Überraschungen rund um das Nationale Begleitgremium

Was ist rechtzeitig?

Wie üblich war die heutige Sitzung des Nationalen Begleitgremiums frühzeitig angekündigt, jedoch mit dem Zusatz Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Was ist rechtzeitig? Eine an Inhalten orientierte persönliche Zeitplanung war für Besucher erst einmal nicht möglich, bis die Tagesordnung Anfang der Woche zur Verfügung gestellt wurde.

Überraschung Nummer eins

Wer sich einen bzw. zwei Tage vor der Sitzung über das Formular anmelden wollte, erlebte eine kleine Überraschung. Er erhielt folgende Meldung:

Sehr geehrte/r Besucher/in,

Ihre Anfrage war unzulässig. Bitte verwenden Sie den Zurück-Button Ihres Browsers, um auf den besuchten Webauftritt zurück zu gelangen.

Sollten Sie Fragen zu dieser Meldung haben, nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten des besuchten Webauftrittes (Kontaktformular bzw. Impressum) um mit dem Webseiteninhaber Kontakt aufzunehmen.

Teilen Sie dazu bitte folgende Informationen mit:

Datum/Uhrzeit der Eingabe
URL (Internetadresse aus der Internetadresszeile des benutzten Browsers) der aufgerufenen Webseite oder des Webformulars
ggf. Inhalt des von Ihnen gefüllten Formulares.

Was war an der Anmeldung unzulässig? Da kommt man schon ins Stutzen.

Gutachten zu drei Fragestellungen

Die Sitzung begann wie angekündigt. Unter TOP 3 wurde über die Vergabe von drei Gutachten beraten. Das erste Gutachten soll die Frage der nationalen Konditionierung und Lagerung von gebrauchten Brennelementen mit hochangereichertem Uran aus dem Forschungsreaktor Garching behandeln. Dazu lag den Mitgliedern des NBG ein Entwurf einer Leistungsbeschreibung vor. Weiterhin soll in einem weiteren Gutachten das Problem der Zwischenlagerung angegangen werden. Zur Erstellung des Leistungskatalogs hat sich eine Arbeitsgruppe konstituiert. Als dritte Fragestellung soll bearbeitet werden, wie im Ausland Bürgerbeteiligung im Atombereich geregelt ist. Dazu wird ebenfalls eine Gruppe bis zur nächsten Sitzung ein Papier vorlegen. Im Allgemeinen ist geplant, die jeweiligen Probleme von zwei voneinander unabhängigen GutachterInnen aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeiten zu lassen.

Überraschung Nummer Zwei

Nun war man gespannt auf die Schilderung des Gesprächs vom Ko-Vorsitzenden des NBG Töpfer mit dem BMUB-Staatssekretär Flasbarth. Dieser TOP wurde aber plötzlich auf morgen verschoben.

Überraschung Nummer Drei und Frust

Es sollte die Diskussion zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des NBG folgen. Hier wurde den BesucherInnen unvermittelt mitgeteilt, diese Diskussion sei nicht öffentlich. So stand man bei einer geplanten Sitzung von 14 bis 20 Uhr als Besucher nach einer guten Stunde im Regen auf der Straße. Da kann schon Frust aufkommen!

2 Gedanken zu „Überraschungen rund um das Nationale Begleitgremium

  1. Entschuldigung von allen Seiten

    In Nebengesprächen bei der Sitzung des NBG am 03.07.2017 haben sich sowohl die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle als auch die Vorsitzende und der Vorsitzende des NBG bei endlagerdialog.de für die kurzfristige Entscheidung zur Vertraulichkeit der Diskussion zum Selbstverständnis entschuldigt.

    Es wurde versichert, dass die angemeldeten BesucherInnen darüber per Email informiert worden waren. endlagerdialog.de hatte sich erst am 01.07.2017, 23:35 Uhr angemeldet. Die Alternative, solche kurzfristigen Änderungen ins Internet zu stellen, was dann endlagerdialog.de über rss-feed automatisch erreicht hätte, war nicht möglich gewesen.

    Dem Hinweis von endlagerdialog.de, dass jeder durch einen Kommentar hier an dieser Stelle den Sachverhalt erklären könne, wurde leider – wie zu sehen ist – nicht gefolgt.

  2. Ansatz zum pluralistischen Umgang mit Wissenschaft

    Der Ansatz im NBG, zu einer Fragestellung im allgemeinen Gutachten von zwei voneinander unabhängigen BearbeiterInnen zu vergeben, zeigt den begrüßenswerten pluralistischen Umgang mit Fachexpertisen und allgemein mit Wissenschaft. Dies ist der einzig vernünftige Umgang mit Wissenschaft bei komplexen Fragestellungen, der diese nicht überfordert.

    Neu ist das nicht, auch nicht im Bereich der Endlagerung radioaktiver Abfälle. So gab es am 15./16.05.1981 eine Veranstaltung des Bundesforschungsministeriums mit dem Titel Zwischenergebnisse der Standorterkundung Gorleben, auf der grundsätzlich zu jedem Referat ein Ko-Referat gehalten wurde. Als Leseproben hier die beiden Referate zum Thema Vorkenntnisse über den Salzstock Gorleben und Gründe für die Annahme als Untersuchungsobjekt, gehalten vom im März 2017 verstorbenen Werner Jaritz und vom Mitglied der ehemaligen Endlagerkommission Detlef Appel.

    Leider wurde dieser positive Ansatz aus dem Jahr 1981 fallen gelassen. Es wäre gut, wenn nicht nur das NBG, sondern auch BGE und BfE sich diesen Pluralismusgedanken zu eigen machen würden. Damit wird die politische und juristische Behandlung der Endlagerfragen natürlich komplizierter, aber ehrlicher.

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