2. Fachworkshop der BGE

Quelle: Zeitplan BGE

AG Standortauswahl der BGE und Zusammenarbeit mit der BGR

Am 16./17.04.2018 fand der 2. Fachworkshop der BGE statt. Die AG Standortauswahl in der BGE betreibt die Standortsuche zurzeit mit 14 MitarbeiterInnen und einem kommissarischen Leiter. Über die Ausschreibung von weiteren 14 neuen Stellen für die Aufstockung der AG und damit die Umsetzung des ersten Meilensteins bei der Umsetzung des selbsthinterfragenden Systems in der BGE wurde nicht konkret informiert – siehe hier.

Für die Zusammenarbeit der BGE mit der BGR wird zurzeit eine Vereinbarung erarbeitet.

Datenabfrage Mindestanforderungen

Wesentlicher Diskussionsgegenstand war die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen, die am 19.03.2018 gestartet wurde und bis zum 15.05.2018 laufen soll. Dazu wurde eine Arbeitshilfe erstellt – siehe hier Seiten 4 bis 7.

Begriff Kristallingestein

Darin wird der Begriff Kristallingestein reduziert auf Plutonite und hoch regionalmetamorphe Gesteine. Die BGE schließt Vulkanite aus, weil diese – wie zum Beispiel Basalt und Tuff – bei der Diskussion im AkEnd und in der Endlagerkommission keine Rolle gespielt haben. Zwar war der Standort Yucca Mountain in den USA im Tuff geplant, hier bestehen aber erhebliche Bedenken bezüglich Eignung.

Begriff Tongestein

Tongestein wird als Oberbegriff verwendet, der je nach Verfestigungsgrad sich in Tonstein, festen Ton und halbfesten Ton aufgliedert – siehe Anlage 1 (zu § 24 Abs. 3 StandAG) Tabelle letzte Zeile Diffusionsgeschwindigkeit bei Ton[ge]stein.

Bis 2000 m Teufe?

Es werden die Daten zu potenziellen Wirtsgesteinen in einer Teufe zwischen 300 und 2000 m abgefragt. Die 2000 m-Grenze – statt der 1500 m aus § 21 StandAG – wird damit begründet, dass die Gesteine auch unterhalb eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wichtig sind und die heutige Bergbautechnik durchaus Bergwerke unterhalb von 1500 m ermöglicht. Die Endlagerkommission hatte das Kriterium maximale Teufe offengelassen und somit den AkEnd-Wert nicht übernommen.

Tiefenlage der Quartärbasis

Gefragt wird auch nach der Tiefenlage der Quartärbasis im gesamten Bundesland. Zweck ist das Auffinden abgelaufener exogener Prozesse wie zum Beispiel die Bildung glazialer Rinnen.

Diskussion in Arbeitsgruppen

Die fachliche Diskussion fand in drei Arbeitsgruppen statt. Die Gruppenbildung diente dazu, die Größe der Diskussionrunden auf ein arbeitsfähiges Maß zu bringen. Betont wurde, dass die Länder immer mit der gleichen Ansprechperson in der AG Standortauswahl arbeiten. Hier wäre es naheliegend gewesen, die drei Arbeitsgruppen nach Ländern aufzuteilen und explizit die entsprechenden BGE-Ansprechpersonen diesen Gruppen zuzuordnen. Dies geschah aber nicht.

Rechte Dritter an Daten

Die Rechte Dritter an Daten sind weiterhin von großer Bedeutung für die Weitergabe der Länderdaten an die BGE insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und damit Transparenz im Suchverfahren. Das Geowissenschaftsdatengesetz wird unter Umständen doch nicht so schnell kommen wie gehofft, da es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Die BGE wird deshalb zwei Varianten zur Herstellung der Transparenz im Verfahren entwickeln, mit und ohne Geowissenschaftsdatengesetz.

Das Problem der Rechte Dritter führte bereits zu einem Rechtsstreit bei der Veröffentlichung von 3D-Modellen, der aber außergerichtlich beigelegt werden konnte.

Hangend- und Liegendflächen der potenziellen Wirtsgesteine

Die Länder machten in der Mehrzahl deutlich, dass die Hangend- und Liegendflächen der potenziellen Wirtsgesteine in den geologischen Ämtern in der Regel nicht vorliegen. Es existieren meist lediglich Bohrdaten und diese oft in nicht ausgewerteter analoger Form. Dies war auch Ergebnis der Umfrage von endlagerdialog.de – siehe hier  unter Absatz Länder entscheiden im Einzelfall am genauen Vorhabenort.

Die Bohrdaten aus der DDR liegen dem Bund bereits vollständig vor. Sie befinden sich im Archiv der BGR in Berlin-Spandau.

Im Projekt Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken (TUNB) werden auch für die Fragestellung zu den Wirtsgesteinen Ergebnisse anfallen. Das Projekt läuft aber noch bis 2021. Inwiefern bereits vorhandene 3D-Modelle zum Beispiel aus dem Projekt Geothermie-Atlas verwendet werden können, ist nicht konkret benannt worden. Reichen Auflösung und die betrachteten Teufen dafür aus?

Sicheres und mit wahrscheinliches Vorkommen

Die Datenlieferung sollte sich gliedern in Gebiete mit sicherem und mit wahrscheinlichem Vorkommen von Wirtsgesteinen. Da die Differenzierung zwischen sicher und wahrscheinlich wackelig ist, wird darauf verzichtet. Interessant wären auch noch die Flächen, bei denen Wirtsgesteine mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Ebenfalls nicht zur Sprache kamen Gebiete, für die nicht genügend Daten vorliegen, um zu entscheiden, ob Wirtsgesteine vorkommen oder nicht. Diese Informationen benötigt aber die BGE für den Zwischenbericht Teilgebiete (§ 13 StandAG Abs. 2):

…sofern Gebiete vorhanden sind, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können, sind diese ebenfalls aufzuführen und ist eine Empfehlung zum weiteren Umgang mit diesen Gebieten aufzunehmen….

Eingegangene Daten zu den Ausschlusskriterien

Weiterhin wurde im Workshop ein Überblick über die eingegangenen Daten zu den Ausschlusskriterien gegeben. Die 65 Datenlieferanten sind aus der Zusammenstellung der Antworten zu entnehmen. Eingegangen sind folgende Datensätze:

AusschlusskriteriumAnzahl der Datensätze
Hebungen             7
Störungszonen  400.000
Bergbauflächen    50.000
Bohrungen  130.000
Seismik    10.000
Vulkanismus          200
Grundwasseralter          600
600.000

Dabei ist anzumerken, dass analoge Daten vorerst nicht ausgewertet werden. Weiterhin wurde bei den Störungen in der Regel nicht angegeben, ob diese aktiv im Sinne § 22 Abs. 2 Pkt. 2 StandAG  (Rupel bis heute) sind. Diese Informationen liegen in den Ländern nicht vor. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf das entsprechende Forschungsvorhaben des BfE – siehe Beitrag Forschungsprojekte des BfE zu Störungszonen etc. Die BGE wird eine Einstufung in aktiv oder nichtaktiv nicht vornehmen, sodass damit nach diesem Kriterium in der Regel kein Ausschluss stattfindet.

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