Selbstauswertung der Auftaktveranstaltung durch BaSE, BGE und NBG

Vollständig? -Transparenz sieht anders aus

Die Auswertung der Auftaktveranstaltung begann mit der Beantwortung von Fragen durch das BaSE, die BGE und das NBG. Ob die Fragen und Anmerkungen vollständig übernommen, schriftlich fixiert und beantwortet wurden, kann nicht festgestellt werden, da eine Rückmail an die Autor*innen – wie es in vielen Fällen üblich ist – nicht gesendet wurde. endlagerdialog.de hat aber diverse Fragen im Kopf, die gestellt wurden aber nicht mehr auftauchen. Dies betrifft insbesondere auch, weshalb ein Videodiskussionsbeitrag nicht berücksichtigt wurde. Deshalb wurde ein entsprechender IFG-Antrag gestellt. Transparenz sieht anders aus.

Nicht Beratung, sondern Erörterung

Bei den Antworten des BaSE fällt auf, dass von Beratungsterminen der Fachkonferenz gesprochen wird, obwohl in § 9 Abs. 2 Satz 1 fixiert ist, dass eine Erörterung stattfindet. Offensichtlich sollen hier nicht die Regularien von Erörterungen angewendet werden. Damit wird aber gegen das Gesetz verstoßen. Das vom BaSE kreierte sogenannte Notariat sollte das eigentlich verhindern. Bisher ist dazu noch nichts in die Öffentlichkeit gedrungen.

Dienstanweisung?

Es ist zu lesen:

Das BASE hat alle Mitarbeiter*innen im Vorfeld der Konferenz angewiesen, nicht an Abstimmungen oder Diskussionen teilzunehmen, wenn sie dienstlich mit der Fachkonferenz befasst sind.

Interessant wäre es, diese Anweisung im Wortlaut zu kennen – siehe IFG-Antrag – und zu wissen, welche BaSE-Mitarbeiter*innen vom BaSE als mit der Fachkonferenz befasst eingestuft werden.

Wo ist die Entscheidung über Dokumentation geblieben?

Weiterhin findet man:

Über Form und Inhalt der Dokumentation (bspw. zur Struktur oder Priorisierung der Inhalte) entscheidet die Fachkonferenz im Rahmen ihrer Selbstorganisation. Dies wird am zweiten Tag der Auftaktveranstaltung beraten.

Meiner Erinnerung nach ist das nicht geschehen. Da ist man gespannt auf das Wortprotokoll.

Eine Wahl, die keine war

Es wird von einer Wahl einer Arbeitsgruppe gesprochen. Das voting innerhalb der Plattform evervote kann nicht als Wahl im demokratischen Sinne oder konform mit dem Vereinsrecht gesehen werden. So wurden mehrere Kandidaten technisch daran gehindert, zu kandidieren. Dieses und vieles andere fehlt leider in der Darstellung des BaSE. Offensichtlich ist eine realistische Darstellung nicht beabsichtigt.

Das sichere Endlager von Frau Schulze und Herrn König

Sowohl die Bundesumweltministerin als auch der BaSE-Präsident sprachen vom sicheren Endlager. Diese falschen Formulierungen wurden nicht zurückgenommen – siehe auch Fehlerkultur – und sich dafür entschuldigt, sondern man findet folgende Reaktion:

Ziel der Standortsuche ist es, entsprechend der gesetzlichen Intention den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zu finden. Dieser wird durch ein vergleichendes Verfahren ermittelt werden und soll Mensch und Umwelt den bestmöglichen Schutz bieten. Zentrales Ziel ist dabei, den Schutz von Mensch und Umwelt für die sehr langen Zeiträume, in denen die hochradioaktiven Abfälle gefährlich sind, zu gewährleisten.

Der Begriff gewährleisten ist hier nicht angebracht. Gewährleistung kann nicht übernommen werden.

Die Zeit der plakativen Sprüche sollte vorbei sein

Das Statement

Es ist prognostizierbar, dass der Zerfall der eingelagerten Kernbrennstoffe nach mehreren hunderttausend bis eine Million Jahren auf das Niveau von Natururan abgeklungen sein wird.

sollte vom BaSE mit entsprechenden wissenschaftlichen Ausführungen untermauert werden. Die Zeit der plakativen Sprüche sollte vorbei sein.

Die unrichtige Darstellung der Geschäftsstelle

Zur Geschäfststelle wird mitgeteilt

Das Standortauswahlgesetz sieht vor, dass die Fachkonferenz von einer Geschäftsstelle unterstützt wird, die beim BASE angesiedelt ist (§9, (3) StandAG). Die Geschäftsstelle arbeitet im Rahmen des gesetzlichen Auftrags gegenüber dem BASE fachlich unabhängig.

Das ist im Organigramm des BaSE vom 01.10.2020 jedoch nicht dargestellt. Die anderen Geschäftsstellen am BaSE sind dort richtig unabhängig wiedergegeben. Was steht denn in den Arbeitsplatzbeschreibungen der Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete?

Die BGE zu den 3D-Modellen

Auf die Frage, wo die 3D-Modelle der Länder zu finden seien, die ausgewertet wurden, wird lapidar geantwortet:

Die 3-D-Modelle der Länder sind derzeit auf den Internetseiten der zuständigen geologischen Dienste zu finden.

Das ist etwas mager. Wenigstens die Seite der SGD zu dieser Thematik sollte angegeben werden. Außerdem wäre der Hinweis hilfreich, dass die 3D-Modelle der Länder sehr unterschiedlich zu nutzen sind. endlagerdialog.de ist es in angemessener Zeit lediglich gelungen, das Modell von Brandenburg/Berlin zu nutzen – siehe hier. Da die BGE als Ergebnis ihrer Datenrecherchen in großen Teilen auf diese Modelle zurückgreift, sollte man hier mehr erwarten.

BGE zur tiefengeologischen Lagerung

Zur Frage Warum soll der radioaktive Abfall tiefengeologisch gelagert werden? hätte man erwarten können, dass erläutert wird, dass auch die Endlagerkommission sich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat und neben der tiefengeologischen Lagerung in einem Bergwerk auch empfohlen hat, die Entwicklung auf dem Gebiet der Endlagerung in tiefen Bohrlöchern weiter zu beobachten.

NBG zu nicht öffentlichen Daten

Zur Frage an das NBG, wie und von wem die nicht öffentlichen Daten zum Zwischenbericht eingesehen werden, wurde nicht mitgeteilt, wie die fünf Personen ausgewählt werden, die nach dem Geologiedatengesetz vorgesehen sind, und wie der Stand des Verfahrens ist.

Kein Spektrum zu den teilnehmenden Gruppen, keine Teilnahmeliste

Jenseits dieser Fagen-Antwort-Listen gibt es ein sechs-seitiges BaSE-Papier mit der Bezeichnung Abstimmungs- und Umfrageergebnisse der Auftaktveranstaltung. Darin wird zwar berichtet

Insgesamt haben 540 Personen über dieses Tool an der Auftaktveranstaltung teilgenommen. Durchschnittlich waren ca. 400 Teilnehmende eingeloggt.

jedoch wurde die mehrfache Frage, wie sich die Teilnehmenden auf die Gruppen Bürger*innen, gesellschaftliche Organisationen, Vertreter*innen Gebietskörperschaften, Wissenschaftler*innen, BaSE-Mirabeiter*innen, BMU-Mitarbeiter*innen etc. und Journalist*innen wieder nicht beantwortet. Außerdem wurde nicht berichtet, dass vom BaSE versäumt wurde, eine datenschutzrechtskonforme Teilnahmeliste zu erstellen.

Großgrafiken statt interessanter Informationen

Die sechs Seiten werden im Wesentlichen mit Großgrafiken gefüllt. Die Kritik an den Umfragen und dem Voting, die sich in den eingegangenen Anmerkungen und den Fragen an die Technik und über die geschaltete Telefon-Hotline manifestierte, kommt überhaupt nicht vor. Auch fehlen die vorgeknallten und teilweise willkürlich erscheinenden, von einer zeitliche Hetze getragenen Aktionen zu unterschiedlichen Fragen bis hin zum Voting zur Besetzung einer AG Vorbereitung erster Erörterungstermin in einem Hybridansatz. Da muss man wohl auf das Wortprotokoll warten?

8 Gedanken zu „Selbstauswertung der Auftaktveranstaltung durch BaSE, BGE und NBG

  1. Herr Kanitz sagte gerade, es kann nur einen Standort geben, weil es nur einen bestmöglichen Standort geben kann.

    In der Fragen/Antworten-Liste des BaSE kommt oben genannte Äußerung vor. Das erinnert mich an meinen Reflex, als mathematisch Interessierter darauf zu reagieren. Ich schrieb daraufhin in etwa Folgendes:

    Die Begründung von Herrn Kanitz ist falsch, da die Sicherheit als Funktion des Standorts keine stetige Funktion ist.

    Das sollte als Beweis dafür ausreichen, dass die Fragen und Anmerkungen nicht vollständig wiedergegeben sind. Ein Notariat inklusive Notar*in (NiN) sollte das mal nachprüfen , da das Notariat ohne Notar*in (NoN) bisher hier nicht tätig geworden ist.

  2. 3D-Modelle der Länder:

    Öffnet man das 3D-Modell von Niedersachsen, wird man darauf hingewiesen, daß es nur Daten bis 1993 enthält. „Neure Daten oder Informationen werden zurzeit noch nicht eingearbeitet.“

    Ist das alles? Ist das der 27(!) Jahre alte Informationsstand auf dem die BGE arbeitet?

    • Die Öffentlichkeit hat das Recht, umfassend informiert zu werden

      Der obige Kommentar bestärkt mich in der Ansicht, dass die 3D-Modelle, die jetzt von der BGE benutzt wurden und werden, in vernünftiger Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Doch wer ist dafür zuständig? Die BGE hat nach § 3 Abs. 2 StandAG zu informieren:

      Der Vorhabenträger informiert die Öffentlichkeit über die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von ihm vorgenommenen Maßnahmen.

      Das BaSE hat nach § 4 Abs. 2 eine weitergehende Aufgabe:

      Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren. Es informiert die Öffentlichkeit umfassend und systematisch über das Standortauswahlverfahren. Es veröffentlicht die Vorschläge jeweils unmittelbar nach Übermittlung durch den Vorhabenträger.

      Und weiterhin nach § 5 Abs. 2:

      Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat nach diesem Gesetz dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und während der Dauer des Standortauswahlverfahrens umfassend und systematisch über die Ziele des Vorhabens, die Mittel und den Stand seiner Verwirklichung sowie seine voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet und über die vorgesehenen Beteiligungsformen beteiligt wird. Dies soll in einem dialogorientierten Prozess erfolgen. Hierzu soll es sich des Internets und anderer geeigneter Medien bedienen.

      Wenn also die BGE in diesem Falle versagt, muss schließlich das BaSE einspringen. Egal wer es macht, bis spätestens Anfang 2021 müssen die 3D-Modelle für die Öffentlichkeit in vernünftiger Weise zur Verfügung stehen, sonst kann man den ganzen Zeitplan vergessen.

      Das BMU sollte hier als Überwachungsbehörde des BaSE und als Alleingesellschafter der BGE umgehend einschreiten.

  3. Es gibt ja diese Urheber-Rechts-Fristen die eben auch der Gesetzgeber einzuhalten hat – aber ich kann Sie beruhigen – Geologien verändern sich nicht spontan – selbst 200 Jahre alte Geologiedaten-Karten sind von grosser Bedeutung – Immerhin gibt es ein 3D Modell – immerhin konnten Sie es schon sehen – da werden wohl so 1.000 bis 100.000 Arbeitsstunden drinstecken bis hierhin !

  4. Apropos – wo ist die Salzformation Uchte geblieben?

    Jetzt fällt mir noch eine Frage ein, die nirgends auftaucht.
    Ich fragte nach der Salzformation Uchte. Wie war die Frage noch einmal genau? Ich weiß es nicht mehr. Da muss ich wohl auf das Wortprotokoll mit den Fragetexten warten.

    Ich glaube, die Frage ist von der Moderation an die BGE gegeben worden, sinnentstellt. Die Antwort war wohl, dass das zu speziell sei und spontan nicht beantwortet werden kann.

    • Genau lautete die Frage:
      „Gehörte der Salzstock Uchte zu identifiziertem Endlagergestein, warum wurde er nicht zum IG?“

      Trotzdem: Das Wortprotokoll ist dringend notwendig.

  5. Simulierte Beteiligung? Papier Abstimmungs- und Umfrageergebnisse der Auftaktveranstaltung unvollständig

    Das sechsseitige Papier Abstimmungs- und Umfrageergebnisse der Auftaktveranstaltung ist zwar mit großen Grafiken gefüllt, aber es fehlen die Angaben, wieviel der angemeldeten und wieviel der eingeloggten Teilnehmer*innen überhaupt an den Abstimmungen teilgenommen haben.

    Ich kann von mir sagen, dass ich lediglich an einer Abstimmung teilgenommen habe.

    Ich habe den Verdacht, dass auch hier die Kategorie Simulierte Beteiligung zutrifft. Das trifft auf jeden Fall zu, wenn man die Anzahl der durch die 90 Teilgebiete betroffenen Bürger*innen zugrunde legt. Meine Abschätzung: 54 % der Fläche der BRD, etwa 20 Mio. mündige Bürger*innen ergibt bei 540 Teilnehmer*innen 0,0027 %.

  6. 3D-Modell der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt

    Seit heute steht bei der BGR das lang ersehnte 3D-Modell zur Geologie des Norddeutschen Beckens öffentlich zur Verfügung – siehe BGR-Pressemitteilung.

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