Sicherheitsanforderungen: Transparenz war gestern

Beteiligungsformate zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen

Unter dem Link dialog-endlagersicherheit.de können jetzt die Entwürfe der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen (§ 26 StandAG) und Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) eingesehen und kommentiert werden. Am 14./15.09.2019 findet zusätzlich ein öffentliches Symposium statt. Es werden also bei der Novellierung der Sicherheitsanforderungen von 2010 die gleichen Beteiligungsformate eingesetzt wie bei der Novellierung der Sicherheitskriterien von 1983. Das war im Jahr 2008/2009 – siehe auch Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiterentwickelt

Nun hat sich in den letzten 10 Jahren doch einiges getan. Es stehen zum Beispiel die Grundsätze Transparenz und Nachvollziehbarkeit, festgelegt im StandAG, neu im Raum. Davon ist leider nichts zu spüren, obwohl die Entwicklung des StandAGs gezeigt hat, dass dies möglich ist. So war die Arbeitsweise der Endlagerkommission – nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Dokumentation und der Zurverfügungstellung von Sitzungsunterlagen – im Wesentlichen nachvollziehbar. Leider wurde dies bei der letzten Sitzung über den Haufen geworfen – siehe Beitrag Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche.

Im Geheimen rumgebastelt

Es ist durchaus verständlich, dass nicht jede Äußerung zur Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen in den öffentlichen Raum transportiert wird. Akzeptabel ist aber überhaupt nicht, dass jahrelang im Geheimen daran rumgebastelt wird, ohne dass die Öffentlichkeit davon etwas erfährt. Von Transparenz und Gläserner Verwaltung ist da nichts zu spüren gewesen. Bei der vorletzten Novellierung gab es sogar ein Papier der GRS mit Begründung und unter anderen Stellungnahmen der GNS und DBE.

IFG-Antrag zu den Hintergründen

Es stellen sich folgende Fragen: Wie lange wurde an dem jetzt vorliegenden Entwurf gearbeitet? Wer war an der Fachdiskussion beteiligt? Wer hat welche Argumente vorgebracht und weshalb wurden diverse Argumente nicht berücksichtigt? Dazu wurde von endlagerdialog.de ein IFG-Antrag gestellt. Man kann nur hoffen, dass diese Unterlagen noch vor dem September-Symposium zur Verfügung gestellt werden.

Berechnungsgrundlage der Dosis

Weiterhin fehlen Ausführungen zu den Berechnungsgrundlagen der Dosis, obwohl dazu in § 7 bereits Grenzwerte festgelegt werden. Der Begründung ist lediglich zu entnehmen:

Die Einzelheiten der Dosisabschätzung regelt eine entsprechende Berechnungsgrundlage.

Diese Berechnungsgrundlage sollte im Auftrag des BMU schon 2012 von der SSK konzipiert werden, was aber nicht geschah. Durch BMU-Erlass an BfE und BfS wurde die Arbeit 2017 endlich gestartet – siehe IFG-Antrag Berechnung effektiver Dosen bei Endlagerung – die Vierte. Auch das geschah und geschieht im Geheimen. Was gibt es da zu verheimlichen?

Selbst die elementarste Hilfestellung wird verweigert

Doch schon die elementarste Hilfestellung bei der Nachvollziehbarkeit der Entwürfe von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen wird verweigert. Zwar wird die Begründung der Verordnungsentwürfe in der PDF zur Verfügung gestellt, aber in einer nicht bearbeitbaren Form. Die Begründung wird nämlich einfach an den Verordnungstext angehängt, statt sie in einer zweiten Spalte mitlaufen zu lassen. Diese unsinnige Form der Präsentation ist zwar im parlamentarischen Geschäft üblich, aber nur sinnvoll, wenn viel Arbeitskapazität zur Verfügung steht und eine inhaltliche Auseinandersetzung eh nicht erwünscht ist.

Frage wäre schon beantwortet

Durch diese einfache Arbeitshilfe wäre auch die letzte Frage im Kommentar

Wenn ich diesen Passus richtig verstehe, entspricht der Anteil von 1E-4 in absoluten Zahlen der 10-fachen Aktivität, die im ERAM zwischen- und endgelagert ist. Diese Aktivittsmenge darf den ewG verlassen. Das erscheint mir sehr hoch und mit der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs „sicherer Einschluss“ schwer verträglich. Gibt es eine Begründung der Anteile und ist diese öffentlich zugänglich?

schon beantwortet, denn in der Begründung wird bei diesem Punkt verwiesen auf die GRS-Studie Strategie zum Nachweis der Langzeitsicherheit eines Endlagers aus dem Jahr 2008.

Ein Gedanke zu „Sicherheitsanforderungen: Transparenz war gestern

  1. Nachfrage nach aufbereiteten Unterlagen

    Da die vom BMU zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den Verordnungsentwürfen zur Bearbeitung erst langwierig aufbereitet werden müssen, hat endlagerdialog.de am 01.08.2019 beim BMU nachgefragt:

    ….ist damit zu rechnen, dass Ihrerseits der Entwurf noch in arbeitsfähiger Form zur Verfügung gestellt wird? Dazu gehört eine zweispaltige Darstellung mit Spalte Verordnungstext und Spalte Begründung. Weiterhin eine Ausführung, welche Maßgaben aus dem StandAG zu diesen Verordnungen sich in den Verordnungen wie wiederfinden.
    Mit den bisher vorgelegten Unterlagen ist eine weite Beteiligung nicht zu erwarten, da sie mit einem immensen Arbeitsaufwand verbunden ist. Dies widerspricht der Intention des StandAG nach einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren.

    Eine Antwort steht bislang aus. Da müssen wohl die für Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortauswahl zuständige Bundesoberbehörde und der beim NBG angesiedelte Partizipationsbeauftragte tätig werden.

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