Staatliche Kompetenz bei Strahlenschutz in der Entsorgung geschwächt

Fortbestehen des Fachgebiets SW 1.7 am BfS

endlagerdialog.de sah im Fortbestehen des Fachgebiets SW 1.7 Strahlenschutz in der Entsorgung am BfS die Chance, dass die Fragen des Strahlenschutzes unabhängig von Betreiber- und Risikomanagementaufgaben behandelt werden können, siehe Beitrag Chancen durch neue BfS-Präsidentin und Strahlenschutz in der Entsorgung.

Solide wissenschaftliche Basis?

So hätten zum Beispiel die dringenden Arbeiten für die Sicherheitsanforderungen bei der Endlagerung auf eine solide wissenschaftliche Basis gestellt werden können. Diese Arbeiten stehen unmittelbar an, da nach § 26 StandAG Sicherheitsanforderungen für Endlager zu erstellen und regelmäßig zu novellieren sind. Da diese Anforderung auch für die Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 StandAG benötigt werden, bleibt nicht viel Zeit.

Fachgebiet Strahlenschutz in der Entsorgung abgeschafft

Sieht man sich das neuere Organigramm des BfS an, so stellt man fest, dass das Fachgebiet gelöscht wurde. Folgende Fragen stehen jetzt im Raum:

  • Wird das BfS als für Strahlenschutz zuständige Bundesoberbehörde trotzdem in die laufenden Arbeiten zu den Sicherheitsanforderungen eingebunden?
  • Welches Fachgebiet ist im BfS dafür zuständig?
  • Oder spielt der wissenschaftliche Strahlenschutz keine Rolle bei diesen Arbeiten?

Auch bei der Zwischenlagerung stehen diverse Strahlenschutzfragen an.

  • Wie geht man mittelfristig mit den hohen Neutronenstrahldichten an den Tragzapfen der Zwischenlagerbehälter um?
  • Gibt es dadurch eine Strahlenbelastung über Aktivierungsprodukte außerhalb des Lagerzauns?
  • Wie sieht es mit der Freimessung beim Rückbau von AKWs aus? Genügt die bisherige Praxis wirklich allen drei Strahlenschutzgrundsätzen?

Wird Wissenschaft durch Politik ersetzt?

Oder wird die Wissenschaft durch die Politik ersetzt? Erinnert sei an die Aussetzung des Strahlenschutzgrundsatzes der Rechtfertigung durch die Politik im Falle der Asse II.

3 Gedanken zu „Staatliche Kompetenz bei Strahlenschutz in der Entsorgung geschwächt

  1. Computertomografie ist so gefährlich wie eine Atombombe.
    Nach dem Urteil BGH, 03.12.1997 2 StR 397/97 kann ein um 100-faches herkömmliches Röntgen eine gefährliche strafbare Körperverletzung darstellen.
    Eine Computertomografie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens, vgl. z.B. http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm oder der Strahlung der Atombombe von 1945, vgl. z.B. https://www.welt.de/wissenschaft/article1667375/Experten-warnen-vor-Computertomografie.html. Siehe auch http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf.
    Mein demenzkranker Vater erhielt ohne Erlaubnis 10 unnütze Cts des Hirnschädels. Nach einem Handgelenkbruch ohne weitere Beschwerden (Befund vorhanden) musste ich mir im katholischen Krankenhaus von der Röntgenassistentin u.a. zwei Computertomografien aufschwatzen lassen, um Ruhe zu haben. Auf der mir zugesandten CD ist wahrheitswidrig angegeben „Schädeltrauma“. Meine Frau erhielt auch eine Ct. Für den Schutz des Patienten (Patientenrechtegesetz, Röntgenverordnung), siehe auch https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/medizin/schutz-des-patienten/ ist nicht gesorgt.
    Meine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Betrug wurde unter Verletzung rechtlichen Gehörs abgewiesen. Ein katholischer Orden und eine Stadtverwaltung sind Träger und eine Regierung ist Aufsichtsbehörde des Krankenhauses. Sie tolerieren offenbar ungesetzliche Computertomografien und damit Körperverletzung und Betrug. Missstände werden wie in Diktaturen vertuscht. Systemkritische Petitionen werden abgewimmelt. Beim Bundesverfassungsgericht ist „die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %“.
    Weitere Missstände z.B. unter „Unser täglich Gift“ und „Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform“.
    Man soll das Prinzip des Rechtsstaats nicht infrage stellen, allerdings ist für Menschenrechte nicht wirklich gesorgt.

    • Strahlenbelastung bei Computertomografie
      Dieser Kommentar gehört weniger zur Strahlenbelastung bei der Entsorgung, wohl aber in den Kompetenzbereich des BfS im Allgemeinen. Ich habe das BfS deshalb auf diesen Kommentar hingewiesen und gebeten, dazu eine Stellungnahme abzugeben.

  2. Lebensgefährliche Körperverletzungen mit Computertomographien

    Entstehung von Krebs:
    Die Daten von 10,9 Millionen Menschen aus den Jahren 1985 und 2005 wurden retrospektiv untersucht und die Inzidenz von Krebserkrankungen mit der Anzahl der CT-Untersuchungen verglichen. Die Ergebnisse, kurz zusammengefasst:
    • Menschen, die eine CT-Untersuchung über sich ergehen ließen, hatten knapp 10 Jahre nach der Strahlenexposition ein etwa 24% (Konfidenzintervall 20-29%)
    höheres Risiko, eine Krebserkrankung zu entwickeln als Menschen, die keine CTUntersuchung hatten.
    • Die durchschnittliche Strahlendosis einer CT-Untersuchung betrug bei den ausgewerteten Daten etwa 4,5 mSv.
    • Alter, Geschlecht oder Geburtsjahr stellten dabei keine signifikanten Konfounder dar.
    • Mit jeder weiteren CT-Untersuchung stieg das Risiko einer Krebserkrankung um etwa 16% (Konfidenzintervall 13-19%). Es gibt also eine nachvollziehbare Dosis-Wirkungs-Relation
    • Vor allem Menschen, die in jungen Jahren Röntgenstrahlen ausgesetzt waren, hatten ein erhöhtes Krebsrisiko nach Strahlenexposition. Die nach Alter aufgeschlüsselten Risiken betrugen:
    • CT Untersuchung im Alter von 1-4 Jahren: 35% höheres Krebsrisiko (Konfidenzintervall 25-45%)
    • CT Untersuchung im Alter von 5-9 Jahren: 25% höheres Krebsrisiko (Konfidenzintervall 17-34%)
    • CT Untersuchung im Alter von 10-14 Jahren: 14% höheres Krebsrisiko (Konfidenzintervall 6-22%)
    • CT Untersuchung im Alter von mehr als 15 Jahren: 24% höheres Krebsrisiko (Konfidenzintervall 14-34%)
    • Vor allem Leukämien, Myelodysplasien, Lymphome, solide Tumore des Magendarmtrakts, Melanome, Weichteilsarkome, Tumore des weiblichen Genitaltrakts, urologische Tumore, Hirntumore und Schilddrüsenkrebs zeigten einen signifikanten Anstieg in der strahlenexponierten Bevölkerung. Einige besonders eklatante Beispiele:
    • Das Risiko, nach einer CT-Untersuchung des Schädels einen Hirntumor zu entwickeln, stieg in der untersuchten Population um 144% an
    (Konfidenzintervall 112-181%)
    • Das Risiko, nach einer CT-Untersuchung des Abdomens eine Leukämie zu entwickeln, stieg in der untersuchten Population um 224% an
    (Konfidenzintervall 117-384%)
    • Das Risiko, nach einer CT-Untersuchung des Brustkorbs einen Weichteiltumor zu entwickeln, stieg in der untersuchten Population um 364% an (Konfidenzintervall 74-1140%)
    (Quelle: https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf)
    Entstehung von Schlaganfällen und anderen Herz- Kreislauferkrankungen:
    Zitat aus https://cordis.europa.eu/article/rcn/31402/de (mit dortiger Abbildung eines Computertomographen): „Das Forscherteam am Imperial College London, Vereinigtes Königreich, entwickelte ein Computermodell zur Vorhersage von Herz-Kreislauf-Risiken durch niedrig dosierte Strahlung. Herzerkrankungen und Schlaganfall, die beiden häufigsten Todesursachen in entwickelten Industrieländern, stehen, wie das Modell zeigte, in starkem Zusammenhang mit der empfangenen Strahlendosis.“
    Entstehung von Alzheimer:
    Zitat aus https://www.helmholtz-muenchen.de/aktuelles/uebersicht/pressemitteilungnews/article/36513/index.html: „Wissenschaftler des Helmholtz Zentrums München haben in Kooperation mit Kollegen aus Dänemark, Italien und Japan in der Fachzeitschrift Oncotarget beschrieben, dass Strahlung eine molekulare Änderung im Hypocampus auslöst.“
    Bei Mäusen führten schon viel geringere Dosen zu Alzheimer-Symptomen,
    Zitat aus: https://netzfrauen.org/2016/10/30/studie-universitaet-sued-daenemark-es-gibt-befuerchtungen-dass-radioaktive-bestrahlungen-zur-entwicklung-von-alzheimer-beitragen-koennen-concern-that-radiation-may-contribute-to-development-of-alzhe/:
    „Bei einem Kopf-CT variieren die Dosen zwischen 20 und 100 mGy. Sie dauern ungefähr eine Minute an. Während eines Fluges ist ein Mensch Ionenstrahlung durch das Weltall ausgesetzt, aber diese Dosierung ist viel geringer als die eines CTs.
    „Wenn man diese Zahlen miteinander vergleicht, stellt man fest, dass wir die Mäuse mit etwa einem Tausendstel der Dosis behandelten, die ein Patient bei einem einzigen CT bekommt – im selben Zeitintervall. Sogar unter diesen Umständen konnten wir Veränderungen in den Synapsen des Hippocampus sehen, wie es sie bei Alzheimer gibt“.“
    Mein Kommentar: Falschangabe zu den Dosen! Laut mir vorliegenden CDs waren es nicht 20- 100 mGy, sondern um 1000 mGy pro Computertomographie!
    Entstehung des Katarakts (Grauer Star):
    Zitat aus https://www.unimedizin-mainz.de/fileadmin/kliniken/betriebsarzt/Dokumente/ssk0907.pdf:
    „Bei Patienten nach computertomographischen Untersuchungen [Kle 93] wurde eine erhöhte Prävalenz an posterioren subkapsulären Katarakten beschrieben mit der Schlussfolgerung, dass bereits Dosen in der Größenordnung von 0,1 – 0,3 Gy kataraktogen sein könnten. Auch in der Untersuchung der radiologischen technischen Assistenten („radiation technologists“) [Cho 08] zeigte sich eine signifikant erhöhte Kataraktinzidenz mit einem Risikofaktor von 1,25 (95 %-KI: 1,06 – 1,47) bei Personen, die aus nicht-beruflichen Gründen > 3 Kopf-/Hals-Röntgenaufnahmen erhalten hatten, gegenüber Personen mit weniger oder keinen Aufnahmen im Schädelbereich.“

    Eine Petition zum Verbot von Computertomograpien z.Zt. unter https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_07/Petition_84560/forum/Beitrag_633591.nc.html .

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