Informationsplattform: Unterlagen später reingemogelt

Druck zur Verabschiedung des Geologiedatengesetzes?

Noch am 10.03.2019 wurde von endlagerdialog.de bemängelt, dass das BfE keinen Druck zur Verabschiedung eines Geologiedatengesetzes gemacht hat – siehe Regionalkonferenzen ohne öffentliche Geodaten?. Jetzt stellt sich heraus, dass es in dieser Sache bereits zwei Erlasse des BMU vom 13.11.2017 und 08.08.2018 gegeben hatte – siehe Suche. Insgesamt gab es nach den jetzigen Angaben vier Erlasse des BMU und vier Stellungnahmen des BfE zu Entwürfen des Geologiedatengesetzes.

Mehr Intransparenz geht nicht

Das lief bisher alles im Geheimen ab, offensichtlich wurden die BfE-Stellungnahmen erst jetzt veröffentlicht – Jahre nach der Erstellung. Leider lässt sich das nicht eindeutig feststellen, da die Datenbank immer noch nicht verzeichnet, wann welche Unterlagen veröffentlicht wurden. Wenigstens das wäre notwendig, um den Anschein von Transparenz zu erwecken.

Keinerlei BMU-Erlasse auf der Informationsplattform

Auch jetzt fehlen die Erlasse des BMU und damit die Entwurfsfassungen des Geologiedatengesetzes zu den entsprechenden Erlasszeitpunkten. Noch bei der ersten sogenannten Statuskonferenz des BfE wurde seitens des BfE-Präsidenten geleugnet, dass es Erlasse des BMU an das BfE gäbe – siehe Erste Statuskonferenz des BfE unter dem Absatz BfE als lernfähige Behörde?. Und das, obwohl bereits die BMU-Erlasse zur Dosisberechnung bereits öffentlich waren – siehe IFG-Antrag 32837.

Wer ist alles befangen, wer hat mitgemischt?

Man kann gespannt sein, welche BMU-Erlasse es zu den Verordnungen nach § 26, § 27 und § 38 StandAG gegeben hat – siehe IFG-Antrag 159565. Daraus ergibt sich, wer alles befangen ist und zu den Verordnungen kein unabhängiges Urteil abgeben kann. Hoffentlich bleibt da noch ein wenig unabhängige Fachkompetenz verfügbar?

Ein Gedanke zu „Informationsplattform: Unterlagen später reingemogelt

  1. Alle Erlasse des BMUB/BMU an das BfE

    Da die Erlasse vom 13.11.2017, 08.08.2018, 21.03.2019 und 21.06.2019 zum Geologiedatengesetz weder zeitnah noch bis heute auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG stehen, wurde ein umfassender IFG-Antrag gestellt.

    Dieser wird in Zukunft regelmäßig jeden Monat gestellt.

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