11.11.2017 Schwerpunkt sein. Spätestens dann sollte eine transparent begründete Entscheidung der BGE vorliegen.

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