Nachrichten aus der heutigen NBG-Sitzung

BGE zu Ausschlussgebieten

Alle Daten zu den Ausschlusskriterien wurden von den Landesbehörden geliefert. Mit einer konsistenten Darstellung ist in einem guten halben Jahr zu rechnen. Eine Überprüfung der von den Ländern gelieferten Daten durch einen Dritten ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht einfach zu realisieren. Über Veröffentlichungen von Daten vor dem Bericht zu den Teilgebieten nach § 13 StandAG gibt es unterschiedliche Meinungen von BfE und BGE. Dazu fand im März ein aufsichtliches Statusgespräch statt. Das Protokoll darüber ist nicht veröffentlicht. Die Frage konnte bei diesem Gespräch zwischen BfE und BGE nicht geklärt werden, deshalb wurden Gutachten in Auftrag gegeben. Die genaue Fragestellung, die darin zu behandeln ist, ist weder öffentlich noch dem NBG bekannt.

BGE zu Mindestanforderungen

Für die Datenabfrage bei den Ländern zu den Mindestanforderungen ist eine Arbeitshilfe erstellt worden, die bisher weder auf der Informationsplattform noch von der BGE veröffentlicht wurde. Die Arbeitshilfe ist jedoch in der öffentlichen NBG-Sitzung verteilt worden, siehe hier. Diese Datenabfrage steht im Mittelpunkt des zweiten BGE-Workshops mit den Ländern am 16./17. April 2018 in Braunschweig. Der jetzige Zeitplan der BGE geht von einer Ermittlung von  Teilgebieten nach § 13 StandAG Mitte 2020 aus.

BfE erstellt geänderte Version des Positionspapiers zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Das BfE wird in der kommenden Woche die geänderte Version des Positionspapiers zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlichen. Eine weitere Verständigung über das Positionspapier mit den anderen Akteuren insbesondere über die unterschiedlichen Rollen im Verfahren ist nicht vorgesehen. Auch wird es wohl kein Papier geben, in denen die Anregungen aus den Veranstaltungen des BfE am 17.01.2018 und des NBG am 03.02.2018 dargestellt werden und begründet wird, weshalb die Argumente übernommen oder nicht übernommen wurden. Eine transparente Nachvollziehbarkeit, wie es sonst selbst in althergebrachten Verwaltungsverfahren vorgesehen ist, ist nicht zu erwarten.

BfE erstellt Konzept Öffentlichkeitsbeteiligung

Auf dieser Grundlage wird das BfE ein Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis zu den Fachkonferenzen Teilgebiete (§ 9 StandAG) entwickeln. Allgemeine Leitfragen dazu wurden als Präsentation vorgetragen.

NBG-Workshop Geodaten

Der NBG-Workshop zu den geologischen Grundlagendaten für die Prüfung der geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien wurde auf den 18.06.2018 festgelegt. Die Tagung wird in Hannover stattfinden. Der den NBG-Mitgliedern vorgelegte Entwurf eines inhaltlichen Konzeptes wurde nicht diskutiert. Dies wird Gegenstand auf der nächsten Sitzung sein.

Weitere Mitglieder des NBG

Mit der Ernennung der weiteren neun Mitglieder des NBG nach § 8 Abs. 3 StandAG ist Ende Mai zu rechnen.

Umgang mit Anfragen an das NBG

Dem NBG liegen diverse Anfragen vor. So ein Schreiben zu Zwischenlagern, Anfragen zur Bedeutung von neuen Erkenntnissen aus der Eiszeitforschung in Bezug auf Salzvorkommen (siehe BI Lüchow-Dannenberg 18.07.201730.01.2018 und 04.02.2018), Forderung nach einer Salzstudie, die die Kriterien aus der BGR-Salzstudie 1995 vergleichend auch auf Gorleben anwendet. Außerdem gibt es eine Anfrage zu einem jährlichen Symposium zum Stand der Dinge bei der Endlagerung, die offensichtlich auf den Abschlussbericht der Endlagerkommission zurückgeht (Kapitel B 6.4.4, Seite 280):

Für die im Rahmen der Standortauswahl anfallenden Erkenntnisse muss eine wissenschaftliche Öffentlichkeit geschaffen werden, so dass der innerwissenschaftliche Prozess der gegenseitigen Kritik und der dadurch ermöglichten Selbstkorrektur voreiliger Schlussfolgerungen in Gang gesetzt wird. Für diesen fachlichen Austausch ist eine jährliche Kolloquiumsreihe zu etablieren, die auch darauf ausgerichtet ist, die Meinungsvielfalt abzubilden und die fachliche Auseinandersetzung zu fördern. Die jährlichen Dokumentationen der Tagungen stellen im Laufe der Zeit einen Informationsfundus dar, der zur kritischen Reflexion beiträgt. Neben den genannten Tagungsbänden trägt eine Schriftenreihe mit periodischen Fachberichten zum Wissenserhalt und –transfer bei.

Die Entscheidung zum Umgang mit solchen Anfragen im Allgemeinen und in den vier vorliegenden Fällen wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

Aufbau der Geschäftsstelle des NBG

VertreterInnen des NBG sehen erhebliche Behinderungen bei den Stellenbesetzungen in der Geschäftsstelle durch die dienstaufsichtliche Zuständigkeit, die beim Umweltbundesamt liegt. Grundlegend stellt sich die Frage, ob die Anbindung an das UBA dazu führt, dass das NBG in seiner unabhängigen Arbeit behindert wird? Sollte deshalb eine andere Organisationsform und welche angestrebt werden?

2 Gedanken zu „Nachrichten aus der heutigen NBG-Sitzung

  1. Protokolle zu den aufsichtlichen Statusgesprächen zwischen BfE und BGE

    Im obigen Beitrag wird mitgeteilt, dass das Protokoll des aufsichtlichen Statusgesprächs im März nicht veröffentlicht ist.

    Heute wurde lediglich ein Vermerk zu diesem Gespräch am 21.03.2018 veröffentlicht, der so kurz gefasst ist, dass er als Nichtinformation eingestuft werden muss.

    Zum ersten aufsichtlichen Statusgespräch am 13.12.2017 gab es noch ein Ergebnisprotokoll, das auch nicht knapper hätte ausfallen können.

    Insgesamt bleibt alles im Dunkeln: Welche Gutachten zu welchen juristischen Fragestellungen wann in Auftrag gegeben wurden und wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist?

    Da ist das NBG gefragt, Licht ins Dunkle zu bringen. Erinnert sei an § 8 Abs. 2 StandAG

    Die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, ….

  2. BfE hat ein wenig Boden gutgemacht

    Im obigen Beitrag wurde auf der Grundlage der Ausführungen des BfE zum Positionspapier Öffentlichkeitsbeteiligung in der NBG-Sitzung geschrieben:

    Auch wird es wohl kein Papier geben, in denen die Anregungen aus den Veranstaltungen des BfE am 17.01.2018 und des NBG am 03.02.2018 dargestellt werden und begründet wird, weshalb die Argumente übernommen oder nicht übernommen wurden. Eine transparente Nachvollziehbarkeit, wie es sonst selbst in althergebrachten Verwaltungsverfahren vorgesehen ist, ist nicht zu erwarten.

    Nun erhielt endlagerdialog.de ein Schreiben des BfE, das auf die Punkte des Beitrags BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeht und auseinandersetzt, wie mit diversen Kritikpunkten umgegangen wurde. Spannend zu lesen – siehe hier.

    endlagerdialog.de wird sich in Kürze in einem Beitrag ausführlich mit der neuen Version des Positionspapiers auseinandersetzen.

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