Wie das BaSE das NBG behindert

Streamaufzeichnung der 42. NBG-Sitzung

Die 42. Sitzung des NBG konnte wieder im Livestream mitverfolgt werden. Nach Beendigung der Sitzung stand einige Stunden später die Fassung (Video auf YouTube) dauerhaft zur Verfügung, aus der die Pausen herausgeschnitten wurden.

Warum lässt sich das NBG das bieten?

Ein wesentlicher Punkt war die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete. Dazu hat das NBG dem BaSE einen Fragenkatalog vorgelegt, der vor der 42. Sitzung beantwortet werden sollte, um eine Basis für die Diskussion des NBG mit dem BaSE auf der Sitzung zu haben. Der Fragenkatalog wurde vom BaSE jedoch nicht beantwortet. Das BaSE verwies darauf, dass einige Fragen bereits beantwortet seien, einige werden auf der Sitzung beantwortet und bei weiteren kann noch keine Antwort gegeben werden. Welche konkreten Fragen das jeweils sind, wurde nicht systematisch klar. Es ist verwunderlich, dass das NBG sich solch eine Behinderung seiner ehrenamtlichen Arbeit bieten lässt.

BGE stützt sich auf staatliche Bewertungsdaten der Länder

Die BGE setzt bei Zugang zu den geologischen Daten stark auf die 3D-Modelle der Länder als staatliche Bewertungsdaten. Das ist in zweierlei Hinsicht erstaunlich.

Erstens: endlagerdialog.de hat im Zusammenhang mit den Verfahren nach § 21 StandAG die Bundesländern nach den Vorkommen der potenziellen Wirtsgesteine befragt, die sich aus 3D-Modellen erschließen sollten. Die einhellige Antwort war, dass den Ländern die Vorkommen nicht bekannt sind und zu jeder beantragten Bohrung eine Einzelfallentscheidung zu treffen sei, die auf der Begutachtung der Ergebnisse benachbarter Bohrungen beruht. Hat sich die Situation innerhalb kurzer so massiv verändert?

Zweitens: Aufgabe der BGE war es eigentlich, nicht auf Auswertungen der Länder zurückzugreifen, sondern aus den gelieferten Nachweis- und Fachdaten eigene Bewertungsdaten zu erarbeiten. Jetzt stützt sich jedoch nach der Darstellung in der NBG-Sitzung die BGE wesentlich auf die Bewertungen der Landesbehörden.

Besetzung der Gruppe von Sachverständigen nach § 35 Geologiedatengesetz

Die Besetzung der Gruppe von Sachverständigen nach § 35 Geologiedatengesetz soll ausschließlich mit Personen stattfinden, die geologisches Fachwissen haben – siehe auch NBG, Datenraum sowie Verfolgung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen. Mit juristischen und Beteiligungs-Fragestellungen sollten nach § 8 StandAG gegebenenfalls weitere Personen beauftragt werden – siehe hier.

Beobachtung der Konfliktlandschaft

Eine interessante Diskussion entwickelte sich zum TOP 7: Aufbau einer Gruppe von Prozessbegleitern und Mediatoren zur Bearbeitung von regionalen Konflikten im Standortauswahlverfahren. Welche Konflikte sind zu erwarten, welche Gruppen werden sich zu Allianzen zusammenschließen etc.? Im Verlauf des Gesprächs wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Beobachtung der Konfliktlandschaft nicht primär Aufgabe des BaSE und nicht des NBG sei? Wie kann ansonsten bei vorherrschender Konfliktlage Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt werden? Und für die Beteiligung ist das BaSE zuständig. Bisher hat das BaSE aber nur den Populismus als Gefahr benannt, ohne Methoden zu entwickelt, dagegen zu arbeiten. Bisher hat das BaSE nicht auf Konfliktarmut hingearbeitet, sondern jede Gelegenheit genutzt, um zu polarisieren. Insofern wird das NBG und insbesondere der Partizipationsbeauftragte in der Realität in dieser Sache viel zu tun haben. Über eine entsprechende personelle Unterstützung, wie vom Partizipationsbeauftragten anvisiert, wurde noch kein Beschluss gefasst.

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